Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/1682
13. 06. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gernot Erler, Walter Kolbow,
Günter Verheugen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 1311436 —
Verwertung von 534 Kampfpanzern LEOPARD 1 durch die Firma Gesellschaft
für Logistischen Service mbH, München
Die Bundesregierung hat über das Bundesamt für Wehrtechnik und
Beschaffung (BWB) durch Vertrag mit Datum vom 18. Mai 1994 und mit
einer Ergänzung vom 12./13. Dezember 1994 534 Kampfpanzer LEO-
PARD 1 an die Firma Gesellschaft für Logistischen Service mbH (GLS),
München, zum Verkauf bzw. zur Baugruppen- und Ersatzteilgewinnung
übergeben. Die Bundesregierung hat von sich aus den Deutschen
Bundestag weder über diesen noch über vergleichbare andere
Verwertungs-Verträge unterrichtet. Durch Medienberichterstattungen und
Stellungnahmen der Bundesregierung auf diese Berichte sowie auf
Anfragen von Abgeordneten hin sind einige Details bekanntgeworden.
Von den Hintergründen, Begleitumständen und Auswirkungen des
genannten Vertrages und ähnlicher Verträge im Zusammenhang mit der
Verwertung von Rüstungsgütern kann sich der Deutsche Bundestag
aber noch immer kein hinreichendes Bild verschaffen.
I. Vertrag mit der GLS
1. Welche deutschen Firmen waren insgesamt an der Herstellung von
Kampfpanzern LEOPARD 1 beteiligt?
Beteiligt war als Generalunternehmer/Hauptauftragnehmer die
Firma Krauss-Maffei München. Die wesentlichen
Unterauftragnehmer/Komponentenfirmen waren: MaK-System Kiel, Firma
Wegmann Kassel, Firma Rheinmetall Unterlöß, Firma Blohm &
Voss Hamburg, Firma Carl Zeiss Oberkochen, Firma MTU F
riedrichshafen, Firma STN Atlas Bremen.
2. Warum erfolgte eine Aufforderung zur Beteiligung an der
Musterzerlegung nur an die Firmen MaK Kiel, Wegmann Kassel, KUKA
Augsburg und Krauss-Maffei/GLS München?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
7. Juni 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Eine Musterzerlegung mit dem Ziel, Erkenntnisse über eine
wirtschaftliche Verwertung insbesondere für die Gewinnung von
Baugruppen und Ersatzteilen und erlösorientierten
Vermarktungsmöglichkeiten zu gewinnen, war nur bei den im Panzerbau
erfahrenen Firmen fachgerecht durchführbar.
3. Auf welcher Rechtsgrundlage kommt für die Bundesregierung eine
Übergabe der Kampfpanzer LEOPARD i zur Verwertung nur an
eine Herstellerfirma in Frage, und welchen Prozentsatz machen
Ersatzteile und Baugruppen bei den Panzern aus, die dem Gesetz
über die Kontrolle von Kriegswaffen unterliegen?
Für die Verwertung von Überschußmaterial der Bundeswehr, das
dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) unterliegt, wurden mit
dem für die Durchführung des KWKG federführenden Ressort
(BMWi) 1981 Absprachen getroffen. Danach können
Kriegswaffen, die nach der Verwertung noch als Baugruppen die KWKG-
Eigenschaft behalten, nur über die Herstellerfirma mit
entsprechenden Auflagen verwertet werden. Für die Musterzerlegung -
wurde diese Regelung jedoch nicht zu Grunde gelegt.
Dem KWKG unterliegen folgende Baugruppen eines
Kampfpanzers:
— die Wanne,
— der Turm und
— die integrierte Hauptwaffe, d. h. Rohr und Schildzapfenlager.
Diese Baugruppen erreichen bezogen auf den Anschaffungspreis
eines Kampfpanzers Leopard 1 einen Prozentsatz von 15 bis 20 % .
4. Warum wurde als Vertragspartner nicht die Herstellerfirma Krauss-
Maffei selbst ausgewählt, sondern die Handelsfirma GLS?
Die GLS ist eine 100 %ige Tochterfirma der Krauss-Maffei AG mit
dem Auftrag, u. a. für alle Nutzer der Leopard-Kampfpanzer die
Ersatzteilversorgung sicherzustellen.
