Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/11461
02. 10.98
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gregor Gysi
und der Gruppe der PDS
— Drucksache 13/11439 —
Güterfernverkehr - Ausbau des Kombinierten Verkehrs Straße - Schiene
Schon seit Jahren herrscht unter den Expertinnen und Experten die
Meinung vor, daß es zu einer Verlagerung des steigenden Güterverkehrs
auf die Schiene und Wasserstraßen kommen muß. Bestens dafür eignet
sich der Kombinierte Verkehr (Kombi-Verkehr) Straße - Schiene.
Verschiedene Gremien auf Bund- und Länderebene beschäftigen sich mit
einem Strategiepapier, das u. a. dazu beitragen soll, daß im Jahre 2010
mit Hilfe des Kombi-Verkehrs 90 Millionen Tonnen Fracht auf der
Schiene transportiert werden können. Leider sehen die Fakten
wesentlich bescheidener aus. 1997 sollen rd. 33 Millionen Tonnen Fracht
erreicht worden sein.
Vorbemerkung
Das Aufkommen von 90 Millionen Tonnen im Kombinierten
Verkehr (KV) für das Jahr 2010 ist in einem Entwicklungskonzept für
den Kombinierten Verkehr ausgewiesen, das der Vorstand der
Deutschen Bahn AG (DB AG) nach Abstimmung mit den KV-
Operateuren im Januar 1996 vorgelegt hat.
Angesichts einer zwischenzeitlichen Änderung der Strategie im
KV bei der DB AG ist die Konferenz der Verkehrsminister und
-senatoren der Länder in ihrer Sitzung am 16./17. Ap ril 1998 in
Magdeburg zu der Auffassung gekommen, daß wegen „des
weiterhin starken Wachstums des Güterverkehrs auf der Straße an der
gesamtverkehrspolitischen Zielsetzung der Verdreifachung des
Aufkommens für den Kombinierten Verkehr auf 90 Millionen
Tonnen bis 2010 festzuhalten" sei. Sie hat den Bundesminister für
Verkehr (BMV) gebeten, zur Erreichung dieser Zielsetzung in
einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe unter Vorsitz des BMV
kurzfristig eine von allen Beteiligten gemeinsam getragene Strategie
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
1. Oktober 1998 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
zu formulieren und neben der DB AG und den
Kombiverkehrsgesellschaften weitere Dritte, wie zum Beispiel die betroffenen
Verbände, zu beteiligen.
Der Bericht der Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur zukünftigen
Strategie im Kombinierten Verkehr wurde der
Verkehrsministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 9./10. September 1998 in
Hannover vorgelegt und gebilligt. Die Bund/Länder-Arbeitsgruppe hält
an dem Mengenziel von 90 Millionen Tonnen bis zum Ende der
Laufzeit des gegenwärtig gültigen Bundesverkehrswegeplans fest
und begründet dies im einzelnen.
1. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die geplanten
Zuwachsraten im Kombi-Verkehrsaufkommen von gegenwärtig ca.
33 Millionen Tonnen auf 90 Millionen Tonnen im Jahre 2010 zu
erreichen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um diesen Prozeß
zu beschleunigen?
Der Bericht der Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur zukünftigen
Strategie im Kombinierten Verkehr weist auf verschiedene
Rahmenbedingungen bzw. Maßnahmen hin, wie
— bessere Kooperation aller am KV Beteiligten,
— Ausbau der Terminalinfrastruktur,
— erhebliche Verbesserungen in der Qualität des KV-Angebots,
— Einbeziehung der Fläche in den KV,
— mehr Wettbewerb auf der Schiene,
— Nutzung neuer Techniken bei Traktion und Umschlag.
Die Bundesregierung sieht in den Vorschlägen eine tragfähige
Grundlage für gemeinsame Bemühungen von Bund und Ländern
beim Ausbau des Kombinierten Verkehrs, geht davon aus, daß das
Mengenziel innerhalb der Frist des Bundesverkehrswegeplans
erreichbar ist, und wird im Bereich ihrer Zuständigkeiten und
Möglichkeiten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Dazu gehört insbesondere der Ausbau des Terminalnetzes.
Hierfür wurden seit 1996 im Rahmen von zwei
Sammelfinanzierungsvereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der DB AG
insgesamt 573 Mio. DM an Bundesmitteln für den Neu- und
Ausbau von 13 KV-Terminals bereitgestellt.
Außerdem hat die Bundesregierung seit 1998 die
Terminalförderung auch für Dritte, das heißt zum Beispiel für nichtbundeseigene
Eisenbahnen, Häfen oder große Verlader, geöffnet. Damit kann
auch das Drehscheibensystem (Megahubsystem) realisie rt
werden, das zu erheblichen Zeiteinsparungen und
Kostenminderungen führt und vor allem die Fläche in den Kombinierten Verkehr
einbezieht. Dies führt zu einer weiteren Entlastung der Straße vom
ständig wachsenden Güterverkehr, denn der Bund/Länder-
Bericht zeigt in der Darstellung der weiteren wirtschaftlichen
Entwicklung und ihrer Folgen für Logistik und Verkehr, daß es nicht
ausreicht, im Kombinierten Verkehr künftig nur die
Ballungsgebiete zu bedienen.
