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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Regionale Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den AKP-Ländern (G-SIG: 13011496)

Kriterien und Mechanismen bei der Auswahl, Vergabe und Durchführung der Entwicklungsprojekte, Anteil der Hilfen zur Schaffung sozialer Systeme der Armutsbekämpfung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

26.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/429401. 04.96

Regionale Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den AKP-Ländern

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Willibald Jacob und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In den Parlamenten der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht 1996 die Ratifizierung des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfsgelder der Europäischen Gemeinschaft für die AKP-Staaten im Rahmen des 2. Finanzprotokolls des Abkommens von Lomé auf der Agenda.

Das Gesamtvolumen der Zuwendungen für die 70 Staaten in afrikanischen Ländern und Ländern des pazifischen und karibischen Raums beläuft sich für den Zeitraum von 1995 bis 1999 auf insgesamt 14,625 Mrd. Ecu. Darin enthalten sind 12,967 Mrd. Ecu, mit denen der 8. Europäische Entwicklungsfonds ausgestattet wird. Die Bundesrepublik Deutschland ist an der Finanzierung der Regionalprojekte in den AKP-Staaten mit 3 Mrd. Ecu beteiligt.

Mit Hilfe dieser finanziellen Zuwendungen soll gemäß dem Titel XII des Lomé-Abkommens die regionale Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten unter anderem bei der Sicherung der Nahrungsmittelversorgung und bei der ländlichen Entwicklung sowie bei der Durchführung von Gesundheits- und Bildungsprogrammen verstärkt gefördert werden.

Die von der Europäischen Gemeinschaft vorgeschlagenen Hilfsmaßnahmen finden jedoch nicht die ungeteilte Zustimmung verschiedener AKP-Staaten. Die Zahlen für die Umsetzung der Bestimmungen im Lomé-Abkommen verdeutlichen, daß es nicht immer gelingt, regional ausgerichtete Entwicklungsprojekte und -programme an die Empfängerländer weiterzugeben. 292 Mio. Ecu konnten aus früheren Entwicklungsfonds nicht durch Projekte oder Programme voll ausgenutzt werden (Quelle: Finanzausschußdrucksache 170). Die Verteilung der abgerufenen Finanzmittel zeigt zudem, daß sich nicht alle AKP-Staaten in gleichem Umfang an den Entwicklungsprojekten beteiligen können.

Zudem ist eine starke Konzentration der ausgegebenen Mittel auf einzelne Bereiche - wie Wissenschaft und Forschung, Hochschulförderung und medizinische Forschung - festzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis, nach welchen Aspekten die Länder der Europäischen Gemeinschaft die Entwicklungsprojekte auswählen, die für die Finanzierung durch den Europäischen Entwicklungsfonds in Betracht kommen?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit bei der Ausarbeitung von Entwicklungsprogrammen und bei der Vergabe der Gelder innerhalb des Lomé-Abkommens berücksichtigt wird, daß die AKP-Staaten eine heterogene Gruppe von Entwicklungsländern mit unterschiedlichen sozialen, ethnischen und wirtschaftlichen Merkmalen sind?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Vorschläge der AKP-Staaten bei der Ausarbeitung der Entwicklungsprogramme und bei der Aufteilung der Gelder auf einzelne Branchen berücksichtigt werden?

4

Welche Rolle spielt die Europäische Investitionsbank bei der Einschätzung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der einzelnen AKP-Staaten?

5

Wie effektiv schätzt die Bundesregierung den Informationsaustausch zwischen der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Kommission in bezug auf die entwicklungspolitische Ausrichtung der Arbeit und zur Beurteilung der Finanzanträge ein?

6

Welche Erfahrungen existieren - nach Kenntnis der Bundesregierung - mit den gemäß Artikel 17 des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des 2. Finanzprotokolls für jede Region auszuarbeitenden zusammenfassenden Strategiepapieren hinsichtlich der Beurteilung entwicklungshemmender Faktoren und der tatsächlichen Entwicklungsperspektiven?

7

Welche konkreten Instrumente existieren über die Arbeit des Ausschusses des Europäischen Entwicklungsfonds hinaus, um die Kohärenz und Komplementarität der Gemeinschaftshilfe gemäß Artikel 130 u des EG-Vertrages zu gewährleisten?

8

Welche Mechanismen gewährleisten - nach Ansicht der Bundesregierung - bei der Vergabe und Durchführung der Entwicklungshilfe die Abstimmung mit laufenden bzw. geplanten bilateralen Projekten?

9

Hält die Bundesregierung das Verhältnis der verschiedenen Entwicklungshilfen für ausgewogen, angesichts der Tatsache, daß sich unter den AKP-Staaten die größte Gruppe von Staaten befindet, die laut UNDP zu den

a) am meisten verschuldeten Staaten,

b) am wenigsten entwickelten Staaten gehört?

10

Wie wird mit dem 2. Finanzprotokoll - nach Ansicht der Bundesregierung - der Tatsache Rechnung getragen, daß

a) der Anteil der AKP-Staaten an den Importen der EU in den letzten zehn Jahren um fast die Hälfte (von 7 % auf 4 %) gesunken sind,

b) das wirtschaftliche Gefälle zwischen den EU- und den AKP-Staaten trotz umfangreicher Finanzhilfe ständig zunimmt?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, welcher Anteil der 1,4 Mrd. Ecu für Strukturanpassungsmaßnahmen zur Schaffung sozialer Systeme verwendet wird, um der Zielstellung der Armutsbekämpfung gerecht zu werden?

Bonn, den 18. März 1996

Dr. Barbara Höll Dr. Willibald Jacob Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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