Einsatz und Erfolg arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente zur Verminderung der Arbeitslosigkeit in den vergangenen sechs Monaten
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In den vergangenen Monaten übertrafen die Arbeitslosenzahlen den jeweiligen Vorjahresstand deutlich. Gleichzeitig verringerten sich die arbeitsmarktpolitischen Entlastungseffekte der Förderinstrumente.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Allgemeine Entwicklung
1. Wie hoch waren die monatlichen Entlastungseffekte der arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen nach den Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit/dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und bzw. oder der Bundesregierung in den beiden ersten Quartalen 1995 und 1996 insgesamt, im Bundesgebiet West, im Bundesgebiet Ost und in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken des Bundesgebietes Ost?
2. Auf welche politischen Entscheidungen der Bundesregierung, auf welche Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen, auf welche Veränderungen im Bundeshaushalt und im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit sowie auf welche etwaigen sonstigen Faktoren führt die Bundesregierung die Veränderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Entlastungseffekten der einzelnen Förderinstrumente zurück, und wie bewertet sie die Veränderungen vor dem Hintergrund gestiegener Arbeitslosenzahlen?
3. Zu Mehrausgaben in welcher Größenordnung führt der Rückgang der arbeitsmarktpolitischen Entlastungseffekte nach Auffassung der Bundesregierung bei der Arbeitslosenhilfe und beim Arbeitslosengeld?
4. Mit welchen Mehrausgaben gegenüber dem Haushaltsplan 1996 rechnet die Bundesregierung bei der Arbeitslosenhilfe und beim Bundeszuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit aufgrund der letzten verfügbaren Daten zum Haushaltsvollzug im laufenden Haushaltsjahr, und worauf führt sie etwaige Haushaltsüberschreitungen zurück?
II. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den alten Ländern (ABM-West)
5. Wie viele Anträge auf Förderung nach § 94 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) wurden jeweils in den Monaten August 1995 und März bis Juli 1996 gestellt, wie viele wurden bewilligt, und wie viele Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in diesen Zeiträumen begonnen?
6. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen, wurden jeweils in den Monaten August 1995 und März bis Juli 1996 von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt?
7. Wie viele der in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vermittelten Arbeitslosen jeweils in den Jahren 1994 und 1995 (Jahressummen) und jeweils in den Monaten Januar bis Juli 1996 (Monatssummen) bezogen zuvor a) Arbeitslosengeld, b) Arbeitslosenhilfe, c) andere Leistungen nach dem AFG, d) keine Leistungen nach dem AFG?
Falls die gewünschten Angaben nicht vorliegen: Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verteilung der Vermittlungen in ABM bzw. der Beschäftigten in ABM nach ihrem vorhergehenden Leistungsstatus nach dem AFG?
8. Wie viele der jeweils in den Jahren 1994 und 1995 (Jahressummen) und jeweils in den Monaten Januar bis Juli 1996 (Monatssummen) in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vermittelten bzw. beschäftigten Arbeitslosen waren zuvor a) bis zu drei Monaten arbeitslos, b) zwischen drei und sechs Monaten arbeitslos, c) zwischen sechs und zwölf Monaten arbeitslos, d) zwischen zwölf und achtzehn Monaten arbeitslos, e) zwischen achtzehn und vierundzwanzig Monaten arbeitslos, f) vierundzwanzig und mehr Monate arbeitslos?
Falls die gewünschten Angaben nicht vorliegen: Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verteilung der Vermittlungen in ABM bzw. der Beschäftigten in ABM nach der Dauer der vorausgehenden Arbeitslosigkeit?
9. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Qualifikationsanforderungen der über ABM geförderten Tätigkeiten und die Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation des bzw. der Arbeitslosen bei der Zuweisung durch die Arbeitsämter?
III. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Ländern (ABM-Ost)
10. Wie viele Anträge auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wurden jeweils in den Monaten August 1995 und März bis Juli 1996 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken des Bundesgebietes Ost gestellt, wie viele wurden bewilligt, und wie viele Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in diesen Zeiträumen begonnen?
11. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen, wurden jeweils in den Monaten August 1995 und März bis Juli 1996 von den Arbeitsämtern in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken des Bundesgebietes Ost auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt?