2. Ist es richtig, daß die Bahn im Kombi-Verkehr „rote Zahlen" schreibt?
Was will die Bundesregierung tun, damit der Kombi-Verkehr
zumindest über größere Strecken so rationell wie möglich erfolgt?
Die Veröffentlichung und Beurteilung von Wirtschaftsergebnissen
einzelner Produkte von DB Cargo ist Sache des Unternehmens.
Gerade im Hinblick auf die auch von DB Cargo beklagte hohe
Kostenbelastung des KV durch lange Vor- und Nachläufe ist eine
Konzentration auf wenige große Terminals in Ballungsgebieten
nicht zweckmäßig und schränkt das erreichbare KV-Potential ein.
Notwendig sind daher verladernahe Terminals mit Verbindungen
durch Gruppenzüge und ein Produktionssystem auf der Schiene,
das zur Vermeidung von zeit- und kostenaufwendigen
Rangiervorgängen über ein Drehscheibensystem abgewickelt wird. Diese
Entwicklung wird von der Bundesregierung durch die
Terminalfinanzierung, insbesondere auch durch die Öffnung für Dritte,
gefördert.
Darüber hinaus tritt die Bundesregierung für mehr Wettbewerb
auf der Schiene ein. Sie hat mit der Bahnreform dafür gesorgt, daß
die Bahn in ihren Entscheidungen frei ist und selbst bestimmen
kann, mit welcher unternehmerischen Strategie sie am Markt
bestehen will.
Mehr Wettbewerb auf der Schiene stärkt auch die DB AG; sie
kann den Fahrweg besser auslasten und die anteiligen Fixkosten
senken. Außerdem können zur Förderung des Kombinierten
Verkehrs Wettbewerber mit anderen Kostenstrukturen und der
Konzentration auf Schienenverkehrsnischen Marktsegmente
bedienen, die für DB Cargo im Hinblick auf ihre Geschäftspolitik
derzeit wirtschaftlich nicht interessant sind.
3. Ist es der Bundesregierung gelungen, wie seit 1996 geplant, die
Küstenschiffahrt in den EU-weiten Güterverkehr einzubeziehen?
Kann die Bundesregierung über die erzielten Ergebnisse berichten?
Wenn ja, was konnte von den Vorstellungen in die Praxis umgesetzt
werden?
Wenn nein, worin sind die Ursachen für den Mißerfolg zu suchen?
Seit einigen Jahren bestehen verschiedene nationale und
internationale Initiativen im Short Sea Bereich, die auch unter der
Bezeichnung „From Road to Sea" bekannt sind. Hierbei handelt es
sich um einen auch von der Bundesregierung - z. B. durch den
1996 eingerichteten „Runden Tisch der Praktiker" - unterstützten
fortlaufenden Prozeß der beteiligten Unternehmen im Markt, an
dessen verkehrspolitischer Unterstützung sich inzwischen fast alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligen.
Aus einer Statistik des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und
Logistik (ISL), Bremen, geht hervor, daß die Umschlagzahlen in
deutschen, belgischen, niederländischen und englischen Häfen
seit 1992 eine jährliche Zuwachsrate von 4 bis 5 % im
europäischen Güterverkehr über See ausweisen. Diese Entwicklung
zeigt, daß der von den Unternehmen beschrittene Weg mit
staatlichen Initiativen zur Förderung des europäischen Küstenverkehrs
positiv verläuft und unbedingt weiter verfolgt werden sollte.
4. Ist für den Einsatz von pallettenbreiten Seecontainern, wie Seacell
oder der stapelbaren Eurobox, eine Entscheidung in positiver oder
negativer Hinsicht getroffen worden?
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung bzw. den Einsatz
von palettenbreiten Seecontainern und der stapelbaren Eurobox
mit großem Interesse, da sich hieraus zusätzliche Anreize für den
Kombinierten Verkehr unter Einbeziehung der Binnen- und
Küstenschiffahrt ergeben können. Entscheidungen sind in diesem
Bereich von der Bundesregierung nicht zu treffen. Über den
Einsatz entscheidet der Markt; die Normung der stapelbaren Eurobox
erfolgt durch den europäischen Normenausschuß TC 119, der
keinen Entscheidungen der Bundesregierung unterliegt.
5. Was hat die Bundesregierung im Fähr- und RoRo-Verkehr
unternommen, um eine Sicherung der Ladungen in Binnencontainern,
Wechselbehältern und Trailern, die nicht gegen seitliche
Belastungen ausgelegt sind, zu gewährleisten?
Durch fehlerhafte Angaben über Ladungsgewichte, falsches Pak
-
ken von Ladung in diese Transporteinheiten oder durch
unsachgemäße Ladungssicherung können Unfälle - auch mit
Personenschäden - beim Umschlag und beim Transpo rt verursacht werden.
