Rekonstruktion der S-Bahn-Verbindung Berlin-Tegel—Velten
des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die bis zum Bau der Mauer bestehende S-Bahn-Verbindung Berlin—Velten wurde am 13. August 1961 zwischen Henningsdorf und Berlin-Heiligensee unterbrochen, die Havelbrücke bei Henningsdorf wurde zerstört und einige hundert Meter Bahndamm wurden abgetragen. Mehr als sechs Jahre nach dem Fall der Mauer ist, außer einem symbolischen ersten Spatenstich am 14. August 1995, praktisch nichts zur Wiederherstellung dieser Bahnverbindung getan worden, obwohl die Planungsarbeiten längst abgeschlossen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hält die Bundesregierung einen Zeitraum von sechs Jahren für den Bau einer Brücke und einiger hundert Meter Bahngleis für eine angemessene Zeitspanne, wenn es dabei um die Überwindung von Folgen der Spaltung Deutschlands, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der ökologischen Situation dieses Gebietes geht, und wer ist dafür verantwortlich?
Welche Finanzierungsmodalitäten sind jetzt vorgesehen?
Wann ist die Wiederinbetriebnahme möglich — bei zunächst eingleisigem Ausbau, — bei sofortigem zweigleisigem Ausbau, und welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um auf eine möglichst schnelle Eröffnung zumindest eines einspurigen S-Bahn-Verkehrs Einfluß zu nehmen?
Hält die Bundesregierung es für einen angemessenen Zeitraum, daß Velten erst im Jahre 2002 einen S-Bahn-Anschluß erhalten soll, d. h. zwölf Jahre nach der Wiedervereinigung, und welche Möglichkeiten sieht sie, diese Anbindung schneller wiederherzustellen?
Hat es Rückwirkungen auf die S-Bahn-Rekonstruktion (Planungswiderstand), wenn im Jahre 2002 oder 2003 auf der Bahntrasse Velten—Henningsdorf die Magnetbahn Transrapid errichtet werden soll, und wäre im Falle der Nichtrealisierung des Transrapid an dieser Stelle eine schnellere Rekonstruktion der S-Bahn möglich?
Welche Kosten hätte ein Haltepunkt des Transrapid im Raum Henningsdorf/Velten für das Land oder die Kommunen für Folgeeinrichtungen (Parkplätze, Zufahrtsstraßen usw.) zur Folge?