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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Einsatz und Erfolg arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente zur Verminderung der Arbeitslosigkeit in den vergangenen sechs Monaten (G-SIG: 13011460)

Erfolg von Maßnahmen zur Entlastung des Arbeitsmarkts, Finanzierung, ABM in alten und neuen Ländern, ABM für Ältere, Lohnkostenzuschüsse nach §§ 249h und 242s AFG, Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose, Gemeinschaftsarbeiten nach § 134 AFG

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

11.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/419013. 03. 96

Einsatz und Erfolg arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente zur Verminderung der Arbeitslosigkeit in den vergangenen sechs Monaten

der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In den vergangenen Monaten erreichte die Arbeitslosigkeit einen erneuten Rekordstand. Gleichzeitig verringerten sich die arbeitsmarktpolitischen Entlastungseffekte der Förderinstrumente gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten. Nach den korrigierten Schätzungen des Jahreswirtschaftsberichtes zur wirtschaftlichen Entwicklung 1996 sowie den Auswirkungen des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Arbeitslosenhilfe-Reformgesetzes muß mit Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld in Höhe von rd. 6 Mrd. DM gerechnet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Allgemeine Entwicklung

1. Wie hoch waren jeweils die monatlichen sowie die jahresdurchschnittlichen Entlastungseffekte der arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen nach den Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in den Jahren 1990 bis 1996 sowohl im Bundesgebiet Ost als auch im Bundesgebiet West?

2. Nach welchen Berechnungsverfahren werden die Entlastungseffekte für die einzelnen Förderinstrumente berechnet?

3. Welche politischen Entscheidungen übten jeweils einen positiven oder negativen Einfluß auf die den Arbeitsmarkt entlastende Wirkung einer einzelner Maßnahme der jeweiligen Art und der Gesamtheit aller Fördermaßnahmen aus?

4. Wie hoch werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Mehrausgaben in 1996 beim Arbeitslosengeld infolge der Auswirkungen des Arbeitslosenhilfe-Reformgesetzes und der höheren Vorausschätzung der Arbeitslosenzahlen gegenüber dem ursprünglich von der Bundesregierung genehmigten Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit ausfallen?

5. Welches Finanzierungsdefizit zeichnet sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in 1996 für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit ab, bzw. worauf gründet sich die Annahme, daß ein Finanzierungsdefizit nicht eintreten wird?

6. Wie soll ein für 1996 zu erwartendes Haushaltsdefizit der Bundesanstalt für Arbeit nach den Vorstellungen der Bundesregierung gedeckt werden, und welche Rückwirkungen hat ein evtl. höher ausfallender Bundeszuschuß auf den Haushalt des Bundes?

7. In welcher Höhe wurden 1995 bereitgestellte Fördermittel für die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente insgesamt und in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern nicht ausgeschöpft und zurückgegeben, welche Ursachen liegen nach Auffassung der Bundesregierung der Unterausschöpfung zugrunde, welche Rolle spielen hierbei insbesondere haushaltsrechtliche Vorschriften, und in welchem Umfang sind hierfür unzureichend vorhandene Kofinanzierungsmittel in den Landeshaushalten sowie in den Kommunalhaushalten verantwortlich?

II. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den alten Ländern (ABM-West)

8. Wie viele Anträge auf Förderung nach § 94 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) gingen jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den Vorjahresmonaten bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?

9. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt?

10. Welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Vereine, Beschäftigungsgesellschaften, Soziale Betriebe, Sonstige) waren seit 1990 im Jahresdurchschnitt an der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in welchem Umfang bei welchen Maßnahmenarten beteiligt, und wie verteilten sich die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seit 1990 jährlich auf die einzelnen Maßnahmenarten (wo möglich, bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken)?

III. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Ländern (ABM-Ost)

11. Wie viele Anträge auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gingen jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern der neuen Bundesländer ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und auf Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?

12. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt, und wie verteilen sich diese Zahlen auf erstmalige Vermittlungen und erneute Zuweisungen bzw. Verlängerungen?