12. Wie viele der in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vermittelten Arbeitslosen jeweils in den Jahren 1994 und 1995 (Jahressummen) und jeweils in den Monaten Januar bis Juli 1996 (Monatssummen) bezogen zuvor (Angaben bitte auch getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken) - Arbeitslosengeld, - Arbeitslosenhilfe, - andere Leistungen nach dem AFG, - keine Leistungen nach dem AFG?
Falls die gewünschten Angaben nicht vorliegen: Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verteilung der Vermittlungen in ABM bzw. der Beschäftigten in ABM nach ihrem vorhergehenden Leistungsstatus nach dem AFG?
13. Wie viele der jeweils in den Jahren 1994 und 1995 (Jahressummen) und jeweils in den Monaten Januar bis Juli (Monatssummen) in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vermittelten bzw. beschäftigten Arbeitslosen waren zuvor (Angaben bitte auch getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken) - bis zu drei Monaten arbeitslos, - zwischen drei und sechs Monaten arbeitslos, - zwischen sechs und zwölf Monaten arbeitslos, - zwischen zwölf und achtzehn Monaten arbeitslos, - zwischen achtzehn und vierundzwanzig Monaten arbeitslos, - vierundzwanzig und mehr Monate arbeitslos?
Falls die gewünschten Angaben nicht vorliegen: Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verteilung der Vermittlungen in ABM bzw. der Beschäftigten in ABM nach der Dauer der vorausgehenden Arbeitslosigkeit?
14. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Qualifikationsanforderungen der über ABM geförderten Tätigkeiten und die Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation des bzw. der Arbeitslosen bei der Zuweisung durch die Arbeitsämter?
IV. ABM für Ältere nach § 97 AFG
15. Wie viele Anträge auf Lohnkostenzuschüsse nach § 97 AFG wurden jeweils in den Monaten März 1996 bis Juli 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten insgesamt und getrennt nach Bundesgebieten Ost und West bewilligt, und wie viele Arbeitslose, getrennt nach Geschlecht, wurden in solche Maßnahmen vermittelt?
16. Wie viele zuvor arbeitslose Personen, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie nach Bundesgebiet Ost und West, wurden am Ende des ersten und zweiten Quartals 1996 in Maßnahmen nach § 97 AFG beschäftigt?
V Lohnkostenzuschüsse nach § 249 h AFG (Produktive Arbeitsförderung Ost)
17. In welchem Umfang wurden die zwischen den Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt und den einzelnen Bundesländern vereinbarten Planzahlen über die Förderung von Maßnahmen nach § 249 h (Drucksache 13/4326) im Laufe des Jahres 1996 bisher realisiert?
18. Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 249 h AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten März bis Juli 1996 für wie viele zu beschäftigende Personen ein, und wie verteilten sie sich auf die einzelnen Maßnahmenbereiche?
19. Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten März bis Juli 1996 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, wie viele davon bei Beschäftigungsgesellschaften, und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 249 h vorgenommen?
20. Wie verteilten sich in den Monaten März bis Juli 1996 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Maßnahmenbereiche, und welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geförderten Arbeitnehmergruppen, ihre Arbeitszeiten und die einzelnen Trägerarten?
21. Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung den Rückgang der geförderten Maßnahmen seit Jahresanfang 1996, und wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung ein?
VI. Lohnkostenzuschüsse nach § 242 s AFG (Produktive Arbeitsförderung West)
22. Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 242 s AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern insgesamt und jeweils in den Monaten März bis Juli 1996 für wie viele zu beschäftigende Personen ein?
23. Wie viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten März bis Juli 1996 insgesamt und in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern in Maßnahmen nach § 242 s vermittelt?
24. Wie verteilten sich in den Monaten März bis Juli 1996 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten insgesamt und in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Trägerarten, Maßnahmenbereiche, geförderten Arbeitnehmergruppen und Arbeitszeiten?
25. Welche Hindernisse und Vorbehalte bestehen nach Erkenntnissen und Einschätzungen der Bundesregierung auf Seiten möglicher Träger von Maßnahmen nach § 242 s gegenüber einer stärkeren Inanspruchnahme dieses Förderinstrumentes?
VII. Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose
26. Für wie viele Arbeitslose insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen wurden seit Januar 1996 insgesamt bundesweit und in einzelnen Landesarbeitsamtbezirken Zuschüsse gewährt, und wie verteilen sich diese Zuschüsse auf die Gruppe der ein bis unter zwei Jahre Arbeitslosen, der zwei bis unter drei Jahre Arbeitslosen und die Gruppe der drei Jahre und länger Arbeitslosen?
