Ressortkonzept des Bundesministers der Verteidigung zur Anpassung der Streitkräftestrukturen, der Territorialen Wehrverwaltung und der Stationierung
der Abgeordneten Walter Kolbow, Gerd Andres, Robert Antretter, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Marion Caspers-Merk, Gernot Erler, Katrin Fuchs (Verl), Norbert Gansel, Konrad Gilges, Iris Gleicke, Dieter Heistermann, Gerd Höfer, Erwin Horn, Gabriele Iwersen, Susanne Kastner, Ernst Kastning, Fritz Rudolf Körper, Volker Kröning, Horst Kubatschka, Dr. Uwe Küster, Robe rt Leidinger, Herbert Meißner, Gerhard Neumann (Gotha), Volker Neumann (Bramsche), Manfred Opel, Kurt Palis, Horst Schild, Dietmar Schütz (Oldenburg), Brigitte Schulte (Hameln), Ilse Schumann, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Günter Verheugen, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Hans Wallow, Verena Wohlleben, Uta Zapf, Peter Zumkley, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das am 15. März 1995 im Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages vorgestellte Ressortkonzept läßt noch viele Fragen offen. Es ist innerhalb der letzten vier Jahre bereits die vierte Veränderung bei den Strukturen und den Standorten der Bundeswehr. Genau wie bei den vorherigen Entscheidungen wurden die betroffenen Soldaten/Soldatinnen und die zivilen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen sowie die Städte und Kommunen am Prozeß der Planung nicht beteiligt, sondern ihnen wurde der fertige Vorschlag des Bundesministeriums der Verteidigung mitgeteilt.
Diese „Geheimniskrämerei" bei der Planung einerseits und die ständige Umorganisation andererseits führten — neben einem fehlenden Sozialplan für den Personalabbau — zu einem besorgniserregenden Vertrauensverlust in die politische und militärische Führung der Bundeswehr.
Die Kriterien, warum ein bestimmter Standort aufgegeben, ein anderer personell ausgedünnt werden soll, sind nicht nachvollziehbar dargestellt. Deshalb können die Entscheidungen aufgrund der vorliegenden Informationen auch nicht hinreichend auf ihre Zweckmäßigkeit beurteilt werden.
Das Ressortkonzept enthält ferner wichtige Strukturveränderungen in der Gliederung der Streitkräfte, aber auch Veränderungen bei der Ausgestaltung der Wehrdienstdauer, die eine gründliche parlamentarische Debatte erforderlich machen.
Ohne Betrachtung und Berücksichtigung der geplanten Veränderungen der Streitkräftestrukturen ist eine Überprüfung und Beurteilung des vorgelegten Stationierungskonzepts nicht möglich.
Um bis zum 1. Mai 1995 Anregungen zur veränderten Stationierungsplanung der Bundeswehr geben zu können, sind weitere Informationen zur Anpassung der Streitkräftestrukturen und zur Stationierung notwendig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Aufgaben soll die Bundeswehr in Zukunft erfüllen? Ist der Einsatz deutscher Soldaten auf Europa und dessen Randbereiche beschränkt oder wird ein Einsatz weltweit für möglich gehalten?
Welche Umfangszahlen für Krisenreaktionskräfte ergeben sich aus den eingegangenen Bündnisverpflichtungen? Sind Änderungen hinsichtlich der Bündnisverpflichtungen im Rahmen der NATO bzw. der WEU oder hinsichtlich der nuklearen Teilhabe vorgesehen?
Welche Szenarien und Vorstellungen liegen den Umfangszahlen für Krisenreaktionskräfte zugrunde?
Welche sicherheitspolitischen und militärischen Notwendigkeiten liegen für 37 000 Soldaten Krisenreaktionskräfte aus dem Heeresbereich vor?
Eine enge Verzahnung von Krisenreaktionskräften und den Hauptverteidigungskräften ist in allen drei Teilstreitkräften vorgesehen. Wie viele Soldaten sollen in Heer, Luftwaffe und Marine in diese enge Verzahnung eingebunden werden?
Welche besonderen Ausbildungseinrichtungen sind für friedenserhaltende Einsätze vorgesehen?
Sind bei der Planung der Bundeswehrstruktur bereits Möglichkeiten weiterer Reduzierungen strukturell eingebracht worden, die sich aus den weiteren notwendigen Abrüstungsschritten in Europa für die Bundeswehr ergeben könnten?