IV. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Ältere nach § 97 AFG

13 Wie viele Anträge auf Lohnkostenzuschüsse nach § 97 AFG gingen jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen wurden jeweils für welchen Zeitraum ausgesprochen (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken und Bundesländern)?

14. Wie viele zuvor arbeitslose Personen, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden am Ende der beiden letzten Quartale 1994 und 1995 in Maßnahmen nach § 97 AFG beschäftigt?

15. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der absolut und relativ wachsenden (Langzeit-) Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitsuchenden, insbesondere auch älteren Frauen, zu begegnen?

V. Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG (Produktive Arbeitsförderung Ost)

16. Für welchen Stellenumfang wurden mit den einzelnen Bundesländern für welche Maßnahmenbereiche durch die Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt Vereinbarungen über die Förderung von § 249-Maßnahmen in 1996 getroffen?

17. Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 249 h AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten für wie viele zu beschäftigende Personen ein, und wie verteilten sie sich auf die einzelnen Maßnahmenbereiche?

18. Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, wie viele davon bei Beschäftigungsgesellschaften, und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 249 h vorgenommen?

19. Wie verteilten sich in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Maßnahmenbereiche, und welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geförderten Arbeitnehmergruppen, ihre Arbeitszeiten und die einzelnen Trägerarten?

20. Wie viele § 249 h-Maßnahmen wurden jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten beendet?

21. Welcher Zusammenhang besteht nach Auffassung der Bundesregierung zwischen der zum 1. Januar 1996 wirksam gewordenen Rechtsangleichung der § 249 h-Maßnahmen an die § 242 s-Maßnahmen und dem Rückgang der geförderten Maßnahmen am Jahresanfang 1996, und wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung ein?

VI. Lohnkostenzuschüsse nach § 242 s AFG (Produktive Arbeitsförderung West)

22. Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 242 s AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 für wie viele zu beschäftigende Personen ein?

23. Wie viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern in § 242 s-Maßnahmen vermittelt?

24. Wie verteilten sich in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Trägerarten, Maßnahmenbereiche, geförderten Arbeitnehmergruppen und Arbeitszeiten?

25. Besitzt die Bundesregierung seit September 1995 gewonnene Erkenntnisse über die Verteilung der Lohnkostenzuschüsse auf einzelne Trägergruppen (Beschäftigungsgesellschaften, Soziale Betriebe, Kommunen, Verbände usw.)? Wenn nein, warum bemüht sie sich nicht um solche Erkenntnisse?

26. Wie erklärt die Bundesregierung die geringe Inanspruchnahme dieser Förderart, und welche Konsequenzen wird sie ergreifen, um die Inanspruchnahme zu verbessern?

VII. Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose

27. Für wie viele Arbeitslose (insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen) wurden seit Januar 1995 insgesamt und monatlich bundesweit und in einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken Zuschüsse gewährt, und wie verteilen sich diese Zuschüsse auf die Gruppe der ein bis unter zwei Jahre Arbeitslosen, der zwei bis unter drei Jahre Arbeitslosen und die Gruppe der drei Jahre und länger Arbeitslosen?

28. Wie verteilen sich die Zuschüsse auf die einzelnen Förderarten bzw. -gruppen?

29. Wie viele Zuschüsse entfallen - möglichst auch getrennt nach Geschlecht und Landesarbeitsamtsbezirken - auf a) die Fördergruppe der Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen, b) Förderungen in Kombination mit dem START-Modell, c) Förderungen in Kombination mit Qualifizierungsmaßnahmen, d) Förderfälle mit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis?

30. In wie vielen Fällen erhielten die nach der Aktion Beschäftigungshilfen geförderten Personen zuvor a) Arbeitslosengeld, b) Arbeitslosenhilfe, c) Sozialhilfe, d) keine der genannten Leistungen?

31. Wie steht die Bundesregierung zu der von verschiedener Seite erhobenen Forderung, auch bzw. verstärkt sozialhilfeberechtigte Arbeitslose durch das Programm zu fördern?

VIII. „Gemeinschaftsarbeiten" nach § 134 Abs. 3 b AFG

32. Welche neuen qualitativen und quantitativen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung seit dem 18. April 1995 über die Inanspruchnahme der Vorschrift des § 134 Abs. 3 b AFG?