27. Wie verteilen sich die Zuschüsse auf die einzelnen Förderarten bzw. -gruppen im Bundesgebiet West und im Bundesgebiet Ost?
28. Wie viele Zuschüsse entfallen - insgesamt und möglichst auch getrennt nach Geschlecht und Bundesgebieten Ost und West - auf - die Fördergruppe der Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen, - Förderungen in Kombination mit dem START-Modell, - Förderungen in Kombination mit Qualifizierungsmaßnahmen, - Förderfälle mit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis?
29. In wie vielen Fällen erhielten die nach der Aktion Beschäftigungshilfen geförderten Personen im Bundesgebiet West und im Bundesgebiet Ost zuvor - Arbeitslosengeld, - Arbeitslosenhilfe, - Sozialhilfe, - keine der genannten Leistungen?
VIII. Gemeinschaftsarbeiten nach § 134 Abs. 3 b AFG
30. Welche qualitativen und quantitativen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Inanspruchnahme der Vorschrift des § 134 Abs. 3 b AFG seit April 1995 und insbesondere in den Monaten März bis Juli 1996?
31. Wie viele Arbeitslosenhilfebezieher und -bezieherinnen machten seit März 1996 mit welcher durchschnittlichen Dauer von § 134 Abs. 3 b AFG Gebrauch?
32. Worin sieht die Bundesregierung die bisherige arbeitsmarktpolitische Bedeutung und Wirkung der Gemeinschaftsarbeiten nach § 134 Abs. 3 b AFG, und wie beurteilt sie die Inanspruchnahme diese Instrumentes?
IX. Darlehen und Zuschüsse an Gesellschaften zur Arbeitnehmerüberlassung (AüGRi)
33. Wie viele Anträge jeweils auf Zuschüsse und Darlehen nach den AüGRi wurden seit dem 25. August 1995 bis August 1996 gestellt, bewilligt und den Landesarbeitsämtern zugeteilt?
Auf welche Landesarbeitsämter entfielen wie viele Anträge und welche Summen?
34. Wie viele Personen standen in den geförderten Gesellschaften am 30. September 1995, am 31. Dezember 1995, am 31. März 1996 und am 30. Juni 1996 in einem Arbeitsverhältnis als Leiharbeitskraft (insgesamt und nach Geschlecht)?
a) Wie viele dieser Personen gehörten zu dem jeweiligen Zeitpunkt der geförderten Gruppe der „schwervermittelbaren Arbeitslosen" an, insgesamt und getrennt nach Geschlecht?
b) Wie viele Einstellungen und wie viele Entlassungen „schwervermittelbarer Arbeitsloser" erfolgten durch die geförderten Gesellschaften seit Förderungsbeginn insgesamt?
c) Wie viele von den als „schwervermittelbare Arbeitslose " eingestellten Leiharbeitskräften wurden bisher vom Entleiher in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen?
d) Welche weiteren Übergänge in ein unbef ristetes Arbeitsverhältnis fanden statt?
35. Wie viele der geförderten Unternehmen führten bisher für wie viele Leiharbeitskräfte in verleihfreien Zeiten Qualifizierungsmaßnahmen durch?
X. Arbeitnehmerhilfe nach § 134 b des Arbeitsförderungsgesetzes
36. Wie viele Anträge auf eine Arbeitnehmerhilfe nach § 134 b AFG wurden seit Inkrafttreten dieser Regelung bisher in welchen Landesarbeitsamtsbezirken gestellt, und wie viele wurden bewilligt?
37. Nach welchen Grundsätzen und Richtlinien erfolgt die Vermittlung in mit einer Arbeitnehmerhilfe geförderte Saisonarbeitsverhältnisse, und welche Kriterien werden gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitsverhältnis durch die Arbeitsämter für die Bewilligung einer Arbeitnehmerhilfe geprüft?
XI. Zukünftige Entwicklung
38. Welche qualitativen und quantitativen Vorstellungen hat die Bundesregierung bisher dazu entwickelt, wie die „Arbeitsmarktförderung Ost" in den Bereichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Fortbildung und Umschulung im Haushaltsjahr 1997 um 1,7 Mrd. DM „entsprechend der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen" reduziert werden soll?
39. Welche gesicherten Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, daß durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an kleine und mittlere Unternehmen verhindert bzw. zukünftig verhindert oder erschwert werden wird?