5. Inwieweit stimmen Berichte, daß die GLS im Bereich Wehrtechnik
schon öfter als „unzuverlässig" eingestuft wurde und daß einzelne
ihrer Mitarbeiter Hausverbot beim BWB haben?
Berichte sind hier nicht bekannt. Die Firma GLS war zu keiner
Zeit im BWB als unzuverlässig eingestuft. Es liegt kein
Hausverbot gegen einzelne Mitarbeiter vor.
6. Ist eine bundeswehreigene Verwertung der 534 LEOPARD 1
geprüft worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die bundeswehreigene Verwertung der Kampfpanzer Leopard 1
ist geprüft worden. Bis zur Reduzierung der Anzahl der im Heer
verwendeten KPz war das Waffensystem Kampfpanzer Leopard 1
voll versorgt. Durch die Reduzierung ergab sich eine
Überversorgung mit Ersatzteilen, die im Interesse einer wirtschaftlichen
Lagerhaltung abgebaut werden mußte (deshalb auch Verkauf von
Ersatzteilen). Daher gab es keine. Veranlassung, durch Ausbau
von Baugruppen und Einzelteilen den Umfang an Ersatzteilen für
die Bundeswehr zu erhöhen.
In Einzelfällen wurden besonders hochwertige Baugruppen wie
Waffenrohre, Motoren und Getriebe in eigener Zuständigkeit
verwertet
Die umfängliche Verwertung von Baugruppen nach Ausbau in
Bundeswehreinrichtungen hätte erfordert:
— Transport vom Aufbewahrungsort zu einer
Bundeswehreinrichtung (Kosten z. B. von Quadrat-Ichendorf nach Doberlug-
Kirchhain 3 800 DM bzw. 4 900 DM je nach Waggon-Typ),
— Zerlegen des KPz, Ausbauen der Baugruppen, Prüfen,
Konservieren, Verpacken und Rückführung in die Versorgungskette,
— Entsorgen des Sonderstahls und Sondermülls.
Die Zerlegung hätte wegen der erforderlichen Fachkenntnisse
und Lagerräume in Systeminstandsetzungszentren (SIZ)
stattfinden müssen. Die dafür in Frage kommenden SIZ 850 (Darmstadt)
und SIZ 890 (Doberlug-Kirchhain) waren und sind durch Aufträge
aus der zentralen Logistik über die verfügbare Kapazität hinaus
ausgelastet. Im SIZ 890 hätten die erforderliche Fachtechnik zu
Lasten anderer Fachtechniken sowie infrastrukturelle
Voraussetzungen (z. B. Krananlage) erst geschaffen werden müssen.
Zusätzliche Kapazität hätte nur durch Verlagerung von
Instandsetzungsaufträgen der Truppe an die zivile Indust rie gewonnen werden
können. Hierzu wären HH-Mittel erforderlich gewesen, die nicht
verfügbar waren. Überdies hätten diese Kosten bei der
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gewinnung der Baugruppen
berücksichtigt werden müssen.
Daher war eine Verwertung der Kampfpanzer Leopard 1 in
Bundeswehreinrichtungen für den eigenen Gebrauch erkennbar nicht
wirtschaftlich und nicht erforderlich.
7. Wann, wo und mit welchem Ergebnis hat die vom BWB zu
organisierende Musterzerlegung stattgefunden?
Die Musterzerlegung wurde in der Zeit von Januar bis März 1994
bei der Firma Krauss-Maffei in München durchgeführt. Die Firma
GLS hat schriftlich mitgeteilt, daß sie eine Baugruppen-/
Ersatzteilgewinnung und Vermarktung durchführen könne.
8. Von wem und in welcher Weise ist geprüft worden, ob es ein
Interesse der belieferungsfähigen Staaten an funktionsfähigen
Kampfpanzern LEOPARD 1 gibt?
Auf Tagungen der Gremien der Leopard-Nutzer-Staaten (LEO
-
BEN-Staaten) [(AG KoopLog: April 1993, Lenkungsausschuß: 24.
(29. März 1993)] sind die beteiligten Staaten von den Planungen
des Heeres, den Kampfpanzer Leopard 1 bis auf einen Rest von
731 Kampfpanzern Leopard 1A5 nicht mehr im deutschen Heer zu
nutzen und zu verwerten (auch Verkauf), in Kenntnis gesetzt
worden.