33. Wie viele -Arbeitslosenhilfebezieher und -bezieherinnen machten seit der Einführung dieser Regelung mit welcher durchschnittlichen Dauer von ihr Gebrauch?

34. Aus welchen Gründen findet, sofern die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 bis 4 in der Drucksache 13/1137 auch gegenwärtig noch zutrifft, eine statistische Erfassung der Beanspruchung der Regelung in § 134 Abs. 3 b AFG immer noch nicht statt, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Zustand hinsichtlich der Notwendigkeit, die Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit gesetzlicher Regelungen, insbesondere auch arbeitsmarktpolitisch begründeter Neuerungen, an der Realität zumessen?

Fragen34

1

Wie hoch waren jeweils die monatlichen sowie die jahresdurchschnittlichen Entlastungseffekte der arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen nach den Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in den Jahren 1990 bis 1996 sowohl im Bundesgebiet Ost als auch im Bundesgebiet West?

2

Nach welchen Berechnungsverfahren werden die Entlastungseffekte für die einzelnen Förderinstrumente berechnet?

3

Welche politischen Entscheidungen übten jeweils einen positiven oder negativen Einfluß auf die den Arbeitsmarkt entlastende Wirkung einer einzelner Maßnahme der jeweiligen Art und der Gesamtheit aller Fördermaßnahmen aus?

4

Wie hoch werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Mehrausgaben in 1996 beim Arbeitslosengeld infolge der Auswirkungen des Arbeitslosenhilfe-Reformgesetzes und der höheren Vorausschätzung der Arbeitslosenzahlen gegenüber dem ursprünglich von der Bundesregierung genehmigten Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit ausfallen?

5

Welches Finanzierungsdefizit zeichnet sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in 1996 für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit ab, bzw. worauf gründet sich die Annahme, daß ein Finanzierungsdefizit nicht eintreten wird?

6

Wie soll ein für 1996 zu erwartendes Haushaltsdefizit der Bundesanstalt für Arbeit nach den Vorstellungen der Bundesregierung gedeckt werden, und welche Rückwirkungen hat ein evtl. höher ausfallender Bundeszuschuß auf den Haushalt des Bundes?

7

In welcher Höhe wurden 1995 bereitgestellte Fördermittel für die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente insgesamt und in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern nicht ausgeschöpft und zurückgegeben, welche Ursachen liegen nach Auffassung der Bundesregierung der Unterausschöpfung zugrunde, welche Rolle spielen hierbei insbesondere haushaltsrechtliche Vorschriften, und in welchem Umfang sind hierfür unzureichend vorhandene Kofinanzierungsmittel in den Landeshaushalten sowie in den Kommunalhaushalten verantwortlich?

8

Wie viele Anträge auf Förderung nach § 94 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) gingen jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den Vorjahresmonaten bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?

9

Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt?

10

Welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Vereine, Beschäftigungsgesellschaften, Soziale Betriebe, Sonstige) waren seit 1990 im Jahresdurchschnitt an der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in welchem Umfang bei welchen Maßnahmenarten beteiligt, und wie verteilten sich die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seit 1990 jährlich auf die einzelnen Maßnahmenarten (wo möglich, bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken)?

11

Wie viele Anträge auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gingen jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern der neuen Bundesländer ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und auf Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?

12

Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt, und wie verteilen sich diese Zahlen auf erstmalige Vermittlungen und erneute Zuweisungen bzw. Verlängerungen?

13

Wie viele Antr��ge auf Lohnkostenzuschüsse nach § 97 AFG gingen jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen wurden jeweils für welchen Zeitraum ausgesprochen (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken und Bundesländern)?

14

Wie viele zuvor arbeitslose Personen, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden am Ende der beiden letzten Quartale 1994 und 1995 in Maßnahmen nach § 97 AFG beschäftigt?

15

Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der absolut und relativ wachsenden (Langzeit-) Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitsuchenden, insbesondere auch älteren Frauen, zu begegnen?

16

Für welchen Stellenumfang wurden mit den einzelnen Bundesländern für welche Maßnahmenbereiche durch die Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt Vereinbarungen über die Förderung von § 249-Maßnahmen in 1996 getroffen?

