Produktive Arbeitsförderung-Ost
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Mit Wirkung zum 1. August 1994 erweiterte das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 die Maßnahmenfelder der Förderung für neue Länder nach § 249 h AFG (Lohnkostenzuschüsse) um Arbeiten zur Erhöhung des Angebots im Breitensport, in der freien Kulturarbeit sowie zur Vorbereitung denkmalpflegerischer Maßnahmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 249 h AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken in der Zeit zwischen dem 1. August 1994 und dem 31. März 1995 jeweils in den einzelnen Monaten ein, wie verteilten sie sich jeweils auf die Maßnahmenfelder, und wie viele Bewilligungen und Ablehnungen wurden jeweils ausgesprochen?
Auf welche Trägergruppen (ABS-Gesellschaften, Kommunen, Verbände usw.) verteilten sich die Anträge und Bewilligungen jeweils in den einzelnen Monaten seit dem 1. August 1994, getrennt nach Maßnahmenfeldern?
Wie viele Arbeitslose, getrennt nach Männern und Frauen, Landesarbeitsamtsbezirken, Maßnahmenträgern und -feldern wurden seit dem 1. August 1994 bis zum 31. März 1995 im Rahmen der neubewilligten Maßnahmen jeweils in den einzelnen Monaten eingestellt?
In wie vielen Fällen wurde der pauschalierte Zuschuß in voller Höhe gewährt, in wie vielen Fällen wurde er aus welchen Gründen um welche Beträge reduziert, in wie vielen Fällen erfolgte der Lohnkostenzuschuß nach Sonderentgelten und in wie vielen Fällen nach Teilzeitarbeitsverhältnissen (§ 249 h Abs. 4 Satz 1 AFG)?
Wie hoch beziffert sich der durchschnittliche Eigenfinanzierungsbetrag je beschäftigten Arbeitslosen im Monat, der vom Träger aufzubringen ist, und welcher Spannbreite liegt der Durchschnittsbetrag zugrunde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der gesetzlichen Änderung durch das Beschäftigungsförderungsgesetz in quantitativer und qualitativer Hinsicht?