40. Welche empirisch belegten Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, in welchen Regionen und Branchen das tatsächliche Einkommen aus einem geförderten Beschäftigungsverhältnis über dem tatsächlichen Einkommen aus einem ungeförderten Beschäftigungsverhältnis bei gleicher Tätigkeit liegt?
41. Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, im Entwurf für den Bundeshaushalt 1997 die Mittel für produktive Lohnkostenzuschüsse (§§ 249 h, 242 s AFG) um 23 % zu reduzieren?
42. Welche vorbereitenden Überlegungen, Planungen und womöglich Vereinbarungen bestehen gegenwärtig über das Engagement der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt bei arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen in 1997?
Fragen42
Wie hoch waren die monatlichen Entlastungseffekte der arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen nach den Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit/dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und bzw. oder der Bundesregierung in den beiden ersten Quartalen 1995 und 1996 insgesamt, im Bundesgebiet West, im Bundesgebiet Ost und in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken des Bundesgebietes Ost?
Auf welche politischen Entscheidungen der Bundesregierung, auf welche Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen, auf welche Veränderungen im Bundeshaushalt und im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit sowie auf welche etwaigen sonstigen Faktoren führt die Bundesregierung die Veränderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Entlastungseffekten der einzelnen Förderinstrumente zurück, und wie bewertet sie die Veränderungen vor dem Hintergrund gestiegener Arbeitslosenzahlen?
Zu Mehrausgaben in welcher Größenordnung führt der Rückgang der arbeitsmarktpolitischen Entlastungseffekte nach Auffassung der Bundesregierung bei der Arbeitslosenhilfe und beim Arbeitslosengeld?
Mit welchen Mehrausgaben gegenüber dem Haushaltsplan 1996 rechnet die Bundesregierung bei der Arbeitslosenhilfe und beim Bundeszuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit aufgrund der letzten verfügbaren Daten zum Haushaltsvollzug im laufenden Haushaltsjahr, und worauf führt sie etwaige Haushaltsüberschreitungen zurück?
Wie viele Anträge auf Förderung nach § 94 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) wurden jeweils in den Monaten August 1995 und März bis Juli 1996 gestellt, wie viele wurden bewilligt, und wie viele Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in diesen Zeiträumen begonnen?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen, wurden jeweils in den Monaten August 1995 und März bis Juli 1996 von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt?
Wie viele der in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vermittelten Arbeitslosen jeweils in den Jahren 1994 und 1995 (Jahressummen) und jeweils in den Monaten Januar bis Juli 1996 (Monatssummen) bezogen zuvor a) Arbeitslosengeld, b) Arbeitslosenhilfe, c) andere Leistungen nach dem AFG, d) keine Leistungen nach dem AFG?
Falls die gewünschten Angaben nicht vorliegen: Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verteilung der Vermittlungen in ABM bzw. der Beschäftigten in ABM nach ihrem vorhergehenden Leistungsstatus nach dem AFG?
Wie viele der jeweils in den Jahren 1994 und 1995 (Jahressummen) und jeweils in den Monaten Januar bis Juli 1996 (Monatssummen) in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vermittelten bzw. beschäftigten Arbeitslosen waren zuvor a) bis zu drei Monaten arbeitslos, b) zwischen drei und sechs Monaten arbeitslos, c) zwischen sechs und zwölf Monaten arbeitslos, d) zwischen zwölf und achtzehn Monaten arbeitslos, e) zwischen achtzehn und vierundzwanzig Monaten arbeitslos, f) vierundzwanzig und mehr Monate arbeitslos?
Falls die gewünschten Angaben nicht vorliegen: Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verteilung der Vermittlungen in ABM bzw. der Beschäftigten in ABM nach der Dauer der vorausgehenden Arbeitslosigkeit?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Qualifikationsanforderungen der über ABM geförderten Tätigkeiten und die Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation des bzw. der Arbeitslosen bei der Zuweisung durch die Arbeitsämter?
Wie viele Anträge auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wurden jeweils in den Monaten August 1995 und März bis Juli 1996 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken des Bundesgebietes Ost gestellt, wie viele wurden bewilligt, und wie viele Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in diesen Zeiträumen begonnen?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen, wurden jeweils in den Monaten August 1995 und März bis Juli 1996 von den Arbeitsämtern in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken des Bundesgebietes Ost auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt?