Die Bundesregierung hat sich daher im Rahmen der
Internationalen SeeschiffahrtsOrganisation (IMO), der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) und der Wi rtschaftskommission der
Vereinten Nationen für Europa (UN ECE) maßgeblich an der
Ausarbeitung und Weiterentwicklung der „Richtlinien für das
Packen und Sichern von Ladung in Containern und auf
Straßenfahrzeugen (Container-Pack-Richtlinie) beteiligt. Die amtliche
deutsche Übersetzung der Ausgabe 1990 dieser Richtlinie ist im
Bundesanzeiger vom 8. April 1992 (44. Jahrg., Nr. 69 a)
veröffentlicht. Die Veröffentlichung einer aktualisierten und erweiterten
Version mit dem Titel „Richtlinien für das Packen von
Beförderungseinheiten (CTUs) (CTU-Packrichtlinie) " wird derzeit von der
Bundesregierung vorbereitet. Diese Richtlinien gelten für
Beförderungsfälle mit den Verkehrsträgern zu Wasser und zu Lande
sowie für die gesamte Transportkette im Kombinierten Verkehr.
Hierin sind Hinweise für die Beladung, die Ladungsverteilung
und die Ladungssicherung, auch für die Ladungssicherung von
Beförderungseinheiten mit offenen Seiten, enthalten. Darüber
hinaus hat die Schiffsführung nach den Bestimmungen der
Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung
bei der Beförderung mit Seeschiffen sicherzustellen, daß Ladung
in oder auf Beförderungseinheiten oder Fahrzeugen richtig
gestaut und gesichert ist, und soll solche Einheiten nur akzeptieren,
wenn sie davon überzeugt ist, daß die Einheiten sicher befördert
werden können.
6. Was wurde im Fähr- und RoRo-Verkehr getan, um eine größere
Auslastung dieser Transportart durchzusetzen?
Konnte eine Einbindung dieser Transportart in den Vor- und
Nachlauf des Kombi-Verkehrs erreicht werden?
Welche Schwachstellen sind erkennbar?
Und was wurde gegen diese unternommen?
Fähr- und Ro-Ro-Verkehre unterliegen in der Marktwirtschaft
- wie auch die übrige Seeschiffahrt - den Bedingungen des
Wettbewerbs.
Im Nord-, insbesondere aber im Ostseeraum tragen die staatlichen
Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in den
Seehäfen und Hinterland-Anbindungen zur Attraktivität der
genannten Verkehrsarten bei.
Nach Auffassung der Bundesregierung soll der Straßenvor- und
-nachlauf im Kombinierten Verkehr möglichst kurz gehalten
werden, während der Hauptlauf von der Straße auf die Schiene oder
die Wasserstraße bzw. den Seeweg verlagert wird. Hierfür setzt
sich die Bundesregierung in Brüssel auch bei der gegenwärtigen
Diskussion zur Definition des Kombinierten Verkehrs im Rahmen
der Erörterung des Kommissionsvorschlages zur Änderung der
Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln
für bestimmte Beförderungen im Kombinierten Güterverkehr
zwischen Mitgliedstaaten ein. Die Bundesregierung teilt dabei die
Auffassung der Europäischen Kommission, daß der
Kurzstrekkenfährverkehr sowie der Hochseecontainerverkehr
ausgenommen werden sollte, da sich hieraus kein Straßenentlastungseffekt
ergibt.
7. Was ist aus der Initiative des Bundesministeriums für Verkehr zur
Einberufung eines „Runden Tisches" geworden, um der geplanten
Einbeziehung der Küstenschiffahrt in den Güterfernverkehr mehr
Nachdruck zu verleihen?
Und welche Ergebnisse konnten erreicht werden?
Die Bundesregierung hat sich zunächst mit einem vom „Runden
Tisch der Praktiker" gebildeten Workshop I mit der Relation
Nordsee/Nordspanien/Nördliches Po rtugal eingehend befaßt. In
einer Reihe von Einzelgesprächen mit Vertretern von Reedereien,
Großverladern und internationalen Spediteurfirmen wurden u. a.
die Ladungspotentiale konkretisiert sowie in drei Einzelrelationen
(Duisburg/Setubal, Bremerhaven/Bilbao, Hamburg/Setubal) die
Anforderungen an die seegestützte Transportkette, ihre
Kostengunst gegenüber dem Landweg (Straße) detail liert untersucht.
Workshop-Sitzungen - die nächste voraussichtlich im November
1998 - sollen die Einrichtung eines ersten Pilotverkehrs in der z. Z.
kostengünstigsten Relation Duisburg/Setubal vorbereiten. Bei
Mitwirkung der interessie rten Verlader könnte das Projekt ab
1999 den Probebetrieb - zunächst voraussichtlich auf zwölf bis
achtzehn Monate begrenzt - beginnen.]