Veräußerung der nicht bahnnotwendigen Liegenschaft „Bahnhof Hilden"
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG) sind der Deutschen Bahn AG (DB AG) alle Liegenschaften der ehemaligen Deutschen Bundesbahn (DB) und der Deutschen Reichsbahn (DR) zu übertragen, soweit dies für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen sowie für das Betreiben der Eisenbahninfrastruktur notwendig ist; nicht bahnnotwendige Liegenschaften verbleiben bis zur Verwertung beim Bundeseisenbahnvermögen.
In seiner Antwort vom 25. Januar 1995 auf schriftliche Fragen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll hat der Parlamentarische Staatssekretär Manfred Carstens unter anderem die Vermutung der PDS bestätigt, daß die „Liegenschaft ,Bahnhof Hilden' als nicht bahnnotwendig bewertet (wurde)" (Drucksache 13/344 S. 27). Er hat ferner mitgeteilt, daß die DB AG berechtigt sei, „im Einvernehmen mit dem Bundeseisenbahnvermögen den Bahnhof Hilden zu veräußern; hierzu ist die DB AG auch bereit" (ebenda). Nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs war die „Ausbietung des Empfangsgebäudes und einer ca. 1 240 m2 Teilfläche zum Mindestkaufpreis von 660 000 DM für Februar 1995 vorgesehen" (ebenda, S. 28).
Einer Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 26. Mai 1995 auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld) haben wir entnommen, daß „die Veräußerungsbedingungen .. in den nächsten Tagen allen Interessenten, darunter auch der Stadt Hilden, übermittelt (werden) " (Drucksache 13/1605 S. 54).
Im Zusammenhang mit einem dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vom Bundesrechnungshof am 13. Juni 1995 zugeleiteten „Bericht über die Verwertung nicht bahnnotwendiger Liegenschaften durch das Bundeseisenbahnvermögen" fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „nicht bahnnotwendige Liegenschaft"?
Nach welchen Gesichtspunkten werden nicht bahnnotwendige Liegenschaften verwertet?
Warum ist die Ausbietung des Empfangsgebäudes und einer 1 240 m2 großen Teilfäche der Liegenschaft „Bahnhof Hilden" nicht — wie von der Bundesregieung angekündigt — im Februar 1995 erfolgt?
An welche sonstigen Veräußerungsbedingungen soll der Verkauf dieser Liegenschaft geknüpft werden?
Ist die Ausbietung inzwischen erfolgt?
Wenn ja, wann und auf welche Weise?
Zu welchem Mindestkaufpreis soll die nicht bahnnotwendige Liegenschaft „Bahnhof Hilden" veräußert werden?
Ist der Erwerb des Empfangsgebäudes auch ohne Kauf der 1 240 m2 Teilfläche möglich?
Wenn ja, zu welchem Kaufpreis?
Wenn nein, warum nicht?
Schließt die Bundesregierung aus, daß im Rahmen der Verwertung nicht bahnnotwendiger Liegenschaften durch das Bundesvermögensamt einzelne Liegenschaften nicht verkauft, sondern verpachtet werden?
Wenn nein, zu welchen Pachtbedingungen könnte die Liegenschaft „Bahnhof Hilden" genutzt werden?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Gemeinden und Städten beim Kauf nicht bahnnotwendiger Liegenschaften aus dem Bundeseisenbahnvermögen einen Preisnachlaß zu gewäh ren, sofern die Kommunen solche Liegenschaften erwerben wollen, um darin kommunale Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Jugendzentren) unterzubringen?