Wie viele der in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vermittelten Arbeitslosen jeweils in den Jahren 1994 und 1995 (Jahressummen) und jeweils in den Monaten Januar bis Juli 1996 (Monatssummen) bezogen zuvor (Angaben bitte auch getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken) - Arbeitslosengeld, - Arbeitslosenhilfe, - andere Leistungen nach dem AFG, - keine Leistungen nach dem AFG?
Falls die gewünschten Angaben nicht vorliegen: Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verteilung der Vermittlungen in ABM bzw. der Beschäftigten in ABM nach ihrem vorhergehenden Leistungsstatus nach dem AFG?
Wie viele der jeweils in den Jahren 1994 und 1995 (Jahressummen) und jeweils in den Monaten Januar bis Juli (Monatssummen) in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vermittelten bzw. beschäftigten Arbeitslosen waren zuvor (Angaben bitte auch getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken) - bis zu drei Monaten arbeitslos, - zwischen drei und sechs Monaten arbeitslos, - zwischen sechs und zwölf Monaten arbeitslos, - zwischen zwölf und achtzehn Monaten arbeitslos, - zwischen achtzehn und vierundzwanzig Monaten arbeitslos, - vierundzwanzig und mehr Monate arbeitslos?
Falls die gewünschten Angaben nicht vorliegen: Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verteilung der Vermittlungen in ABM bzw. der Beschäftigten in ABM nach der Dauer der vorausgehenden Arbeitslosigkeit?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Qualifikationsanforderungen der über ABM geförderten Tätigkeiten und die Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation des bzw. der Arbeitslosen bei der Zuweisung durch die Arbeitsämter?
Wie viele Anträge auf Lohnkostenzuschüsse nach § 97 AFG wurden jeweils in den Monaten März 1996 bis Juli 1996 sowie in den jeweiligen Vorjahresmonaten insgesamt und getrennt nach Bundesgebieten Ost und West bewilligt, und wie viele Arbeitslose, getrennt nach Geschlecht, wurden in solche Maßnahmen vermittelt?
Wie viele zuvor arbeitslose Personen, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie nach Bundesgebiet Ost und West, wurden am Ende des ersten und zweiten Quartals 1996 in Maßnahmen nach § 97 AFG beschäftigt?
In welchem Umfang wurden die zwischen den Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt und den einzelnen Bundesländern vereinbarten Planzahlen über die Förderung von Maßnahmen nach § 249 h (Drucksache 13/4326) im Laufe des Jahres 1996 bisher realisiert?
Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 249 h AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten März bis Juli 1996 für wie viele zu beschäftigende Personen ein, und wie verteilten sie sich auf die einzelnen Maßnahmenbereiche?
Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten März bis Juli 1996 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, wie viele davon bei Beschäftigungsgesellschaften, und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 249 h vorgenommen?
Wie verteilten sich in den Monaten März bis Juli 1996 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Maßnahmenbereiche, und welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geförderten Arbeitnehmergruppen, ihre Arbeitszeiten und die einzelnen Trägerarten?
Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung den Rückgang der geförderten Maßnahmen seit Jahresanfang 1996, und wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung ein?
Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 242 s AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern insgesamt und jeweils in den Monaten März bis Juli 1996 für wie viele zu beschäftigende Personen ein?
Wie viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten März bis Juli 1996 insgesamt und in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern in Maßnahmen nach § 242 s vermittelt?
Wie verteilten sich in den Monaten März bis Juli 1996 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten insgesamt und in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Trägerarten, Maßnahmenbereiche, geförderten Arbeitnehmergruppen und Arbeitszeiten?
Welche Hindernisse und Vorbehalte bestehen nach Erkenntnissen und Einschätzungen der Bundesregierung auf Seiten möglicher Träger von Maßnahmen nach § 242 s gegenüber einer stärkeren Inanspruchnahme dieses Förderinstrumentes?
Für wie viele Arbeitslose insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen wurden seit Januar 1996 insgesamt bundesweit und in einzelnen Landesarbeitsamtbezirken Zuschüsse gewährt, und wie verteilen sich diese Zuschüsse auf die Gruppe der ein bis unter zwei Jahre Arbeitslosen, der zwei bis unter drei Jahre Arbeitslosen und die Gruppe der drei Jahre und länger Arbeitslosen?
Wie verteilen sich die Zuschüsse auf die einzelnen Förderarten bzw. -gruppen im Bundesgebiet West und im Bundesgebiet Ost?
