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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Probleme des In-Line-Skater-Verkehrs auf Gehwegen (G-SIG: 13012010)

Straßenverkehrsrechtliche Einordnung von Rollschuhfahrern

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

18.11.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/591424. 10. 96

Probleme des In-Line-Skater-Verkehrs auf Gehwegen

des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In den letzten Jahren ist das Fahren auf einreihigen Rollschuhen, sog. In-Line-Skatern, sehr beliebt geworden. Nach neuesten Schätzungen der Deutschen Verkehrswacht nutzen rd. vier Millionen Menschen in Deutschland diese Fortbewegungsweise. In-Line-Skating ist halbwegs lautlos und verursacht als Verkehrsmittel im Gegensatz zum motorisierten Verkehr keine Luftverschmutzung und damit auch keine Gefährdung unseres Klimas. Es handelt sich aus dieser Sicht also um ein umweltfreundliches Verkehrsmittel.

Inzwischen hat sich zwischen In-Line-Skatern einerseits und zu Fuß Gehenden andererseits ein Spannungsverhältnis aufgebaut. So wird bei den In-Line-Skatern die geringe Lärmverursachung, wie auch beim Radverkehr, für Fußgänger zum Problem, wenn sie sich gleiche Flächen teilen müssen. Sie kommen „wie die Wespen " schnell und damit durchaus auch bedrohlich heran und fahren dann auch mangels Platzes meist zu dicht an den Fußgängern vorbei. In-Line-Skater können bis zu fünfmal so schnell sein wie Fußgänger und es sind ohne Frage fahrende Verkehrsteilnehmer.

Dennoch werden sie nach der herrschenden Straßenverkehrsordnung wie Fußgänger behandelt und auf die diesen verbliebenen Restflächen der Gehwege verwiesen.

Verbände wie der Fußgängerschutzverein FUSS e.V. halten es für unannehmbar, langsamere und schnellere Fußgänger, mit Gepäck, Kinderwagen usw. Beladene, Behinderte in Rollstühlen, Kinder auf Fahrrädern, Kinder und Jugendliche auf Skateboards und nun auch noch In-Line-Skater auf den durchschnittlich viel zu schmalen Gehwegen zusammenzufassen (Diskussionspapier des FUSS e.V. vom 6. Juni 1996). Auch die Deutsche Verkehrswacht äußerte Bedenken, ob die geltenden Bestimmungen der StVO den Anforderungen gerecht werden (Pressemitteilung vom 23. September 1996).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach den geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung Rollschuhfahrer, insbesondere In-Line-Skater, als Fußgänger einzuordnen sind?

Wenn ja, aus welchen Bestimmungen geht dies hervor?

2

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aufforderung der Deutschen Verkehrswacht „an die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung, hier über die Gesetzeslage nachzudenken" (Pressemitteilung vom 23. September 1996)?

3

Stimmt die Bundesregierung zu, daß In-Line-Skater aufgrund ihrer Fahrgeschwindigkeit weit eher dem Radfahrverkehr als dem Fußgängerverkehr zuzuordnen sind und somit grundsätzlich die Fahrbahn bzw. Fahrradwege und Fahrradstreifen benutzen sollten?

Wenn nein, warum nicht?

4

Stimmt die Bundesregierung zu, daß Geschwindigkeitsverhältnisse von bis zu fünf zu eins, wie sie zwischen Fußgängern und In-Line-Skatern ebenso wie zwischen Fußgängern und Radfahrern auftreten, ein erhebliches Gefahrenpotential darstellen, wenn diese den gleichen engen Verkehrsraum am Rande der Straßen nutzen müssen?

5

Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbeschränkung von Autos im Straßenverkehr (z. B. Tempo 30) zu ergreifen, um so die Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen Autofahrern und dem übrigen Verkehr im Interesse der Verkehrssicherheit zu verringern?

6

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung ansonsten zu ergreifen, um

a) die umweltfreundliche Verkehrsart In-Line-Skater zu fördern,

b) für die Sicherheit sowohl von In-Line-Skatern im Straßenverkehr als auch von Fußgängern gegenüber In-Line-Skatern zu sorgen?

Bonn, den 24. Oktober 1996

Dr. Winfried Wolf Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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