Rheinquerung der A 44
der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Wolfgang Behrendt, Hans-Werner Berti, Friedhelm Julius Beucher, Ingrid Becker-Inglau, Anni Brandt-Elsweier, Hans Büttner (Ingolstadt), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Dagmar Freitag, Norbert Formanski, Konrad Gilges, Iris Gleicke, Reinhold Hemker, Rolf Hempelmann, Dieter Heistermann, Dr. Barbara Hendricks, Ingrid Holzhüter, Ilse Janz, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Christa Lörcher, Klaus Lennartz, Klaus Lohmann (Witten), Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Adolf Ostertag, Georg Pfannenstein, Otto Reschke, Günter Rixe, Dagmar Schmidt (Meschede), Dieter Schloten, Ursula Schmidt (Aachen), Regina Schmidt-Zadel, Walter Schöler, Wolfgang Spanier, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Bodo Teichmann, Hildegard Wester
Vorbemerkung
Die Rheinquerung der A 44 bei Düsseldorf wird seit Jahren intensiv diskutiert, wobei der Streit in der Regel um das „Wie" der Realisierung im linksrheinischen Natur- und Landschaftsschutzgebiet geht. Deshalb wurden immer wieder neue Tunnel- oder Brückenvarianten geplant und durchgerechnet. Die Bundesregierung hat mit der „V-6-Lösung" eine Rheinbrücke vorgeschlagen, die vor Ort sehr umstritten ist. Zahlreiche Gutachten fordern, daß in diesem Landschaftsschutzgebiet eine Autobahn nur unterirdisch gebaut werden darf.
Die Rheinquerung hat eine große Bedeutung für die Wirtschaft in der Region. Deshalb sollte eine Lösung gefunden werden, die möglichst große Akzeptanz findet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Wie bewertet die Bundesregierung den neuen Vorschlag der Stadt Meerbusch, der eine Volluntertunnelung vorsieht?
Geht die Bundesregierung wie die Stadt Meerbusch davon aus, daß die vorgeschlagene Variante „V 6" zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen wird, die die Realisierung dieses wichtigen Teilstücks der A 44 möglicherweise ganz zu Fall bringen könnte, zumindest aber auf unbestimmte Zeit hinauszögern wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Stadt Meerbusch jetzt erneut vorgeschlagene Alternative einer privat finanzierten Volluntertunnelung?
Teilt die Bundesregierung die folgenden Annahmen der Stadt Meerbusch:
die Bauzeit für die Volluntertunnelung beträgt drei Jahre und zehn Monate statt wie angenommen sieben bis acht Jahre;
die Volluntertunnelung ist geologisch, technisch und ökologisch die vorteilhafteste Lösung;
es gibt keine Grundwasserprobleme;
das Naturschutzgebiet bleibt intakt?
Ist die Aussage der Stadt Meerbusch richtig, daß die von ihr vorgeschlagene Lösung bei einer entsprechenden Privatfinanzierung der Maßnahmen vergleichbare Kosten für die öffentliche Hand hätte wie die „V-6-Lösung" der Bundesregierung?
Wie hoch sind die Kosten für die öffentliche Hand bei einer Privatfinanzierung der Brückenlösung (V 6)?
Sind die Kosten vergleichbar mit dem Engelbergtunnel im Zug der A 81, die mit 640 Mio. DM veranschlagt wurden, sich durch die Privatfinanzierung am Ende aber auf 1,29 Mio. DM beliefen?
Mit welchem Fahrzeugaufkommen zur Refinanzierung der privaten Investitions- und Betriebskosten wird gerechnet?
Mit welchem Amortisationszeitraum wird gerechnet, und wie hoch wird die Gebühr für eine Tunnelnutzung angesetzt?
Sind dafür unterschiedliche Varianten gerechnet?