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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Weiterbau der A 44 (DÜBODO) und Ausbau der A 40 im Raum Bochum (G-SIG: 13011349)

Vereinbarungen zwischen Bundesverkehrsminister und Landesverkehrsminister von NRW über den Weiterbau der A 44 und A 40, Rechtsgrundlage für Autobahnplanungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

18.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/389427. 02.96

Weiterbau der A 44 (DÜBODO) und Ausbau der A 40 im Raum Bochum

der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Gila Altmann (Aurich), Christa Nickels, Ludger Volmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 30. November 1995 trafen der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, und der Minister für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr von Nordrhein-Westfalen (NRW), Wolfgang Clement, Vereinbarungen zu wichtigen Verkehrsprojekten in NRW. Hinsichtlich des Autobahnprojektes A 44 im Bereich Bochum gibt es in der Öffentlichkeit unterschiedliche Darstellungen und Interpretationen des Gesprächsergebnisses. In der kommunalen und landespolitischen Kontroverse in Bochum und NRW über den geplanten Weiterbau der A 44/DÜBODO erklärt Minister Wolfgang Clement öffentlich, der Weiterbau und Anschluß der A 44 in Bochum-Stahlhausen sowie der sechsspurige Ausbau der A 40 zwischen Essen und Bochum-Stahlhausen (sog. Bochumer Lösung) sei „die Alternative zur DÜBODO" über Bochum—Essen bis Velbert (Rede von Landesminister Wolfgang Clement auf dem Unterbezirksparteitag der SPD Bochum am 27. Januar 1996).

Vor dem Unterbezirksparteitag der SPD Bochum am 27. Januar 1996 erklärte Landesminister Wolfgang Clement: Die „Bochumer Lösung" (siehe oben) „nimmt für mindestens 20 Jahre den Druck aus der Diskussion um den Durchbau der DÜBODO. Daß der Bau der Querspange (Verlängerung der A 44 um 2,2 Kilomenter und ihre Verbindung mit dem Bochumer Außenring) kein Präjudiz für die Weiterführung der DÜBODO ist, hat der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, uns mündlich und schriftlich bestätigt. Ich kann ihn dafür beim Wort nehmen." (Redemanuskript)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt der Bundesminister für Verkehr die Auffassung von Landesminister Wolfgang Clement, daß bei Realisierung der sog. Bochumer Lösung der Druck aus der Diskussion um den Durchbau der DÜBODO von Bochum bis Velbert herausgenommen sei, weil „der Bund keine verkehrlichen Argumente mehr für den Weiterbau der DÜBODO" habe (Redemanuskript von Landesminister Wolfgang Clement)?

2

Welche konkreten Zielvorstellungen hat der Bundesminister für Verkehr hinsichtlich des Weiterbaus der A 44 im Bereich Bochum Velbert?

3

Gibt es eine mündliche und schriftliche Bestätigung des Bundesministers für Verkehr, Matthias Wissmann, an den Landesminister Wolfgang Clement dahin gehend, daß der Bau der „Querspange" in Bochum keine Präjudiz für die Weiterführung der DÜBODO darstelle?

4

Wie interpretiert der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, ggf. diese Bestätigung angesichts der Festlegungen des Bundesverkehrswegeplans hinsichtlich des Weiterbaus der A 44 im Bereich Bochum Velbert und der konkreten Planungen zum Weiterbau der A 44?

5

Welche konkreten Planungen verfolgt der Bundesminister für Verkehr für den Weiterbau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert?

6

Welche Vereinbarungen bzw. Zusagen wurden diesbezüglich in dem o. g. Gespräch getroffen?

7

Gibt es hinsichtlich der Gesamtplanung der A 44/DÜBODO weitere gemeinsame Vereinbarungen bzw. Einigungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr und dem Landesminister?

Wenn ja, welche?

8

Welchen rechtsverbindlichen Status haben die in dem o. g. Gespräch getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, und dem Landesminister für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, Wolfgang Clement, hinsichtlich der A 44?

9

Hat der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, dem Landesminister für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, Wolfgang Clement, seine Unterstützung zugesagt, im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 40 diesen Ausbau aus dem nachrangigen Bedarf (gemäß Bundesfernstraßen-Bedarfsplan) in den vorrangigen Bedarf zu nehmen?

10

Welche konkreten Zusagen wurden diesbezüglich von dem Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, gemacht?

11

Hat der Bundesminister für Verkehr die rechtliche Möglichkeit, allein über eine Statusänderung hinsichtlich vorrangigem bzw. nachrangigem Bedarf von Autobahnplanungen zu entscheiden oder bedarf es hierfür einer Gesetzesänderung?

Bonn, den 26. Februar 1996

Irmingard Schewe-Gerigk Gila Altmann (Aurich) Christa Nickels Ludger Volmer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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