Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/494
13. Wahlperiode
13. 02. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer
und der weiteren Abgeordneten der PDS
— Drucksache 131283 —
Kritik des Befehlshabers im Wehrbereich Il, Generalmajor Schultze-Rhonhof
am Tucholsky-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
1. Im Zusammenhang mit der Äußerung von Generalmajor Schultze-
Rhonhof, der Tucholsky-Satz „Soldaten sind Mörder" sei ebenso
absurd wie die Gleichstellung von Bundesverfassungsgericht und
Volksgerichtshof, wurde in den Medien die Ansicht geäußert und
auch von Generalmajor Schultze-Rhonhof in einem Interview (ARD
-
Tagesthemen am 16. Januar 1995) angedeutet, daß die in dem
Vergleich enthaltene Kritik an einem Verfassungsorgan die Stimmung
in der Bundeswehr insgesamt zutreffend formuliert habe.
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, die bestätigen, daß die von
Generalmajor Schultze-Rhonhof ausgedrückten Ansichten von
anderen Bundeswehrangehörigen geteilt werden?
Wenn ja, wo sieht die Bundesregierung die Ursachen für eine solche
Stimmungslage?
Generalmajor Schultze-Rhonhof hat eine bei Soldaten der
Bundeswehr verbreitete Stimmung artikuliert.
Ursache hierfür ist der Eindruck, als Bundeswehrsoldat
Beleidigungen schutzlos ausgeliefert zu sein.
Die Bundesregierung (Pressemitteilung vom 21. September 1994),
der Bundesminister der Verteidigung (Tagesbefehl vom 21.
September 1994) und Parlament (Entschließungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., Drucksache 12/8523) haben
eindeutig zum grundgesetzlich legitimierten Dienst unserer Soldaten
in der Bundeswehr im Anschluß an den Beschluß des
Bundesverfassungsgerichtes vom 25. August 1994 Stellung genommen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
9. Februar 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
2. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um solchen Aversionen
gegen ein wichtiges Verfassungsorgan für die Zukunft
entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung für Maßnahmen,
da die den Soldaten unterstellte Aversion gegen das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht vorhanden ist.
Im Rahmen der politischen Bildung in den Streitkräften wird auch
weiterhin, wie bisher, die Rolle des BVerfG als Hüter unserer
Verfassung dargestellt und behandelt.
3. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung angesichts der
Tatsache für erforderlich, daß die von Generalmajor Schultze-Rhonhof
„gründlich überlegte" Formulierung offenbar lediglich ausgewählt
wurde, um eine politische Provokation gegen das
Bundesverfassungsgericht straflos starten zu können?
Generalmajor Schultze-Rhonhof hat sich angesichts der von
Soldaten seines Verantwortungsbereichs vielfach geäußerten
Betroffenheit über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom
25. August 1994 verpflichtet gefühlt, zugunsten des
Ehrenschutzes der Soldaten klar Stellung zu beziehen. Für eine, in der Frage
unterstellte, Absicht des Generals, „eine politische Provokation
gegen das Bundesverfassungsgericht straflos starten zu können",
gibt es keine Anhaltspunkte. Wie durch die Pressemitteilung des
Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. Januar 1995
bekanntgegeben, hat der Bundesminister der Verteidigung, Volker
Rühe, die Motivation des Generals anerkannt, allerdings
Vorbehalte gegen die Form der Äußerungen gehabt und eine kritische
Würdigung vorgenommen.
4. Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die
Äußerungen von Generalmajor Schultze-Rhonhof durch die in den
folgenden Sätzen der Rede des Bundesministers der Verteidigung, Volker
Rühe, in der 243. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21.
September 1994
„Es ist vielmehr der Eindruck entstanden, daß man Soldaten als
Mörder bezeichnen darf. Das ist nicht hinnehmbar. Unsere
Bundeswehr muß davor mit allen politischen Mitteln in Schutz genommen
werden ... Im Verhältnis zwischen Bundeswehr und Gesellschaft,
vor allem aber in der politischen Debatte über den Auftrag der
Streitkräfte ist es unerträglich, wenn der Begriff des Mordens relativiert
wird. Wer Mord sagt, meint auch Mord. Deshalb dürfen dafür keine
juristischen Hintertüren geöffnet werden ... Der Auftrag der
Bundeswehr hat Verfassungsrang ... Wer diesen Dienst in einen kriminellen
Kontext stellt, vergeht sich an den Grundwerten unserer
Verfassung."
enthaltene Schelte des Bundesverfassungsgerichts angeregt worden
sein könnten, für angezeigt, daß sich Mitglieder der
Bundesregierung bei der Bewertung von Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts stärker zurückhalten?
Nein. Die Ausführungen des Bundesministers der Verteidigung,
Volker Rühe, enthalten keineswegs eine Schelte des
Bundesverfassungsgerichtes.
Der Bundesminister der Verteidigung, Volker Rühe, hat in seiner
Rede vor dem Deutschen Bundestag am 21. September 1994 zu
dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August
1994 mit deutlichen Worten Stellung bezogen. Er hat von dem
entstandenen „Eindruck" gesprochen, „daß man Soldaten als
Mörder bezeichnen darf". Er hat den Verfassungsrang des
Auftrags der Bundeswehr und die Bedeutung des Wehrdienstes in der
heutigen Zeit hervorgehoben. Dabei hat er jeden kriminellen
Kontext zu diesem Dienst zurückgewiesen. Der Bundesminister
der Verteidigung, Volker Rühe, hat seine und die Betroffenheit
von Soldaten zum Ausdruck gebracht und sich für einen
wirksammen Ehrenschutz der Bundeswehr und ihrer Soldaten
ausgesprochen.
5. Hat sich Generalmajor Schultze-Rhonhof vor seiner Äußerung mit
Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären, Beamten oder
anderen Offizieren beraten?
Generalmajor Schultze-Rhonhof war zu seinen Äußerungen von
seinen Vorgesetzten nicht autorisiert. Er hat sich weder mit
Mitgliedern der Bundesregierung noch mit vorgesetzten
Dienststellen vorher beraten.]