Tarifstrukturreform der Deutschen Telekom AG
des Abgeordneten Gerhard Jüttemann und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Tarifstrukturreform der Deutschen Telekom AG
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist der Beschluß des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation, die Großkundenrabatte der Telekom von bis zu 43 Prozent nicht zum 1. Januar 1996 einzuführen, nur als zeitliche Verschiebung oder als endgültige Absage an Rabatte in dieser Höhe zu verstehen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Verbands der Telekommunikations- und Mehrwertdienstanbieter, Großkundenrabatte bis zu 35 Prozent (bei geschlossenen Benutzergruppen bis zu 43 Prozent) seien weder mit dem deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht noch mit dem Rabattgesetz vereinbar, und welche Schlußfolgerungen zieht sie ggf. daraus? (Bitte um Begründung des Standpunktes.)
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des gleichen Verbandes, die Telekom wolle sich mit Dumpingpreisen Wettbewerber im Geschäftskundenbereich fernhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Deutschen Industrie- und Handelstag kritisierte Tatsache (vgl. Reuter, 30. November 1995), daß die mit der Telekom konkurrierenden Anbieter von Unternehmensnetzen „Corporate Networks" bis zu 70 Prozent ihres erzielten Umsatzes an die Telekom AG für die Netznutzung zahlen müssen?
Welche Schlußfolgerungen ergeben sich aus dieser Tatsache für die Bundesregierung?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf die Telekom Einfluß zu nehmen, ihre die Privatkunden benachteiligende Tarifstrukturreform sozialverträglich nachzubessern?