Anderen NATO-Staaten, die diesen KPz bisher nicht nutzten,
wurden die überschüssigen Systeme vom BMVg angeboten.
9. Welche Staaten sind im einzelnen hierbei abgefragt worden?
NATO-Staaten und diesen gleichgestellte, befreundete Staaten,
an die ein eventueller Verkauf gemäß den Richtlinien der
Bundesregierung für den Export von Wehrmaterial möglich wäre, waren
informiert. Siehe auch Antwort zu Frage 30.
10. Bezog sich diese Abfrage nur auf komplette Systeme oder auch auf
Baugruppen und Ersatzteile?
Die Information bezog sich in erster Priorität auf ganze Systeme.
Den LEOBEN-Staaten wurden auch Großbaugruppen (Türme,
Fahrgestelle) und Ersatzteile angeboten. Die Gewinnung von
Ersatzteilen aus dem kompletten System in Bundeswehrregie
wurde jedoch nicht angeboten. Siehe auch Antwort zu Frage 6.
11. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer
Behauptung einer Nichtexistenz eines Marktes für die 534 LEO-
PARD 1 und der Tatsache, daß Italien Türme und Rohre von 66
Kampfpanzern LEOPARD 1A5 gekauft hat (siehe Teil C der Anlage
zum GLS-Vertrag)?
Ein Widerspruch besteht nicht. Die Aussage bezieht sich auf
komplette Kampfpanzer 1A1 bis 1A4. In den Jahren 1987 bis 1993
wurde ein Anteil von 1 300 Kampfpanzer Leopard 1A1 der
Baujahre 1965 bis 1970 kampfwertgesteigert zum Kampfpanzer
Leopard 1A5. Davon waren 1 225 für das deutsche Heer vorgesehen
und 75 wurden an einen NATO-Partner abgegeben. Wesentliche
Merkmale der Leistungssteigerung sind die neue Feuerleitanlage
mit Laserentfernungsmesser und Wärmebildgerät und eine neue
Waffennachführanlage. Damit wurde der KPz im Turm — bis auf
die Waffe selbst — dem technischen Stand des Kampfpanzer
Leopard 2 angenähert. So unterscheidet sich der Kampfpanzer
Leopard 1A5 erheblich von den nicht kampfwertgesteigerten Va
rianten 1A1 bis A4 und darf mit diesen nicht verglichen werden.
Mit Einführung des kampfwertgesteigerten Systems
Kampfpanzer Leopard 1A5 waren die Varianten Al bis A4 nicht mehr Stand
der Technik; es gibt heute für das Gesamtsystem nur noch
Interesse an der kampfwertgesteigerten Va riante 1A5. Weil der
Fahrgestellbereich im wesentlichen unverändert ist, lohnt sich — wie
im Fall Italien — das Umsetzen neuer (A5) Türme auf vorhandene
(Al bis A4) Fahrgestelle.
Der Verwertungsvertrag mit der Firma GLS bezog sich zunächst
nur auf Kampfpanzer Leopard 1A1 bis A4. Die Verwertung von
Fahrgestellen des Kampfpanzers 1A5 wurde erst nach dem
Verkauf der Türme an Italien in diesen Vertrag aufgenommen.
12. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen
ihrer Behauptung einer Nichtexistenz eines Marktes für die 534
LEOPARD 1 und der Feststellung der GLS, daß eine wirtschaftliche
Gewinnung von Baugruppen und Ersatzteilen möglich ist?
Dieser Widerspruch besteht nicht.
Für die Versionen Leopard 1A1 bis A4 als ganzes System besteht
kein Markt (siehe Antwort zu Frage 11), der nach den für die
Bundesregierung geltenden Richtlinien nutzbar wäre. Den Markt
für Baugruppen und Ersatzteile stellen die Nutzerstaaten des
Leopard 1 (LEOBEN-Staaten) dar.
Nach Reduzierung des Strukturbedarfs Kampfpanzer Leopard 1
ergab sich eine Überversorgung des Heeres mit Ersatzteilen für
dieses Waffensystem. Im Rahmen der kooperativen Logistik
werden die LEOBEN-Staaten mit Ersatzteilen versorgt. Als der
Überschuß in den Beständen des Heeres festgestellt worden war,
wurde (und wird) der Bedarf der LEOBEN-Staaten, soweit
möglich, aus diesem Überschuß gedeckt. Für darüber hinausgehenden
Bedarf (der anderen LEOBEN-Staaten) gilt die Erwartung der
Firma GLS für eine „wirtschaftliche Gewinnung" — und
Verwertung — von Baugruppen und Ersatzteilen. Zu bisherigen
Lieferungen an Norwegen siehe Antwort zu Frage 20).