17

Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 249 h AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten für wie viele zu beschäftigende Personen ein, und wie verteilten sie sich auf die einzelnen Maßnahmenbereiche?

18

Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, wie viele davon bei Beschäftigungsgesellschaften, und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 249 h vorgenommen?

19

Wie verteilten sich in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Maßnahmenbereiche, und welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geförderten Arbeitnehmergruppen, ihre Arbeitszeiten und die einzelnen Trägerarten?

20

Wie viele § 249 h-Maßnahmen wurden jeweils in den Monaten September 1995 bis Februar 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten beendet?

21

Welcher Zusammenhang besteht nach Auffassung der Bundesregierung zwischen der zum 1. Januar 1996 wirksam gewordenen Rechtsangleichung der § 249 h-Maßnahmen an die § 242 s-Maßnahmen und dem Rückgang der geförderten Maßnahmen am Jahresanfang 1996, und wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung ein?

22

Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 242 s AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 für wie viele zu beschäftigende Personen ein?

23

Wie viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern in § 242 s-Maßnahmen vermittelt?

24

Wie verteilten sich in den Monaten August 1995 bis Februar 1996 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Trägerarten, Maßnahmenbereiche, geförderten Arbeitnehmergruppen und Arbeitszeiten?

25

Besitzt die Bundesregierung seit September 1995 gewonnene Erkenntnisse über die Verteilung der Lohnkostenzuschüsse auf einzelne Trägergruppen (Beschäftigungsgesellschaften, Soziale Betriebe, Kommunen, Verbände usw.)? Wenn nein, warum bemüht sie sich nicht um solche Erkenntnisse?

26

Wie erklärt die Bundesregierung die geringe Inanspruchnahme dieser Förderart, und welche Konsequenzen wird sie ergreifen, um die Inanspruchnahme zu verbessern?

27

Für wie viele Arbeitslose (insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen) wurden seit Januar 1995 insgesamt und monatlich bundesweit und in einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken Zuschüsse gewährt, und wie verteilen sich diese Zuschüsse auf die Gruppe der ein bis unter zwei Jahre Arbeitslosen, der zwei bis unter drei Jahre Arbeitslosen und die Gruppe der drei Jahre und länger Arbeitslosen?

28

Wie verteilen sich die Zuschüsse auf die einzelnen Förderarten bzw. -gruppen?

29

Wie viele Zuschüsse entfallen - möglichst auch getrennt nach Geschlecht und Landesarbeitsamtsbezirken - auf a) die Fördergruppe der Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen, b) Förderungen in Kombination mit dem START-Modell, c) Förderungen in Kombination mit Qualifizierungsmaßnahmen, d) Förderfälle mit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis?

30

In wie vielen Fällen erhielten die nach der Aktion Beschäftigungshilfen geförderten Personen zuvor a) Arbeitslosengeld, b) Arbeitslosenhilfe, c) Sozialhilfe, d) keine der genannten Leistungen?

31

Wie steht die Bundesregierung zu der von verschiedener Seite erhobenen Forderung, auch bzw. verstärkt sozialhilfeberechtigte Arbeitslose durch das Programm zu fördern?

32

Welche neuen qualitativen und quantitativen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung seit dem 18. April 1995 über die Inanspruchnahme der Vorschrift des § 134 Abs. 3 b AFG?

33

Wie viele -Arbeitslosenhilfebezieher und -bezieherinnen machten seit der Einführung dieser Regelung mit welcher durchschnittlichen Dauer von ihr Gebrauch?

34

Aus welchen Gründen findet, sofern die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 bis 4 in der Drucksache 13/1137 auch gegenwärtig noch zutrifft, eine statistische Erfassung der Beanspruchung der Regelung in § 134 Abs. 3 b AFG immer noch nicht statt, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Zustand hinsichtlich der Notwendigkeit, die Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit gesetzlicher Regelungen, insbesondere auch arbeitsmarktpolitisch begründeter Neuerungen, an der Realität zumessen?

Bonn, den 11. März 1996

Dr. Heidi Knake-Werner Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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