Sicherheitsakten über Beschäftigte der Deutschen Bundespost
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Vor der Privatisierung der Deutschen Bundespost wurden bei den Oberpostdirektionen über die Beschäftigten sog. Sicherheitsakten geführt, die die Beschäftigten nicht einsehen durften.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Was ist aus diesen Akten geworden, wo werden sie gelagert, wer hat ein Recht auf Einsichtnahme und aus welchem Grund?
Werden die Akten bzw. vergleichbare Informationssammlungen bei der Deutschen Telekom AG, der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG heute weitergeführt?
Bis wann wurden die Akten von wem, wo und aus welchem Grund weitergeführt?
Welche Informationen enthielten bzw. enthalten die Akten?
Woher stammten bzw. stammen die Informationen, und wofür werden sie verwendet?
Gibt es inzwischen ein Recht auf Einsichtnahme der Betroffenen, falls nein, wie könnte dieses Recht erreicht werden?
Gibt es auch heute eine Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten, wie z. B. vor der Privatisierung bei den Fernmeldeämtern zwischen der Dienststelle BSF (Betriebssicherung Fernmeldewesen) und dem Verfassungsschutz, in deren Rahmen relevant erscheinende Erkenntnisse beiderseitig ausgetauscht wurden?