13. In welcher Weise hat die Bundesregierung die Eingangsprüfung
der gelieferten Kampfpanzer durch die GLS gegengeprüft, die zu
dem Ergebnis kam, daß 34 Panzer in sehr gutem Zustand, 318 in
gutem Zustand und 182 Panzer in schlechtem Zustand waren?
Die Kampfpanzer wurden ohne erneute Zustandsprüfung
ausgesondert und gemäß Vertrag an die Firma GLS übergeben. Nach
Übernahme wurden die Kampfpanzer bei der Firma von
Firmenpersonal geprüft. Eine Gegenprüfung war nicht vorgesehen und
wurde nicht durchgeführt. Sie war für die
Aussonderungsentscheidung ohnehin unerheblich.
14. Gilt die Aussage der Bundesregierung, daß an den vertraglich
erfaßten LEOPARD 1 seit 1989 weder Wartungs- noch
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden, für alle an die GLS
übergebenen Systeme?
Im Sommer 1991 wurde über die Stationierung der
Bundeswehrdienststellen und über die Heeresstruktur 5 entschieden. Nach
der mit der Einnahme der Heeresstruktur 5 verbundenen
Auflösung/Umgliederung von Panzerbataillonen wurden beginnend
ab Oktober 1991 die KPz aus der Truppe herausgelöst und in
Einrichtungen der Zentrallogistik (Depots) und auf dem damals im
Bundeseigentum stehenden Gelände der Ichendorfer
Fahrzeugbau Gesellschaft, IFG, verwahrt.
Dazu wurden die KPz in den jeweiligen Einrichtungen abgestellt
und notwendige Sicherungsmaßnahmen (z. B. gegen
Umweltverschmutzung) ergriffen. Bei einem Teil der KPz (nur Kampfpanzer
Leopard 1A5) wurden Maßnahmen zur Reduzierung von
Feuchtigkeitsschäden (Durchlüften, Korrosionsschutz, Wechseln von
Trockenpatronen) durchgeführt, jedoch keine Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten. Mit der Firma IFG bestand ein
Verwahrvertrag für die ausgesonderten Kampfpanzer mit folgenden
Verpflichtungen:
1. die Entgegennahme der Fahrzeuge, das Abladen und die
Verbringung zum Abstellplatz,
2. das Prüfen der Batterien und der Stände für Kühlwasser und Öl,
Entleeren von Kraftstoff bis auf eine Restmenge,
3. das Abdecken der Fahrzeuge am Abstellplatz mit
Abdeckplanen,
4. die Durchführung aller Sicherheitsmaßnahmen gegen
Sabotage, Vandalismus usw.,
5. die monatliche Kontrolle der Betriebsstoffsysteme der
Fahrzeuge auf eventuelle Leckagen; ggf. völlige Entleerung der
Systeme.
15. Stimmt es, daß ein Teil der Kampfpanzer, die der GLS übergeben
wurden, bis zum Datum der Übergabe täglich oder mehrfach
wöchentlich angelassen wurden, um sie bet riebsbereit zu halten,
und weshalb wurde diese hohe Betriebsbereitschaft
aufrechterhalten, obwohl gar keine Wartung mehr stattfand?
Ausgesondertes Material wird grundsätzlich nicht mehr
einsatzbereit gehalten.
Die in Rede stehenden KPz wurden aus Depots (Darmstadt,
Hesedorf und Munster) und aus dem Verwahrlager bei der Firma IFG
an die Firma GLS abgegeben. In den Dienststellen des Heeres
sind die KPz nicht angelassen worden, um sie betriebsbereit zu
halten. Der Vertrag mit der Firma IFG sah das ebenfalls nicht vor.
Bei einem großen Teil der KPz waren die Batterien ausgebaut.
Diese Panzer waren deshalb nicht mehr fahrbereit.
16. Für welche der übergebenen Panzer wurden bis zu welchem
Zeitpunkt die programmierte Instandsetzung in der MES 4, die
Depotinstandsetzung bzw. die Bedarfsinstandsetzung durchgeführt?
