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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Arbeitgeber Privathaushalt als Beschäftigungsfeld (G-SIG: 13011849)

Förderung von Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten unter gleichstellungspolitischen Aspekten, Beschäftigungswirkung, Auswirkungen auf das Einkommensteueraufkommen und die Sozialversicherung, Haushaltshilfen als Subventionierung höherer Einkommen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

01.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/536208. 07. 96

Arbeitgeber Privathaushalt als Beschäftigungsfeld

der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Heidi Knake-Werner, Petra Bläss und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat zu Jahresbeginn mit dem 50-Punkte-Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze ein Maßnahmenbündel vorgelegt, mit dem sie in den nächsten dreieinhalb Jahren ihren Beitrag zur Schaffung von zwei Millionen Erwerbsarbeitsplätzen leisten will. Um das von der Bundesregierung in den Privathaushalten vermutete Potential von hunderttausenden neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu erschließen und die „Schwarzarbeit" in diesem Bereich abzubauen, kündigte sie im „Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung" die Ausweitung des „Dienstmädchenprivilegs" an. Bis zu 24 000 DM jährlich darf künftig von der Steuer absetzen, wer Dienstpersonal im eigenen Haushalt beschäftigt, unabhängig davon, ob Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen sind. Gleichzeitig sollen vereinfachte Modalitäten für den Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen geschaffen werden.

Bereits die Einführung des „Dienstmädchenprivilegs" 1990 wurde mit der Behauptung verteidigt, mit steuerrechtlichen Mitteln Arbeitsplätze schaffen zu wollen. Es wurden 100 000 neue Arbeitsplätze jährlich prognostiziert. Es liegen jedoch keine statistischen Informationen darüber vor, in welchem Umfang durch die Einführung des „Dienstmädchenprivilegs" tatsächlich neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse initiiert oder lediglich einige der schon bestehenden ca. 35 000 gesichert wurden.

Die jetzt geäußerten Vorstellungen bezüglich der Zahl der mittels steuerlicher Anreize neu zu schaffenden Arbeitsplätze in den Privathaushalten, die von 1 Million bis 500 000 reichen, sind mangels ausreichender empirischer Daten nur spekulativ. Das Rheinisch-Westfälische Wirtschaftsinstitut kommt in seiner Expertise vom Januar diesen Jahres zu dem Schluß, „daß die Zahl der umgewandelten und evtl. neu entstehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse kurz- und mittelfristig die Marke von 100 000 nicht überschreiten dürfte." Gleichzeitig weist es darauf hin, daß es sich in den wenigsten Fällen um Vollzeitarbeitsplätze handeln dürfte, sondern vielfach um Teilzeitbeschäftigungen, von denen durchaus mehrere von ein und derselben Person ausgeübt werden können. Dadurch reduziert sich die Anzahl der beteiligten Arbeitskräfte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche gleichstellungspolitischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung des Beschäftigungsfeldes Privathaushalt?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei den in Privathaushalten zu schaffenden Arbeitsplätzen in erster Linie um Erwerbsarbeitsplätze für Frauen handelt?

Wenn ja, woraus ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung der geschlechtsspezifische Charakter dieser Erwerbsarbeitsplätze?

3

Hält die Bundesregierung es für notwendig zu verhindern, daß eine einseitige Adressierung des Beschäftigungsfeldes Privathaushalt an Frauen erfolgt, weil eine solche zu einer Verfestigung eines traditionellen Rollenverständnisses beitragen würde, das nach wie vor Frauen als zuständig erklärt für den Bereich der Haus- und Familienarbeit - im eigenen wie im fremden Haushalt?

4

Inwieweit beruht der von der Bundesregierung angeführte Bedarf an haushaltsbezogenen Dienstleistungen auf der Tatsache, daß angesichts der wachsenden Zahl erwerbstätiger Frauen das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen trotz Rechtsanspruch völlig mangelhaft ist und Männer sich nach wie vor in völlig unzureichender Weise an der Haus- und Reproduktionsarbeit beteiligen?

