Wetteramt Rostock
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Nach Vorlage der Kienbaum-Studie zur Neuorganisation des deutschen Wetterdienstes wurde durch das Bundesministerium für Verkehr entschieden, das Wetteramt Rostock zum 1. April 1995 zu schließen.
Die Umwandlung der bisherigen Dienststelle in eine Außenstelle des Geschäftsfeldes „Klimagutachten" der Regionalzentrale Hamburg und ihre personelle Verkleinerung kann kaum als angemessener Ausgleich betrachtet werden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Wurde die Verwaltungsordnung des Wetterdienstes von 1952, nach der in jedem Bundesland ein Landeswetteramt einzurichten sei, aufgehoben?
Wenn nicht, warum wurde diese Regelung für Mecklenburg-Vorpommern außer Kraft gesetzt?
Welche Möglichkeit besteht, das Wetteramt Rostock mit seinen bisherigen Aufgabenfeldern sowie seinem berufserfahrenen, kompetenten Personal als Außenstelle des Hamburger Wetteramtes weiterzuführen?
Welche Konsequenzen für die Sicherheit, den Verkehr, insbesondere den Schiffsverkehr, die Wirtschaft, z. B. die Hafenwirtschaft, Tourismus und Fremdenverkehr ergeben sich aus der Tatsache, daß sowohl Wettervorhersage als auch -warndienst für Mecklenburg-Vorpommern (als einzigem Bundesland) aufgeteilt und den Regionalzentren Hamburg bzw. Potsdam zugeordnet wurde?
Wer übernimmt bei küstennahen Unwetterlagen die meteorologische Verantwortung für den Ostsee-Anrainer Mecklenburg-Vorpommern?
Ist eine rechtzeitige, sachgerechte Warnung vor Wetterunbilden in Mecklenburg-Vorpommern und vor allem an dessen Küste von Hamburg aus realistisch?