Ein Aufwuchs von 340 000 auf 370 000 Soldaten soll unter Nutzung der Verfügungsbereitschaft ermöglicht werden. Welche Einheiten, Verbände und Einrichtungen sind für die Aufnahme der Verfügungsbereitschaft vorgesehen? Welche infrastrukturellen Maßnahmen werden für die Aufnahme der Verfügungsbereitschaft für notwendig erachtet? Wie viele Unteroffiziere und Offiziere sollen für die Führung der zusätzlichen 30 000 Soldaten eingeplant werden? Welche Auswirkungen hat diese vorgesehene Maßnahme für die Stationierungsvorschläge?
Welche Fähigkeiten und Kapazitäten besitzt heute die Bundeswehr, um Truppenteile über eine weite Entfernung, z. B. an die bestehenden NATO-Flanken nach. Norwegen oder in die Türkei zu verlegen? Auf welche Weise ist beabsichtigt, die Transportkapazitäten und die logistischen Fähigkeiten zu verbessern? Welche politischen Vorgaben werden der militärischen Führung für diese Aufgabe vorgegeben?
Wie ist nach derzeitiger Planung der Dienst derjenigen Wehrpflichtigen in den Krisenreaktionskräften vorgesehen, die freiwillig ihren Wehrdienst verlängern?
Nach welcher Zeit ist ein Wehrpflichtiger für einen friedenserhaltenden Einsatz im Rahmen der Vereinten Nationen und für einen Einsatz in den Krisenreaktionskräften im Rahmen der NATO, der WEU, der Vereinten Nationen vollständig ausgebildet? Welche Ausbildung muß ein Soldat erfolgreich abgeschlossen haben, damit er für diese Einsätze einsetzbar ist?
Wie viele Einheiten und Verbände sollen in Heer, Luftwaffe und Marine aufgelöst werden, und wie viele Umstationierungen sind vorgesehen?
Wie viele Personal- und Betriebskosten werden durch diese Planung im Vergleich zu den Kosten in diesem Jahr eingespart?
Wie viele Zeit- und Berufssoldaten und wie viele Zivilbeschäftigte müssen nach derzeitiger Planung ihren alten Standort verlassen und an einem neuen Standort ihren Dienst versehen? Wie hoch werden die Kosten für Auflösung von Einheiten und Verbänden, für Umstationierung und für Versetzung von Soldaten und Zivilbeschäftigten veranschlagt?
Wurden Modellrechnungen angestellt, wie teuer diese Planung im Vergleich zu einer Planung wäre, die größere Standorte zu ihrem Ziel gesetzt hätte?
Wurden Modellrechnungen angestellt, um die Betriebskosten eines Standortes mit ca. 1 000 Soldaten/Soldatinnen und Zivilbeschäftigten/innen mit denen von zwei Standorten mit je ca. 500 Soldaten und Zivilbediensteten vergleichen zu können?
Welche Veränderungen der Stationierung und Belegung durch die Bundeswehr, die verbündeten Streitkräfte und durch die ehemals sowjetischen Streitkräfte hat es in den letzten fünf Jahren in den Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland (Hamburg, Hannover, Bremen, Düsseldorf, Köln, Bonner Raum, Frankfurt, Berlin, Leipzig, Dresden, Stuttgart, München) gegeben, und welche Veränderungen sind noch vorgesehen?
Nach welchem detailliert dargestellten Zeitplan soll die Planung realisiert werden? Welche Organisations- und Stationierungsmaßnahmen sollen auf der geplanten Zeitachse verwirklicht werden?
Welches Sanitätskonzept liegt der Planung zugrunde? Wird der Sanitätsdienst teilstreitkräfteübergreifend organisiert oder behält jede Teilstreitkraft Organisationselemente des Sanitätsdienstes in ihrer Verantwortung?
Welche Planung liegt den militärischen Einrichtungen, z. B. Depots, Mobilmachungsstützpunkten, Lager, Grundnetzschaltvermittlungsstellen, weiteren Fernmeldeeinrichtungen etc. nach Umfang und/oder Struktur zugrunde, die in der künftigen Konzeption eine Veränderung erfahren werden, im Ressortkonzept aber nicht ausführlich behandelt werden?
Wie sieht das Konzept für die 50 Verbindungskommandos aus, die bei bestimmten Kreisverwaltungen aufgestellt werden sollen? Welche Kosten sind damit verbunden?
Mit welcher Begründung sollen künftig jährlich ca. 140 000 Reservisten zu Wehrübungen herangezogen werden, nachdem im Jahr 1994 nur eine sehr geringe Anzahl von Reservisten Wehrübungen absolvieren konnte?