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um diese Situation zu verändern?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Beispiele im europäischen Raum dafür, daß durch die Vergesellschaftung von personen- und haushaltsbezogenen Dienstleistungen die diesbezügliche Nachfrage befriedigt werden kann und damit zugleich Vollzeitarbeitsplätze für Frauen und Männer gesichert und geschaffen werden können?

6

Wird die Bundesregierung die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen und ihre Erschließung für Frauen fördern, um so zu verhindern, daß Frauen zukünftig verstärkt in Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten abgedrängt werden, die selbst bei Etablierung gewisser Standards weiterhin durch niedrige Löhne, geringe Qualifikationsanforderungen, soziale Isolation und mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten geprägt sein dürften?

Wenn ja, welche konkreten Initiativen wird sie ergreifen?

7

Wie viele Frauen und Männer arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten (bitte nach ost- und westdeutschen Bundesländern sowie Männern und Frauen differenzieren)?

8

Wie viele Frauen und Männer arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten?

Wie hoch ist der Anteil der ausschließlich sozialversicherungsfrei Beschäftigten bzw. der der geringfügig Nebentätigen (bitte nach Frauen und Männern sowie ost- und westdeutschen Bundesländern differenzieren)?

9

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Stundenlohn sowie das durchschnittliche Nettomonatseinkommen einer im Privathaushalt sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Stundenlohn sowie das durchschnittliche Monatseinkommen einer im Privathaushalt sozialversicherungsfrei beschäftigten Person - differenziert nach sozialversicherungsfrei Beschäftigten in der Haupterwerbstätigkeit bzw. Nebentätigkeit?

11

Wie viele der in Privathaushalten haupterwerbstätig sozialversicherungsfrei Beschäftigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Allein- bzw. Hauptverdienerinnen?

Wie hoch ist der Anteil von Alleinerziehenden?

12

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Umfang der Schwarzarbeit in den Privathaushalten vor, d. h. darüber, wie viele der geringfügig Beschäftigten in den Privathaushalten mehrere sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse bei einem oder mehreren Arbeitgeberinnen/ Arbeitgebern ausüben, so daß die Sozialversicherungsfreigrenze überschritten wird, die fälligen Sozialbeiträge jedoch nicht abgeführt werden?

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe bzw. Faktoren, die die Schwarzarbeit in den Privathaushalten begünstigen?

13

Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dafür, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in den Privathaushalten von der allgemeinen Meldepflicht von Beschäftigungsverhältnissen bei den Arbeitsämtern auszuschließen?

14

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das monatliche Arbeitszeitvolumen einer im Privathaushalt sozialversicherungsfrei Beschäftigten - differenziert nach sozialversicherungsfrei Beschäftigten in der Haupterwerbstätigkeit bzw. Nebentätigkeit?

15

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse aus Arbeitszeituntersuchungen vor, inwiefern bei den Beschäftigten in den Privathaushalten die tatsächliche Arbeitszeit mit der gewünschten Arbeitszeit übereinstimmt?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Ausländerinnen an den Beschäftigten in den Privathaushalten (bitte differenzieren nach sozialversicherungspflichtig und sozialversicherungsfrei Beschäftigten)?

17

Woraus erklärt sich die Bundesregierung den ermittelten, vermutlich überproportional hohen Anteil von Ausländerinnen an den geringfügig Beschäftigten in den Privathaushalten?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß zwischen den ausländerrechtlichen Regelungen und dem Anteil von Ausländerinnen an den geringfügig Beschäftigten in den Privathaushalten ein Zusammenhang besteht?

18

Wie viele der Beschäftigten in den Privathaushalten wohnen nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich im Haushalt ihres Arbeitgebers oder ihrer Arbeitgeberin?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Berufsstruktur und Qualifikationsniveau der in den Privathaushalten Beschäftigten?

20

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß geringfügige Beschäftigung nicht nur ein Problem des Ausschlusses der jeweiligen Person aus den sozialen Sicherungssystemen, sondern auch ein Problem der nicht gegebenen arbeits- und tarifrechtlichen Absicherung bzw. der Durchsetzbarkeit bestehender arbeitsrechtlicher Bestimmungen ist?

Wenn nein, warum nicht?

