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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Auswirkungen einer Befristung der Arbeitslosenhilfe (G-SIG: 13010519)

Pläne zur Befristung der Arbeitslosenhilfe, statistische Angaben zur Arbeitslosenhilfe seit 1990, Auswirkungen einer Befristung auf Bundeshaushalt und Kommunen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

19.06.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/145218. 05. 95

Auswirkungen einer Befristung der Arbeitslosenhilfe

der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Eine Befristung der Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe im Anschluß an einen Arbeitslosengeldbezug ist weiterhin in der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Diskussion.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Anträge auf Arbeitslosenhilfe nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldanspruchs wurden von 1990 bis April 1995 monatlich gestellt und wie viele bewilligt (bitte getrennt nach Männern und Frauen und nach Landesarbeitsamtsbezirken)?

2

Wie viele Arbeitslose, deren Bezug von Arbeitslosengeld infolge der Erschöpfung der Anspruchsdauer endete, stellten in den Jahren 1990 bis 1994 im Anschluß an den Arbeitslosengeldbezug keinen Antrag auf Arbeitslosenhilfe (bitte getrennt nach Männern, Frauen und Landesarbeitsamtsbezirken)?

3

Wie viele Antragsteller erhielten im Zuge der Bedürftigkeitsprüfung nur eine gekürzte Arbeitslosenhilfe und wie viele gar keine Arbeitslosenhilfe (bitte getrennt nach Männern und Frauen und nach Landesarbeitsamtsbezirken)?

4

Wie viele Arbeitslose erhielten jeweils am 30. September 1990 bis 1994 Arbeitslosenhilfe länger als zwölf Monate, länger als vierundzwanzig Monate und länger als sechsunddreißig Monate (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken, Männern und Frauen, Altersgruppen und Qualifikationsstufen)?

5

Bei wie vielen Arbeitslosen, die Arbeitslosenhilfe bezogen, führte die regelmäßige Überprüfung der Bemessungsgrundlage nach drei Jahren Leistungsbezug zu einer Neufestsetzung des wöchentlichen Bruttoarbeitsentgeltes, in wie vielen Fällen handelte es sich um eine Höherstufung, in wie vielen Fällen um eine Herabbemessung, und welche Auswirkungen auf die Leistungshöhe lassen sich feststellen (bitte getrennt nach Männern und Frauen und nach Landesarbeitsamtsbezirken)?

6

Wie lang war jeweils am 30. September 1990 bis 1994 die durchschnittliche Bezugsdauer von Arbeitslosenhilfe im Anschluß an den Bezug von Arbeitslosengeld (bitte getrennt nach Männern und Frauen und nach Landesarbeitsamtsbezirken)?

7

Welche finanzielle Entlastung des Bundeshaushaltes wäre bei einer Befristung der Arbeitslosenhilfe im Anschluß an den Arbeitslosengeldbezug auf zwölf, achtzehn, vierundzwanzig und sechsunddreißig Monate zu erwarten, und mit welcher Mehrbelastung der kommunalen Haushalte infolge steigender Sozialhilfeempfängerzahlen muß jeweils gerechnet werden?

Bonn, den 16. Mai 1995

Dr. Heidi Knake-Werner Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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