Die Kampfpanzer Leopard 1 wurden bis zur beginnenden
Reduzierung im Jahre 1991 in Verbänden des Heeres in vollem Umfang
genutzt und die Einsatzfähigkeit u. a. durch Instandsetzung in
Einrichtungen der zentralen Logistik erhalten.
Bereits 1989 ist die programmierte Instandsetzung (nach
Zeitfristen bzw. Betriebsleistungen) zugunsten reiner
Bedarfsinstandsetzung (Beauftragung nach Einzelbefundung vor Ort)
aufgegeben worden.
In 1991 wurde entschieden, den Kampfpanzer Leopard 1A1 bis A4
aus der Struktur zú nehmen und PzBtl aufzulösen. Da diese
Entscheidung absehbar war, wurden schon 1991 keine Kampfpanzer
Leopard 1A1 bis A4 in den Zentralbereich zur Instandsetzung
abgesteuert (letzte Einsteuerung am 30. Oktober 1990).
17. Welche Sonderausstattungen hatten die 534 Kampfpanzer im
einzelnen, die an die GLS übergeben wurden?
Für die Kampfpanzer Leopard 1 gibt es keine
Sonderausstattungen. Im Laufe der Produktion gab es eine schrittweise Anpassung
an den Stand der Technik. Daher gibt es Kampfpanzer Leopard 1
mit vielen unterschiedlichen Ausstattungen. Zur Anschauung
seien die Bezeichnungen der Varianten genannt: A1A1, A1A2,
A1A3, A1A4, A2, A2A1, A2A2, A2A3, A3, A3A1, A3A2, A3A3, A4,
A4A1, A5, A5A1. Die Unterschiede betreffen im wesentlichen die
Ausstattung mit Zielmitteln, Funkgeräten, Feuerleitanlagen und
die Nachtkampffähigkeit.
An die Firma GLS wurden ausgesonderte Kampfpanzer der
Varianten A1A1 bis A4A1 abgegeben und 66 Fahrgestelle des
Typs 1A5.
18. Gibt es einen Markt für diese Sonderausstattungen, und stimmt es,
daß mit einem Teil dieser Sonderausstattungen ohne weiteres auch
andere Panzersysteme ausrüstbar sind?
Wie zu Frage 17 dargestellt, gibt es keine Sonderausstattungen.
Für die unterschiedlichen Ausstattungen, wie Zielmittel,
Funkgeräte, Feuerleitanlagen usw. würde eventuell ein
Ersatzteilbedarf bei den LEOBEN-Staaten bestehen. Zur Bedienung dieses
Marktes siehe die Antworten zu Fragen 6 und 12.
19. Welchen Anschaffungspreis und welchen Marktwert hat zum
Beispiel ein PZB 200, und wie viele PZB 200 sind in die Verfügung der
Firma GLS durch den Vertrag gelangt?
Das PZB 200 (Passives Ziel- und Beobachtungsgerät) hat ca.
63 400 DM gekostet. Es wird schon seit mehreren Jahren nicht
mehr hergestellt, da es technisch überholt ist. Es ist inzwischen
von einem leistungsstarken Wärmebildgerät abgelöst worden. Mit
den Kampfpanzern hat die Firma GLS 357 PZB 200 erhalten. Ein
Marktwert kann erst bei Verkäufen durch die Firma GLS
festgestellt werden.
20. Stimmen Berichte darüber, daß es der GLS mittlerweile gelungen
ist, einen großen Teil der Türme der gelieferten Panzer zu
veräußern?
Die Firma GLS hat bisher 14 Türme an Norwegen verkauft.
Darüber hinaus wurden auch 24 Fahrgestelle an Norwegen geliefert.
21. Wie viele Türme der gelieferten 438 Kampfpanzer befinden sich
derzeit noch in der Verfügung der GLS?
Nach dem Verkauf von 14 Türmen aus den 468 übergebenen
kompletten KPz Leopard 1A1 bis A4 (+ 66 Fahrgestelle Leo 1A5)
stehen noch 454 Stück Türme bei der Firma GLS.
22. An welche Länder sind LEOPARD 1-Türme in welcher Stückzahl
von der GLS veräußert worden?
Wie zu Frage 20 dargestellt, wurden 14 Türme an Norwegen
verkauft.