Wie viele Zuschüsse entfallen - insgesamt und möglichst auch getrennt nach Geschlecht und Bundesgebieten Ost und West - auf - die Fördergruppe der Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen, - Förderungen in Kombination mit dem START-Modell, - Förderungen in Kombination mit Qualifizierungsmaßnahmen, - Förderfälle mit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis?
In wie vielen Fällen erhielten die nach der Aktion Beschäftigungshilfen geförderten Personen im Bundesgebiet West und im Bundesgebiet Ost zuvor - Arbeitslosengeld, - Arbeitslosenhilfe, - Sozialhilfe, - keine der genannten Leistungen?
Welche qualitativen und quantitativen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Inanspruchnahme der Vorschrift des § 134 Abs. 3 b AFG seit April 1995 und insbesondere in den Monaten März bis Juli 1996?
Wie viele Arbeitslosenhilfebezieher und -bezieherinnen machten seit März 1996 mit welcher durchschnittlichen Dauer von § 134 Abs. 3 b AFG Gebrauch?
Worin sieht die Bundesregierung die bisherige arbeitsmarktpolitische Bedeutung und Wirkung der Gemeinschaftsarbeiten nach § 134 Abs. 3 b AFG, und wie beurteilt sie die Inanspruchnahme diese Instrumentes?
Wie viele Anträge jeweils auf Zuschüsse und Darlehen nach den AüGRi wurden seit dem 25. August 1995 bis August 1996 gestellt, bewilligt und den Landesarbeitsämtern zugeteilt?
Auf welche Landesarbeitsämter entfielen wie viele Anträge und welche Summen?
Wie viele Personen standen in den geförderten Gesellschaften am 30. September 1995, am 31. Dezember 1995, am 31. März 1996 und am 30. Juni 1996 in einem Arbeitsverhältnis als Leiharbeitskraft (insgesamt und nach Geschlecht)?
a) Wie viele dieser Personen gehörten zu dem jeweiligen Zeitpunkt der geförderten Gruppe der „schwervermittelbaren Arbeitslosen" an, insgesamt und getrennt nach Geschlecht?
b) Wie viele Einstellungen und wie viele Entlassungen „schwervermittelbarer Arbeitsloser" erfolgten durch die geförderten Gesellschaften seit Förderungsbeginn insgesamt?
c) Wie viele von den als „schwervermittelbare Arbeitslose " eingestellten Leiharbeitskräften wurden bisher vom Entleiher in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen?
d) Welche weiteren Übergänge in ein unbef ristetes Arbeitsverhältnis fanden statt?
Wie viele der geförderten Unternehmen führten bisher für wie viele Leiharbeitskräfte in verleihfreien Zeiten Qualifizierungsmaßnahmen durch?
Wie viele Anträge auf eine Arbeitnehmerhilfe nach § 134 b AFG wurden seit Inkrafttreten dieser Regelung bisher in welchen Landesarbeitsamtsbezirken gestellt, und wie viele wurden bewilligt?
Nach welchen Grundsätzen und Richtlinien erfolgt die Vermittlung in mit einer Arbeitnehmerhilfe geförderte Saisonarbeitsverhältnisse, und welche Kriterien werden gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitsverhältnis durch die Arbeitsämter für die Bewilligung einer Arbeitnehmerhilfe geprüft?
Welche qualitativen und quantitativen Vorstellungen hat die Bundesregierung bisher dazu entwickelt, wie die „Arbeitsmarktförderung Ost" in den Bereichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Fortbildung und Umschulung im Haushaltsjahr 1997 um 1,7 Mrd. DM „entsprechend der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen" reduziert werden soll?
Welche gesicherten Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, daß durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an kleine und mittlere Unternehmen verhindert bzw. zukünftig verhindert oder erschwert werden wird?
Welche empirisch belegten Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, in welchen Regionen und Branchen das tatsächliche Einkommen aus einem geförderten Beschäftigungsverhältnis über dem tatsächlichen Einkommen aus einem ungeförderten Beschäftigungsverhältnis bei gleicher Tätigkeit liegt?
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, im Entwurf für den Bundeshaushalt 1997 die Mittel für produktive Lohnkostenzuschüsse (§§ 249 h, 242 s AFG) um 23 % zu reduzieren?
Welche vorbereitenden Überlegungen, Planungen und womöglich Vereinbarungen bestehen gegenwärtig über das Engagement der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt bei arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen in 1997?