Seit dem politischen Wandel in Mittel- und Osteuropa hat der Personen- und Warenverkehr über die Grenzen zu Tschechien und Polen drastisch zugenommen. Die vorhandenen Altübergänge waren den Verkehrsströmen nicht mehr gewachsen. Vorrangige Ziele der Bundesregierung waren und sind deshalb die rasche Vermehrung der Grenzübergänge, die Modernisierung und der Ausbau der bestehenden Grenzübergänge, die Verbesserung der Abfertigungsverfahren sowie die Einrichtung eines Kleinen Grenzverkehrs mit beiden Staaten.
So wurden seit 1990 17 Grenzübergänge zur Tschechischen Republik und sechs Grenzübergänge zu Polen neu eröffnet. Im deutsch-polnischen Abkommen über Grenzübergänge und Arten des grenzüberschreitenden Verkehrs vom 6. November 1992 ist die Öffnung weiterer sieben Grenzübergänge vereinbart. An der Grenze zu Tschechien ist nach dem derzeitigen Verhandlungsstand die sukzessive Freigabe von neun zusätzlichen Grenzübergängen geplant.
Darüber hinaus wurden mit Polen am 6. November 1992 und mit der Tschechischen Republik am 3. November 1994 Abkommen über den Kleinen Grenzverkehr geschlossen.
Die deutsch-polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit befaßt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1991 intensiv mit der unbefriedigenden Lage an den deutsch-polnischen Grenzübergängen, erneut am 28./29. Juni 1995 in Dresden. Obwohl die Regierungskommission keine direkten operativen Kompetenzen hat, konnte sie in diesem Bereich dennoch wichtige Anstöße geben und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachressorts als Koordinierungsgremium und Impulsgeber wirken.
Zur Erörterung der Lage an der Grenze trafen sich darüber hinaus die beiden persönlichen Beauftragten der Regierungschefs, MD Bitterlich (Bundeskanzleramt) und UStS Prof. Wieczorkiewicz, am 5. September 1994 in Warschau. Dabei gelang es, eine von beiden Regierungschefs gebilligte „Gemeinsame Erklärung" zu verabschieden, die in 11 Punkten ein konkretes Programm zur mittel- und langfristigen Verbesserung der Lage an der Grenze aufstellte.
Kurzfristige Maßnahmen
Die Liberalisierung des Reise- und Warenverkehrs in Osteuropa sowie die Jugoslawienkrise haben das Verkehrsaufkommen an den bestehenden großen Grenzübergängen zu Polen und Tschechien sehr rasch um ein Vielfaches ansteigen lassen. Die vorhandene Infrastruktur der Zollanlagen sowie der Verkehrswege ist diesem großen Aufkommen nicht gewachsen.
Inzwischen sind alle möglichen kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrs- und Abfertigungsverhältnisse ausgeschöpft. Hierzu gehören insbesondere die Erweiterung der Öffnungszeiten für den Warenverkehr, die Verstärkung sowie die Ausbildung des Abfertigungspersonals, die Umorganisation des Abfertigungsbetriebs, der Aus- und Umbau der vorhandenen Zollgebäude, die Einrichtung von Lkw-Vorstauräumen sowie besonderer Abfertigungsbereiche bei der Mehrwertsteuererstattung im Reiseverkehr. Längere Wartezeiten treten nunmehr noch beim grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr auf.
Als Sofortmaßnahme bis zur Fertigstellung der neuen Grenzabfertigungsanlagen wurden bei folgenden Grenzübergängen Lkw-Auffangparkplätze mit Abrufanlagen in Betrieb genommen: Schwedt, Frankfurt Autobahn („Frankfurter Tor"), Guben, Markersdorf/Görlitz, Zittau-Chopinstraße, Waidhaus-Bundesstraße.
Ein weiterer Lkw-Auffangparkplatz soll in Kürze beim Grenzübergang Forst-Autobahn geschaffen werden.
Diese Auffangparkplätze verkürzen die Wartezeiten der Lkw zwar nur geringfügig; sie bringen jedoch für die Lkw-Fahrer erhebliche Erleichterungen während der Wartezeit mit sich, weil dort sanitäre Einrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und Ruhezeiten möglich sind. Die Verantwortung für die Einhaltung der individuellen Ruhezeit kann dem Lkw-Fahrer allerdings nicht abgenommen werden. Außerdem wird durch die Ableitung der Lkw von den Durchgangsstraßen eine Beschleunigung des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs ermöglicht.