23. Welchen Wert haben die mit der GLS abgeschlossenen Verträge,
und wie erklärt sich, daß der Vertrag vom 18. Mai 1994 seitens des
BWB nicht durch den Präsidenten gezeichnet wurde?
Für die Zeichnung von Verträgen im BWB sind die
Haushaltsausgabewerte maßgebend. Da bei Vertragsabschluß davon
ausgegangen wurde, daß die möglichen Erlöse höher als die
Verwertungskosten sein würden und damit keine Ausgaben zu erwarten
sind, wurde der Vertrag nicht vom Präsidenten gezeichnet.
II. Auswirkungen des GLS-Vertrages und weitere Vertragsabschlüsse
24. Mit welchen Erlösen für die Bundeskasse rechnet die
Bundesregierung aus den GLS-Verträgen?
Es wird nur mit geringen Erlösen gerechnet, die derzeit noch nicht
verifizierbar sind.
25. Hält es die Bundesregierung für denkbar, daß die GLS nicht einmal
die Transportkosten erwirtschaftet und dem Vertrag entsprechende
Ausgleichszahlungen von der Bundeskasse fordern wird?
Nein.
26. Welche Auswirkungen hat die kostenfreie Lieferung von 438 LEO-
PARD 1 bisher bereits auf den Markt insbesondere von Ersatzteilen
gehabt, der zwischen den Ländern des sog. „Leo-Clubs" und den
entsprechenden Belieferern seit langer Zeit besteht?
Die Lieferung der Kampfpanzer Leopard 1 geschah zunächst
gegen Übernahme der gesamten Transportkosten durch die Firma
GLS. Der Firma GLS entstehen zusätzlich Kosten für die
Lagerung, Zerlegung und Verschrottung. Die Ersatzteilgewinnung ist
somit für die Firma nicht kostenfrei.
Für das deutsche Heer hat die zusätzliche Verfügbarkeit von
Ersatzteilen aus der Verwertung der KPz keine Auswirkungen, da
es ausreichend bevorratet ist.
Den am Verfahren der kooperativen Logistik teilnehmenden
Nutzerstaaten werden künftig diese Ersatzteile aus der Verwertung
angeboten. Siehe auch Antwort zu Frage 18.
27. Mit welchen mittelfristigen Auswirkungen des GLS-Vertrages auf
diesen Markt rechnet die Bundesregierung?
Siehe Antwort zu Frage 26.
28. In welcher Weise sind bundeseigene Einrichtungen wie das
Materialamt der Bundeswehr von der Beeinflussung der Versorgung im
Rahmen der Kooperativen Logistik („Cooplog") durch die GLS-
Verträge betroffen?
Bundeseigene Einrichtungen wie das Materialamt des Heeres
sind durch die GLS-Verträge unmittelbar betroffen.
Das Materialamt des Heeres führt im Rahmen der kooperativen
Logistik zentral im Auftrag der LEOBEN-Staaten auf der
Grundlage von Ersatzteilanforderungen zu Lasten des jeweiligen
Bestellers die Beschaffung von Ersatzteilen durch. Dadurch werden
wirtschaftliche Losgrößen zu günstigen Preisen erreicht. Diese
Dienstleistung wird durch einen Verwaltungskostenzuschlag
abgegolten.
29. In welcher Weise ist der „Strukturüberhang" von insgesamt 1706
Kampfpanzern LEOPARD 1, Al bis A4, im einzelnen behandelt
worden?
Die Verwertung der 1993 dem Strukturüberhang der Bundeswehr
zugeordneten 1706 Kampfpanzer Leopard 1 stellt sich zur Zeit wie
folgt dar:
— Lieferung an Firma GLS = 534 Stück
— Verkauf/Abgabe oder Leihe an NATO-Partner = 627 Stück
— Abgabe an Museen, ortsfeste Ausstellungen
und Studiensammlungen = 21 Stück
— Verwendung für Versuchs-, Erprobungs- und
Ausbildungszwecke der Bundeswehr = 13 Stück
— Vernichtet (6 Stück über VEBEG-Aufträge,
1 Stück Musterzerlegung und 1 Stück
ausgebrannt) = 8 Stück
— Konversion für zivile Nutzung = 3 Stück
— noch zu verwertender Strukturüberhang = 500 Stück
1706 Stück
30. An welche Länder wurden wie viele Kampfpanzer LEOPARD 1 aus
dem Strukturüberhang übergeben?
