Rentenanpassung Ost
der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Mit dem Renten-Überleitungsgesetz wurde für die Rentenanpassung in den neuen Bundesländern ein besonderer Modus geschaffen, der eine mit der Einkommensentwicklung gleichlaufende Anpassung der Renten garantieren sollte. Vereinbart wurde, daß die halbjährliche und vorausschauende Anpassung bis zur Angleichung der Einkommensniveaus Ost an West beibehalten werden sollte.
Die derzeit beabsichtigte Umstellung des Modus der Rentenanpassung in den neuen Bundesländern bereits zum 1. Juli 1996 ist von Verunsicherungen und Unklarheiten begleitet.
Die Bundesregierung begründet den Schritt in der Gesetzesvorlage u. a. damit, daß der derzeitige Modus ein Schätzrisiko in sich birgt und die Umstellung ein sicheres Verfahren brächte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Rentenanpassungen hat es seit dem 1. Januar 1992 gegeben, und wie sah die tatsächliche Einkommensentwicklung in diesen Zeitabschnitten aus?
Gab es bei den bisherigen Anpassungen bereits Schätzfehler, wenn ja,
a) in welchen Zeitabschnitten der Anpassung in welcher Höhe,
b) wann und wodurch wurden diese korrigiert?
Wodurch bleibt beim veränderten Anpassungsverfahren die Absicht - Rentenangleichung Ost entsprechend Einkommensentwicklung Ost und Sicherung von gleichem Nettorentenniveau Ost und West - erhalten?
Hat die Bundesregierung Modellrechnungen vollzogen, wie sich die Rentenanpassung nach dem bisherigen Modus im Vergleich zu dem künftigen Modus vollziehen würde?
(Wenn ja, bitte die Ex-ante-Anpassung in Halbjahresschritten und die Ex-post-Anpassung sowohl in Jahres- als auch Halbjahresschritten.)
Wie groß ist im alten Bundesgebiet die Spanne der versicherungspflichtigen Einkommen zwischen dem Bundesland mit dem höchsten und dem mit dem niedrigsten durchschnittlichen Einkommen, und um welche Bundesländer handelt es sich dabei?