Die Grenze zu unseren östlichen Nachbarn ist auch Grenze der Europäischen Union zu den benachbarten mittel- und osteuropäischen Staaten. Dies erfordert für die Zollabfertigung einen erheblichen zolltechnischen Aufwand. Deshalb sind die Bundesregierung und die Regierungen der EU- und der EFTA-Länder bestrebt, das gemeinsame Versandverfahren auf die Visegrad-Länder auszudehnen. Im Rahmen dieses Verfahrens können die Grenzübergänge durch Verlagerung der Zollabfertigung ins jeweilige Binnenland oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar in die Betriebe erheblich entlastet werden. Nach dem bisherigen Zeitplan ist ein Beitritt der Tschechischen Republik und der Republik Polen zu dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren zum 1. Juli 1996 vorgesehen.
Die Bundesregierung fördert im Einvernehmen mit den Regierungen der östlichen Nachbarn die Pflege ständiger Kontakte insbesondere zwischen den örtlichen Dienststellen, die für die Grenzübergänge zuständig sind. Die Grenzbehörden beider Seiten sind aufgefordert, ihre Kontakte auf allen Ebenen zu verstärken und durch gemeinsame Absprachen weitere Verbesserungen in der Abfertigung herbeizuführen. Dazu gehört insbesondere, daß die zuständigen Behörden sich bei Änderung der Abfertigungsabläufe, die zu Verzögerungen oder Behinderungen des grenzüberschreitenden Verkehrs führen können, gegenseitig frühzeitig informieren.
Die Bundesregierung und die Regierungen beider Nachbarländer streben grundsätzlich die Zusammenlegung der Abfertigungsdienste an, damit der grenzüberschreitende Verkehr nur einmal halten muß. Dies führt zu einer zusätzlichen Verkürzung des Grenzaufenthaltes. Voraussetzung hierfür ist der Abschluß von Staatsverträgen, durch die das hoheitliche Tätigwerden von Grenzbediensteten auf dem jeweils anderen Hoheitsgebiet erlaubt und geregelt wird.
Mit Polen wurde ein derartiges Grenzabfertigungsabkommen am 29. Juli 1992 unterzeichnet, das inzwischen in Kraft getreten ist. Ein entsprechender Vertrag mit der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr soll in den nächsten Wochen unterzeichnet werden.
Aus- und Neubau der Grenzinfrastruktur
Die wichtigste und wirksamste Maßnahme zur Verbesserung der Gesamtsituation ist der bedarfsgerechte Ausbau der überregionalen, großen Grenzübergänge. Hierzu gehört der Aus- und Neubau einerseits der grenzüberschreitenden Straßen und Brücken, andererseits der Grenzabfertigungsanlagen mit Amtsplatz und Stauflächen.
Die Bundesregierung bemüht sich intensiv zusammen mit den für Straßenbau zuständigen Auftragsverwaltungen der an Polen und Tschechien grenzenden Bundesländer, die Verkehrsverhältnisse an den Grenzübergangsstellen zu verbessern. Maßnahmen, die hierzu durchgeführt werden, sind Erneuerung, Um- und Ausbau von Bundesfernstraßen sowie von Grenzbrücken im Zuge von Bundesfernstraßen. Für Bau und Unterhaltung von Grenzbrücken ist der Abschluß von Staatsverträgen notwendig. Mit Polen sind inzwischen fünf solche Verträge abgeschlossen, zwei Verträge mit Tschechien stehen zur Unterzeichnung an.
Beispielhaft zu nennen wäre die Grenzbrücke im Zuge der BAB A 12 bei Frankfurt/Oder. Hier wird der nördliche Brückenabschnitt Ende 1995 fertiggestellt und kann dann vierstreifig befahren werden. Die gesamten Bauarbeiten werden hier voraussichtlich 1997 abgeschlossen sein. Die Baubeginne für die Arbeiten an den Grenzbrücken im Zuge der A 15 bei Forst und der B 97 bei Guben sind für dieses Jahr vorgesehen mit geplanten Fertigstellungen in 1998. Wichtigste Maßnahmen an der deutsch-tschechischen Grenze sind der Bau der Grenzbrücken im Zuge der A 6 bei Waidhaus sowie der B 92 bei Schönberg.
