Vermeidung von Diskriminierung in Gesundheitsfragebögen
der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Bei betriebsärztlichen Untersuchungen werden immer wieder in Gesundheitsfragebögen Fragen verwandt, in denen Frauen beispielsweise nach „Fehlgeburten", „Schwangerschaften", „Art und Dauer der Menstruation (regelmäßig oder unregelmäßig)", „Menopause", „Antibabypille (Dauer der Einnahme und Präparat)" sowie nach „letzter Vorsorgeuntersuchung" und „Mammographie (Angabe des Grundes)" befragt werden.
Die Frage nach der „Zahl und dem Alter der Kinder und ihrer Betreuungssituation" sowie die nach der „Tätigkeit des Ehepartners (inklusive Angabe des Arbeitgebers)" findet sich ebenfalls in solchen Fragebögen und ist meistens von Frauen zu beantworten.
Frauen und Männer werden weiterhin in diesem Zusammenhang nach ihrer persönlichen Krankheitsgeschichte befragt, ohne daß ein Zusammenhang zwischen den Fragen und dem Anforderungsprofil der zu besetzenden Stellen erkennbar ist. Sie müssen z. B. unter anderem angeben, ob sie unter „Anfallsleiden" oder „Nerven- und Gemütserkrankungen" leiden. Beantwortet werden müssen Fragen nach der familiären Krankheitsgeschichte, ob bei den nächsten Angehörigen (Eltern und Geschwistern) Erkrankungen wie z. B. „Erbkrankheiten", „Geisteskrankheiten" oder „Mißbildungen" vorkommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Inwieweit ist gesichert, daß in Bundesbehörden bzw. in ihnen nachgeordneten Einrichtungen bei betriebsärztlichen Untersuchungen zur Begründung oder Durchführung von Arbeitsverhältnissen Fragebögen verwendet werden, deren Fragen in einem ausschließlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen?
Werden in Bundesbehörden bzw. in ihnen nachgeordneten Einrichtungen bei betriebsärztlichen Untersuchungen zur Begründung oder Durchführung von Arbeitsverhältnissen Fragebögen verwandt, in denen in der oben zitierten Form geschlechtsspezifische Daten erhoben werden?
Wenn ja, in welchen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß in Landesbehörden oder privaten Unternehmen bei betriebsärztlichen Untersuchungen Fragebögen verwendet werden, in denen in der oben zitierten Form geschlechtsspezifische Daten erhoben werden?
Wenn ja, in welchen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die oben zitierten, ausschließlich von Frauen zu beantwortenden Fragen gegen geltende gesetzliche Bestimmungen für die Erhebung personenbezogener Daten durch betriebsärztliche Dienste verstoßen und damit unzulässig und rechtswidrig sind?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die oben zitierten, ausschließlich von Frauen zu beantwortenden Fragen gegen das Diskriminierungsverbot in § 611 a BGB verstoßen und Frauen bei der Begründung und Durchführung eines Arbeitsverhältnisses benachteiligen?
Wenn nein, warum nicht?
Werden in den Bundesbehörden bzw. in der Bundesregierung nachgeordneten Einrichtungen bei der Begründung oder Durchführung von Arbeitsverhältnissen Fragebögen verwandt, in denen Menschen mit Behinderungen die oben zitierten Fragen zu ihrer familiären Krankheitsgeschichte beantworten müssen?
Wenn ja, in welchen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß in Landesbehörden oder privaten Unternehmen bei betriebsärztlichen Untersuchungen Fragebögen verwendet werden, in denen Menschen mit Behinderungen die oben zitierten Fragen zu ihrer familiären Krankheitsgeschichte beantworten müssen?
Wenn ja, in welchen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Begriffe wie „Anfallsleiden", „Gemütserkrankungen", „Erbkrankheiten" , „Geisteskrankheiten" oder „Mißbildungen" für die Beschreibung und Kennzeichnung von Erkrankungen wenig geeignet sind, ihre Benutzung vor allem stigmatisiert und diskriminiert und ihre Verwendung im Zusammenhang mit Einstellungsuntersuchungen unzulässig ist?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit ist die Erhebung von Daten bei Menschen mit Behinderungen in der beschriebenen Form nach den geltenden Rechtsvorschriften für die Erhebung personenbezogener Daten durch Betriebsärzte zulässig?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die oben zitierten Fragen nach der persönlichen Krankheitsgeschichte gegen das in Artikel 3 des Grundgesetzes enthaltene Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen verstoßen?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Verwendung diskriminierungsfreier Fragebögen bei Begründung und Durchführung eines Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang Personen die Beantwortung von geschlechtsspezifischen Fragen bzw. von Fragen zu ihrer familiären Krankheitsgeschichte ablehnten und welche Konsequenzen die Nichtbeantwortung hatte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei Nichtbeantwortung der oben zitierten Fragen den betreffenden Personen keine Nachteile bei Begründung oder Durchführung eines Arbeitsverhältnisses erwachsen dürfen?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Speicherung und Verwertung von Daten, die im Rahmen betriebsärztlicher Untersuchungen auf der Grundlage der oben zitierten Fragen erhoben werden, rechtlich unzulässig ist und solche Fragebögen demzufolge aus den Akten zu entfernen sind?
Wenn nein, warum nicht?