Mit den Ländern, die Wehrmaterial wie die KPz Leopard 1 aus
dem Strukturüberhang erwerben, wird über diesen Erwerb
Vertraulichkeit vereinbart. Es handelt sich nur um NATO-Staaten.
Eine entsprechende Auflistung kann als VS-Sache übermittelt
werden. Für eine offene Mitteilung müßte das Einverständnis der
Vertragspartner eingeholt werden.
31. Was wird die Bundesregierung mit dem Rest der vertraglich noch
nicht der Verwertung übergebenen Systeme machen?
Die restlichen Kampfpanzer Leopard 1 sollen, soweit sie dem
Strukturüberhang angehören, ebenfalls verwertet werden.
Von den 49 im Bestand der Bundeswehr noch vorhandenen
Kampfpanzer Leopard 1A4 werden die Fahrgestelle als Ersatz für
Fahrgestelle von Fahrschulpanzern genutzt. Deren Fahrgestelle
sind nach jahrzehntelanger intensiver Nutzung im
Fahrschulbetrieb verschlissen (die Unterseiten der Wannen sind
abgeschliffen). Die Umrüstung ist bereits eingeleitet.
Die restlichen Kampfpanzer Leopard 1A4 bis A3 sowie die Türme
der Kampfpanzer Leopard 1A4 sollen über die Indust rie verwertet
werden.
Kampfpanzer Leopard 1A5 sollen an interessierte Staaten, die
unter Beachtung der Rüstungsexportrichtlinien beliefert werden
dürfen, verkauft werden.
32. Welche Kosten entstehen der Bundeskasse insgesamt durch die
Verwertung der 1706 überzähligen LEO 1-Systeme?
Es wird davon ausgegangen, daß die Verwertung der 1706
überschüssigen Leopard-KPz insgesamt keine Kosten verursachen
wird.
33. Welche weiteren Verträge nach dem Muster des GLS-Vertrages
wurden über die Verwertung von Rüstungsgütern im einzelnen
abgeschlossen?
Es wurden keine weiteren Verwertungsverträge, die die Abgabe
von Kriegswaffen zur Gewinnung von Ersatzteilen nach dem
Muter des GLS-Vertrages vorsehen, abgeschlossen.
33. Warum wurde bei der Verwertung des BW-Überschußmaterials
nicht die zuständige VEBEG eingeschaltet?
Über die VEBEG wird grundsätzlich nur frei handelbares Material
verwertet. Kriegswaffen könnten hier nur mit der Auflage
verwertet werden, daß mit der Veräußerung die Kriegswaffeneigenschaft
vollständig erlöschen muß, was einer Zerstörung des Systems oder
der Baugruppe, die Kriegswaffe nach dem KWKG ist,
gleichkommt.
VEBEG sah nach vorheriger Demilitarisierung und Ausbau von
Baugruppen keine erlösbringende Verwertungsmöglichkeit
mehr.
35. Warum hat die Bundesregierung nicht von sich aus das Parlament
über die Verwertung von mehr als 1700 Kampfpanzern und die
damit verbundenen geschäftlichen Vorgänge unterrichtet?
Die Reduzierung der Streitkräfte umfaßt sowohl die Verringerung
der Personalstärke als auch die daraus folgende Verringerung der
materiellen Ausrüstungen. Beides war dem Parlament bekannt.
Bei der Verwertung dieses überschüssigen Materials wie der KPz
wird versucht, dafür möglichst wirtschaftliche Wege zu finden,
dies aber unter st rikter Befolgung gesetzlicher und politischer
Vorgaben. Eine zusätzliche Unterrichtung des Parlaments über
die Verwertung von KPz erschien nicht erforderlich.
36. Hält es die Bundesregierung für zweckmäßig, die in Frage
stehenden Verträge einer unabhängigen Überprüfung, zum Beispiel
durch den Bundesrechnungshof, zu unterziehen?
Der Bundesrechnungshof (BRH) begleitet die Verwertung des
durch die Abrüstung freiwerdenden Wehrmaterials bereits seit
Übernahme des NVA-Materials. Es ist davon auszugehen, daß
auch die Verwertung des überschüssigen Wehrmaterials der
Bundeswehr durch den BRH bewertet wird. Ein konkreter Bedarf an
einer Überprüfung wird zur Zeit nicht gesehen.]