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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die soziale Dimension in der Europäischen Union (G-SIG: 13010594)

Bedeutung sozialer Aspekte in der EU, Schwerpunkte der Regierungskonferenz 1996 zur Überprüfung des Maastrichter Vertrags, seit 1957 vorgelegte Verordnungen und Richtlinien über Sozialstandards, Arbeit und Aufgaben der "Molitor-Gruppe zur Deregulierung"

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

20.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/169714. 06. 95

Die soziale Dimension in der Europäischen Union

der Abgeordneten Andrea Lederer, Dr. Willibald Jacob und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Im Vorfeld der Verabschiedung und Ratifizierung des Maastrichter Vertrages war viel die Rede von der „sozialen Dimension der europäischen Einigung". Der Maastrichter Vertrag beinhaltet zwar als Kernstück die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion, nicht aber einer Sozialunion, wie es u. a. vom Europäischen Parlament, zahlreichen Gewerkschaften und anderen politischen Kräften gefordert worden war.

Das Protokoll und das Abkommen über die Sozialpolitik im Anhang des Maastrichter Vertrages wurden von der Europäischen Kommission und der Bundesregierung als große Erfolge ausgewiesen. Man könne, so wurde betont, mittels entsprechender Verordnungen und Richtlinien auch ohne Großbritannien gemeinsame Sozialpolitik betreiben. Von der Kommission wurde gleichzeitig mit der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer ein Aktionsprogramm zur gemeinsamen Sozialpolitik vorgelegt, inzwischen auch ein Weißbuch zur Sozialpolitik.

Die Praxis der letzten Jahre spricht jedoch eine andere Sprache. Massiver Abbau von zum Teil hart erkämpften sozialen Standards und Rechten sowie steigende Arbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeigen deutlich, daß es eine EU - Sozialpolitik, die sich an den dringenden Problemen der Menschen orientiert, nicht gibt. Das „Europa der Bürger" steht nach wie vor nur auf dem Papier.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen16

1

Teilt die Bundesregierung auch heute noch die Forderungen des Europäischen Rates von Madrid, daß „den sozialen Aspekten die gleiche Bedeutung wie den wirtschaftlichen Aspekten beizumessen sei und daß sie daher in ausgewogener Weise fortentwickelt werden müßten"?

Wenn ja, welche Initiativen unternimmt sie in diese Richtung im Rahmen der Europäischen Union, beispielsweise im Rat der Arbeits- und Sozialminister?

2

Welche sozialpolitischen Schwerpunkte müßten aus der Sicht der Bundesregierung auf der Regierungskonferenz 1996 zur Überprüfung des Maastrichter Vertrages beraten werden?

3

Hat die Bundesregierung ihrem Vertreter in der Reflexionsgruppe diesbezügliche Aufträge erteilt?

Wenn ja, welche?

4

Welche sozialen Standards wurden in der EG/EU seit 1957 in Form von Verordnungen und Richtlinien im Rat behandelt?

(Wir bitten bei der Beantwortung der Frage um chronologische Reihenfolge sowie inhaltliche Untergliederung nach Arbeitsschutz, Arbeitsrecht, sozialer Sicherung und sozialem Schutz, Vertretung und kollektiver Wahrnehmung von Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinneninteressen einschließlich Mitbestimmungsrechten, Chancengleichheit von Frauen und Männern.)

5

Welche dieser sozialpolitischen Verordnungen und Richtlinien wurden wann vom Rat verabschiedet?

6

Welche dieser Verordnungen und Richtlinien orientieren sich am niedrigsten Standard in der EG/EU und welche am höchsten?

7

Welche der verabschiedeten Richtlinien wurden in welchem Zeitraum in deutsches Recht umgesetzt?

8

Welche Richtlinien wurden nicht in deutsches Recht umgesetzt, und warum nicht?

9

Welche der sozialpolitischen Verordnungen und Richtlinien wurden von der Bundesregierung initiiert bzw. besonders unterstützt?

10

Welche der nicht verabschiedeten Verordnungen und Richtlinien wurden im Rat durch die Bundesregierung verhindert oder mitverhindert, und aus welchen Gründen?

11

Welche weiteren Verordnungen bzw. Richtlinien hält die Bundesregierung auf den genannten Gebieten für notwendig, und an welchem Niveau sollen sie sich orientieren?

12

Welche Aufgaben hat aus der Sicht der Bundesregierung die im Auftrag des Europäischen Rates von Essen gebildete „Molitor-Gruppe zur Deregulierung" ?

13

Stimmt es, daß diese Gruppe bisher verabschiedete EU - Rechtsakte im Bereich der Sozialpolitik dahin gehend überprüfen soll, inwieweit diese die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen?

14

Sollen diese in der Vergangenheit einstimmig angenommenen Rechtsakte abgeschafft werden?

15

Entspricht es den Tatsachen, daß dieser „Molitor-Gruppe" Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft angehören, aber keine Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter?

16

Auf welcher Beschlußlage basiert die Einsetzung dieser Gruppe, wer gehört ihr an (Name, Funktion, Land), wer hat die Mitglieder benannt, und wie lange besteht ihr Mandat?

Bonn, den 12. Juni 1995

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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