Kantinenbetreuung der Wehrpflichtigen und soziale Absicherung des Personals der ehemals bundeseigenen Heimbetriebsgesellschaft (HBG)
der Abgeordneten Dieter Heistermann, Kurt Palis, Robert Antretter, Gernot Erler, Katrin Fuchs (Verl), Norbert Gansel, Konrad Gilges, Gerd Höfer, Erwin Horn, Gabriele Iwersen, Susanne Kastner, Ernst Kastning, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Volker Kröning, Dr. Uwe Küster, Robert Leidinger, Herbert Meißner, Gerhard Neumann (Gotha), Manfred Opel, Horst Schild, Brigitte Schulte (Hameln), Ilse Schumann, Bodo Seidenthal, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Hans Wallow, Verena Wohlleben, Uta Zapf, Peter Zumkley, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Unter der sozialliberalen Regierungsverantwortung wurde eine bundeseigene HBG mit dem Ziel eingerichtet, die preiswerte Grundversorgung der Soldaten, insbesondere der Grundwehrdienstleistenden, in den Kasernen zu gewährleisten. Diese Zielsetzung muß auch unter der neuen Unternehmensform sichergestellt werden.
Diese Bundesregierung hat die Privatisierung der ehemals bundeseigenen HBG gegen den Willen der SPD und der Interessenvertretungsverbände der Soldaten durchgesetzt.
Mit dieser Entscheidung kam es zu einer Verschlechterung und Verteuerung der Versorgung unserer Soldaten in den Bundeswehrkantinen; sie trifft die Grundwehrdienstleistenden am schmerzlichsten, weil sie das geringste Einkommen haben. Der Verkauf der ehemals bundeseigenen HGB führt aber auch zu einem Verlust von Arbeitsplätzen.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen18
a) Welcher Bilanzabschluß lag beim Verkauf und bei der Übergabe der ehemals bundeseigenen HBG an die neue Kantinenpächterorganisation vor?
b) Wie hoch waren ggf. die Überschüsse, welche die Mitarbeiter der bundeseigenen Heimbetriebsgesellschaft für den Bund erwirtschaftet hatten?
c) Wie hoch waren ggf. die Defizite?
Ist die bundeseigene HBG im Jahr 1995 bezuschußt worden, und wenn ja, wie hoch waren ggf. die Steuermittel, mit denen sie bezuschußt werden mußte?
Ist es richtig, daß der neuen Kantinenpächterorganisation beim Kauf der bundeseigenen Gesellschaft ein Nachlaß in Höhe von 600 000 DM gewährt worden ist?
Wenn ja, welche Gründe gab es dafür?
Wie häufig wurden in der Zeit vom 1. Januar 1995 bis 31. Januar 1996 die Preise der Artikel des Grundsortiments erhöht, und wie wirkten sich die jeweiligen Preiserhöhungen auf die 'einzelnen Artikel aus?
Welche Artikel des Grundsortiments befinden sich seit dem Verkauf der ehemals bundeseigenen HBG an die neue Pächterorganisation nicht mehr im Sortiment?
Welche Gründe gab es dafür, und welche Überlegungen haben das Bundesministerium der Verteidigung bewogen, den Streichungen im Grundsortiment zuzustimmen?
Beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung die Monopolstellung, die die ehemalige HBG hatte, zu beenden, oder soll der Erlaß „Handel und Gewerbeausübung im Bereich der Bundeswehr" geändert werden, ggf. wie?
War dem Bundesministerium der Verteidigung beim Verkauf der bundeseigenen HBG bekannt, daß damit Entlassungen von Mitarbeitern verbunden sein würden?
Kann das Bundesministerium der Verteidigung darüber Auskunft geben, wie vielen Mitarbeitern seit Übernahme der ehemals bundeseigenen HBG durch die neue Kantinenpächterorganisation gekündigt worden ist, und mit wie vielen weiteren Entlassungen noch zu rechnen ist?
Hat das Bundesministerium der Verteidigung für die Mitarbeiter der ehemals bundeseigenen HBG, deren Arbeitsplätze durch Verlagerung von Aufgaben gefährdet sind, Ersatzarbeitsplätze geschaffen?
Wenn ja, sind diese in der Besoldung vergleichbar, und wo befinden sie sich?
Welche Gründe haben dazu geführt, daß Aufgaben von der neuen Kantinenpächterorganisation auf die Standortverwaltungen übertragen worden sind?
Welche Aufgaben wurden von der neuen Kantinenpächterorganisation auf die Standortverwaltungen verlagert, und ab wann erfolgten diese Verlagerungen?
Wie viele und welche Arbeitsplätze der neuen Kantinenpächterorganisation sind durch die Verlagerung von Aufgaben an die Standortverwaltungen betroffen?
a) Wurde für die Mitarbeiter der ehemals bundeseigenen HBG ein Sozialplan erstellt?
b) Wenn ja, wie ist das Personal der ehemals bundeseigenen HBG sozialverträglich abgesichert?
c) Wenn kein Sozialplan erstellt worden ist, ist zu begründen, warum dies nicht erfolgte?
d) Welche Bemühungen hat das Bundesministerium der Verteidigung unternommen, um Mitarbeitern der ehemaligen bundeseigenen HBG, deren Arbeitsplatz verlorenging oder deren Kündigung noch bevorsteht, gleichwertige Ersatzarbeitsplätze anzubieten?