21

In welchem Umfang existiert nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Privathaushalten ein finanzierbarer Bedarf nach Inanspruchnahme personen- und haushaltsbezogener Dienstleistungen (bitte nach Ost- und Westdeutschland differenzieren sowie die Anzahl der Haushalte und den durchschnittlichen Bedarf pro Haushalt in Stunden benennen)?

22

In welchem Umfang bewirkte die mit dem Jahressteuergesetz 1990 erfolgte Einführung des „Dienstmädchenprivilegs" die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten bzw. die Umwandlung bisheriger „Schwarzarbeit" in reguläre Beschäftigungsverhältnisse?

23

Hält die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen steuerrechtliche Mittel zur Umwandlung von „Schwarzarbeit" in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bzw. der von ihr beabsichtigten Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in privaten Haushalten für wirksam, oder sieht sie sich veranlaßt, andere Maßnahmen zu ergreifen?

Wenn ja, welche?

24

Welche arbeitsmarktpolitischen Wirkungen (Zahl der umgewandelten bzw. neu geschaffenen Vollarbeitsplätze) verspricht sich die Bundesregierung von der vorgesehenen Erweiterung des „Dienstmädchenprivilegs"?

Auf welche empirischen Untersuchungen stützt sie ihre Annahme?

25

Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der zitierten Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsinstituts, derzufolge trotz erheblich ausgeweiteter Steuervergünstigungen „die Zahl der umgewandelten und evtl. neu entstehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse kurz- und mittelfristig die Marke von 100 000 nicht überschreiten dürfte " ?

26

In welchem finanziellen Umfang fördert die Bundesregierung Modellprojekte zum Aufbau von Dienstleistungsagenturen?

Welche diesbezüglichen Aktivitäten sind geplant?

27

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, in welchem Umfang und bezogen auf welche Zielgruppe sich die Bundesanstalt für Arbeit am Aufbau von Dienstleistungszentren beteiligt?

28

Welche finanziellen Effekte (jährliche Steuerausfälle bei der Einkommensteuer sowie zusätzliche Beitragseinnahmen bei der Sozialversicherung) erwartet die Bundesregierung unter der Voraussetzung, daß die arbeitsmarktpolitischen Wirkungen in der von ihr prognostizierten Größenordnung auch eintreten?

Auf welche Summe beläuft sich demzufolge die jährliche Steuersubvention pro neugeschaffenem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatz im Privathaushalt?

29

Inwieweit widerspricht die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausgaben zum Zwecke des privaten Konsums der bisherigen Steuersystematik, die eine klare Zuordnung von Ausgaben zur Erwerbstätigkeit als Voraussetzung für ihre steuerliche Absetzbarkeit benennt?

30

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, die Kosten für die Betreuung von Kindern (inklusive Kindertagesstätten), die eine unmittelbare Voraussetzung für die Erwerbstätigkeit der Eltern darstellt, für alle und in voller Höhe steuerlich absetzbar zu machen?

31

Was rechtfertigt nach Auffassung der Bundesregierung die steuerliche Ungleichbehandlung von Ausgaben, die zum einen für die in Privathaushalten erstellten Dienstleistungen und zum anderen für den Fremdbezug derselben (Wäschereien, Reinigungen, Nähereien etc.) getätigt werden?

32

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einem Abzug der Kosten für eine Haushaltshilfe vom zu versteuernden Einkommen der Subventionsempfänger mit dem höchsten Einkommen mehr profitiert als der mit einem geringeren Einkommen?

Wenn ja, inwiefern hält sie eine solche Ungleichbehandlung, derzufolge derjenige, der die staatliche Hilfe am wenigsten braucht, am meisten bekommt, für zulässig?

33

Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung, damit Bezieher und Bezieherinnen niedriger Einkommen wie z. B. Alleinerziehende oder Hilfebedürftige ohne Leistungsbezug aus der Pflegeversicherung ihren Bedarf nach haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungen (wie z. B. Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen) befriedigen können?

Wenn keinen, warum nicht?

Bonn, den 28. Juni 1996

Christina Schenk Dr. Heidi Knake-Werner Petra Bläss Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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