Folgende Vorhaben der Zollverwaltung wurden bereits begonnen, teilweise auch schon in Betrieb genommen: — Neubau gemeinsamer deutsch-polnischer Grenzabfertigungsanlagen auf deutschem Hoheitsgebiet beim Grenzübergang Pomellen-Autobahn (A 11), auf polnischem Gebiet für den Grenzübergang Frankfurt/Oder-Autobahn für den Güterverkehr, auf polnischem Gebiet beim Grenzübergang Podrosche, auf deutschem Gebiet beim Grenzübergang Ludwigsdorf-Autobahn/Görlitz (A 4), auf deutschem Gebiet beim Grenzübergang Zittau-Friedensstraße, beiderseits der Grenze beim deutsch-tschechischen Grenzübergang Schirnding (B 303) und auf tschechischem Gebiet (A 6) südlich von Waidhaus; — Ausbau der Grenzabfertigungsanlagen beim Grenzübergang Linken (B 104), Küstrin-Kietz (B 1), Frankfurt/Oder-Stadtbrücke (B 5), Furth i.W. (B 20), Philippsreut (B 12).
Für folgende weitere Grenzübergänge sind bereits Genehmigungsverfahren eingeleitet bzw. die Planungen erstellt: Ahlbeck, Schwedt-Straße, Forst-Autobahn, Guben-Süd, Bad Muskau, Görlitz Stadt, Zittau (B 178) und Schönberg (B 92).
Ergänzende Maßnahmen
Zur Entlastung der Straßen-Grenzübergangsstellen kann auch eine Verlagerung des Verkehrsaufkommens von der Straße auf die Schiene durch bessere Ausnutzung der Möglichkeiten des grenzüberschreitenden kombinierten Verkehrs Schiene/Straße beitragen. So wurden nach intensiven Vorbereitungsgesprächen zwischen Deutschland und Polen auf Regierungsebene inzwischen zwei Containerlinien Duisburg—Warschau und Hamburg/Bremerhaven—Warschau eingerichtet. Weitere Verbindungen — auch für den Transitverkehr durch Polen — sind geplant.
Die Bundesregierung wirkt auf die Beteiligten ein, durch verstärkten Einsatz die Leistungsfähigkeit des Angebots im kombinierten Verkehr weiter zu verbessern, und fördert diese Entwicklung durch ordnungspolitische Maßnahmen im Bereich der Kontingentvereinbarungen für den Straßengüterverkehr und durch Initiativen in Brüssel zur Verbesserung der Eisenbahn-Grenzabfertigung an den EG-Außengrenzen.
Im kombinierten Verkehr zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik hat sich die seit 1992 bestehende Containerlinie von Hamburg/Bremerhaven nach Melnik (mit Weiterführung nach Sopron/Ungarn) inzwischen zufriedenstellend entwickelt. Sie wurde im Dezember 1994 durch eine Verbindung Hamburg/ Bremerhaven—Lobositz (Tschechische Republik) ergänzt.
Auf Initiative insbesondere der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments wurde im EU-Haushalt 1994 erstmals eine gesonderte Haushaltslinie im Rahmen des PHARE-Programms zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an EU-Außengrenzen eingerichtet (PHARE/CBC). Begünstigte der insgesamt verfügbaren 150 Mio. ECU waren 1994 Polen, die Tschechische Republik, Bulgarien, Albanien, Slowenien sowie die drei baltischen Staaten. Davon erhielt Polen für grenznahe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Deutschland 55 Mio. ECU, die Tschechische Republik 25 Mio. ECU.
Angesichts der langen Wartezeiten u. a. an den deutsch-polnischen Grenzübergangsstellen wurde 1994 der größte Teil der PHARE/CBC-Mittel für Polen — insgesamt 48 Mio. ECU — für den Neu- und Ausbau von Grenzübergängen genutzt.
Die Maßnahmen werden durch entsprechende Anschlußprojekte auf deutscher Seite ergänzt.
Aus den für die Tschechische Republik verfügbaren PHARE/ CBC-Mitteln (1994 25 Mio. ECU) werden die Modernisierung der Eisenbahnstation Eger (Cheb) und Bau einer Umgehungsstraße zwischen Bela und Eisendorf (Zelezna) gefördert.
Der angespannten Lage an den Grenzübergängen Rechnung tragend, soll auch im Zeitraum 1995 bis 1999 ein erheblicher Teil der PHARE/CBC-Mittel für Polen und die Tschechische Republik sowie von INTERREG II in deutschen Grenzregionen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen beiden Ländern sowie für den Ausbau von Grenzübergängen verwendet werden.
Zur Vermeidung von Staus und Wartezeiten infolge fehlender Papiere hat der Bundesverband Spedition und Lagerei e. V. gemeinsam mit dem polnischen und tschechischen Zollagentenverband zweisprachige Merkblätter erarbeitet mit Hinweisen, welche Papiere und Unterlagen für die Zollabfertigung benötigt werden. Diese Merkblätter wurden in großer Stückzahl an verschiedene Branchenverbände der verladenden Wirtschaft versandt.