Quantitative Auswirkungen der Befristung der originären Arbeitslosenhilfe
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2353; ber. BGB1. I 1994 S. 72) wurde die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe nach § 134 Abs. 1 Satz Nr. 4 Buchstabe c, Abs. 2, 3, 3 a und § 241 a AFG auf 312 Tage (ein Kalenderjahr) befristet. Die Befristung wurde erstmals zum 1. April 1994 wirksam (§ 242q AFG). Betrug der Anteil der Empfänger und Empfängerinnen dieser „originären Arbeitslosenhilfe" an allen Arbeitslosenhilfe-Beziehern und -Bezieherinnen im März 1994 noch 11,3 %, so sank er bis zum Jahresende 1994 auf 4,7 %.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Bezieher und Bezieherinnen von originärer Arbeitslosenhilfe wurden aufgrund der Befristung der Anspruchsdauer auf ein Jahr mit Wirkung zum 1. April 1994 aus dem Arbeitslosenhilfebezug „ausgesteuert" (bitte getrennt für Männer und Frauen und nach Landesarbeitsamtsbezirken)?
Wie lange hatten die zum 1. Ap ril 1994 ausgesteuerten Arbeitslosen zuvor im Leistungsbezug gestanden (bitte getrennt für Männer, Frauen und Landesarbeitsamtsbezirke in Halbjahresintervallen)?
Für wie viele Bezieher und Bezieherinnen von originärer Arbeitslosenhilfe endete der Leistungsbezug in den Monaten April 1994 bis April 1995 aufgrund der Befristung der Anspruchsdauer auf ein Jahr (bitte getrennt nach Monaten, nach Männern und Frauen und nach Landesarbeitsamtsbezirken)?
Wie viele Anträge auf originäre Arbeitslosenhilfe wurden seit 1990 monatlich gestellt, und wie viele Leistungsbewilligungen wurden erteilt (bitte getrennt nach Männern, Frauen und Landesarbeitsamtsbezirken)?
Wie hoch war von 1990 bis Ende 1993 jeweils zum Stichtag 30. September die durchschnittliche Dauer des Bezuges von originärer Arbeitslosenhilfe, und wie hoch war der durchschnittliche Leistungsbetrag mit den Beiträgen und ohne die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (bitte getrennt für Männer und Frauen)?
Wie viele Antragsteller und Antragstellerinnen erhielten jeweils 1990, 1991, 1992, 1993, 1994 aufgrund der Bedürftigkeitsprüfung nur eine gekürzte originäre Arbeitslosenhilfe und wie viele Antragsteller und Antragstellerinnen gar keine Leistung (bitte getrennt für Männer und Frauen)?
Wie verteilten sich die Bezieher und Bezieherinnen von originärer Arbeitslosenhilfe jeweils in den Jahren ab 1990 auf die in der Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung verwendeten Bruttoarbeitsentgelt-Klassen und auf die von der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit verwendeten Klassen der Leistungshöhe (bitte getrennt nach Männern und Frauen und nach alten und neuen Bundesländern zu jeweils einem Stichtag im Jahr)?
Wie viele Sperrzeiten wurden gegen Empfänger und Empfängerinnen von originärer Arbeitslosenhilfe jeweils in den Jahren seit 1990 ausgesprochen, und in wie vielen Fällen endete nach einer wiederholten Sperrzeit der Leistungsbezug (bitte getrennt nach Männern und Frauen und nach alten und neuen Bundesländern)?
Wie viele Empfänger und Empfängerinnen von originärer Arbeitslosenhilfe wurden 1990 bis 1993 und ab 1994 monatlich von den Arbeitsämtern in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (ABM, Qualifizierung usw. — bitte getrennt nach Maßnahmenart) zugewiesen bzw. vermittelt und wie viele in ein Arbeitsverhältnis (bitte getrennt nach Männern und Frauen)?
In wie vielen Fällen endete seit dem 1. Ap ril 1994 der Bezug von originärer Arbeitslosenhilfe vor Erschöpfung der vollen Anspruchsdauer und aus welchen Gründen (bitte getrennt nach Männern und Frauen)?
Was ist der Bundesregierung über den Verbleib derjenigen Empfänger und Empfängerinnen von originärer Arbeitslosenhilfe bekannt, deren Leistungsbezug infolge einer erschöpften Anspruchsdauer beendet wurde, insbesondere über die Zahl derjenigen, die im Anschluß Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen (Angaben bitte getrennt für Männer und Frauen)?
Auf welchen Betrag in DM beziffert die Bundesregierung die Einsparungen, die für durch die Befristung der originären Arbeitslosenhilfe für den Bundeshaushalt und für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit im Haushaltsjahr 1994 erzielt wurden, und auf welchen Betrag die Mehrausgaben bei den Sozialhilfeträgern?
Sofern die Bundesregierung über die gewünschten statistischen Angaben zu den Auswirkungen der Befristung der originären Arbeitslosenhilfe nicht verfügt, welche Anstrengungen hat sie ersatzweise mit welchen Ergebnissen unternommen, um die sozialen und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen der Befristung verfolgen und beurteilen zu können; und falls die Bundesregierung über keine Zahlenangaben verfügt, warum wurde die Erhebung entsprechender Angaben nicht für erforderlich gehalten?