„Arbeitnehmerhilfe" nach § 134 b des Arbeitsförderungsgesetzes
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Mit dem § 134 b Arbeitsförderungsgesetz wurde 1996 das Instrument der „Arbeitnehmerhilfe" geschaffen. Hiernach kann die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitnehmern, die Arbeitslosenhilfe für die Zeit unmittelbar vor Beginn einer der Natur der Sache nach auf längstens drei Monate befristeten, nicht nur geringfügigen Beschäftigung bezogen haben, eine solche „Arbeitnehmerhilfe" gewähren (25 DM täglich). Es besteht die Gefahr, daß ausländische Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter hierdurch verdrängt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Anträge auf „Arbeitnehmerhilfe" wurden seit September 1996 monatlich gestellt, und auf welche Branchen verteilten sich die Anträge (bitte insgesamt und getrennt für Landesarbeitsamtsbezirke, Männer und Frauen, Ost- und Westdeutschland angeben)?
Wie viele Anträge auf „Arbeitnehmerhilfe" wurden seit September 1996 monatlich bewilligt, und auf welche Branchen verteilten sich die Bewilligungen (bitte insgesamt und getrennt für Landesarbeitsamtsbezirke, Männer und Frauen, Ost- und Westdeutschland angeben)?
Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe waren seit September 1996 jeweils im Monatsdurchschnitt mit einer „Arbeitnehmerhilfe" beschäftigt, und für welche durchschnittliche Dauer (bitte insgesamt und getrennt für Landesarbeitsamtsbezirke, Männer und Frauen, Ost- und Westdeutschland angeben)?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Höhe der in den jeweiligen Branchen bzw. für die jeweiligen Tätigkeiten in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken gezahlten Stundenlöhne und die Notwendigkeit, die Verdienste durch die „Arbeitnehmerhilfe" aufzustocken?
In welchen Arbeitsamtsbezirken wurden von den Arbeitgebern und/oder den Arbeitsämtern oder unter Beteiligung von Arbeitsämtern Sammelstellen und Sammeltransporte für mit „Arbeitnehmerhilfe" beschäftigte Arbeitslose eingerichtet, um ihnen die Anfahrtswege zu den Arbeitsorten zu erleichtern oder zu ermöglichen?
Wie viele Arbeitslose waren hiervon - schätzungsweise - betroffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft von Arbeitgebern, Arbeitslose mit „Arbeitnehmerhilfe" anstelle von ausländischen Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeitern zu beschäftigen?
Welche Einstellungen, betriebswirtschaftlichen Motive und welche Erfahrungen spielen hierbei eine Rolle?
In welchem Umfang konnte im Jahr 1997 durch den Einsatz der „Arbeitnehmerhilfe" bisher die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vermieden werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Einsatz der „Arbeitnehmerhilfe" in qualitativer und quantitativer Hinsicht?