Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/5915
24. 10. 96
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrea Gysi, Heinrich Graf von Einsiedel, Hanns-Peter Hartmann,
Dr. Willibald Jacob, Manfred Müller (Berlin), Steffen Tippach, Gerhard Zwerenz,
Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
NATO-Strategie und Legalität von Kernwaffen
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in seinem Gutachten vom
8. Juli 1996 die von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen gestellte Frage, ob die Androhung des Einsatzes oder der
Einsatz von Kernwaffen mit dem Völkerrecht vereinbar sei, mit
einem generellen Nein beantwortet. Insbesondere die Normen des
Kriegsvölkerrechts sieht der IGH durch den Atomwaffeneinsatz
verletzt. Der Gerichtshof hat die Frage offengelassen, ob der
Atomwaffengebrauch im Falle einer extremen
Selbstverteidigungssituation rechtswidrig wäre. Damit ist die Frage aufgeworfen,
inwieweit die gültige NATO-Doktrin über den Gebrauch der
Kernwaffen mit den Normen des internationalen Rechts
übereinstimmt oder dazu im Widerspruch steht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Umfang hat nach Erkenntnissen der Bundesregierung
das atomare Potential der Kernwaffenmächte gegenwärtig
bzw. nach der Ratifizierung von START 2?
Welche Sprengkopftypen mit welcher Zerstörungswirkung
befinden sich nach Kenntnissen der Bundesregierung
darunter? (Bitte auch quantitativ aufschlüsseln.)
Trifft es zu, daß auch nach der Verwirklichung von START 2
die Erde durch den Einsatz dieser Atomwaffenpotentiale gleich
mehrfach zerstört werden könnte?
Mit welchen Zerstörungen wäre bei einem Einsatz dieser
Potentiale bzw. eines Bruchteiles dieser Potentiale global bzw. in
den jeweiligen Einsatzregionen zu rechnen?
Wie viele atomare Sprengköpfe lagern derzeit noch auf dem
Territorium der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Sprengkraft bzw. welche Zerstörungswirkung
verkörpert dieses Arsenal?
2. Hält die Bundesregierung eine Militärdoktrin für angemessen
und moralisch gerechtfertigt, die den Einsatz dieser
Massenvernichtungsmittel und damit die Verwüstung der Erde oder
großer Teile der Erde einkalkuliert?
Sieht die Bundesregierung mit dem Einsatz von Atomwaffen
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt?
Wie soll die nach dem humanitären Kriegsvölkerrecht
unabweisbare Unterscheidung zwischen Kombattanten und
Nichtkombattanten, also Zivilisten, beim Einsatz von Atombomben
gewährleistet werden?
Wie soll vermieden werden, daß unbeteiligte und neutrale
Staaten durch den Atomwaffeneinsatz in Mitleidenschaft
gezogen werden?
Inwiefern unterscheidet sich die Wirkung einer
Nuklearexplosion von der einer Fuel-Air-Explosive-Bombe?
Trifft es zu, daß diese großflächigen Brandbomben (FAE) durch
das Kriegsvölkerrecht geächtet sind?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der einzige
Nutzen der Kernwaffen darin liegt, andere vom Gebrauch dieser
Waffen abzuhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Gilt der Satz des NATO-Gipfels von Rom noch, daß die
Nuklearwaffen des Bündnisses von entscheidender Bedeutung für
die Wahrung des Friedens sind?
Welche Rolle spielen Atomwaffen nach Auffassung der
Bundesregierung für die europäische Sicherheit?
Warum wurden nach Einschätzung der Bundesregierung in
zurückliegenden Kriegen, in die Atommächte verwickelt
waren (Korea, Vietnam, Afghanistan, Golfkrieg), keine
Atomwaffen eingesetzt?
Warum haben nach Einschätzung der Bundesregierung die
beteiligten Atommächte selbst dort, wo ihnen militärische
Niederlagen drohten, wie in Vietnam und Afghanistan, keine
Kernwaffen eingesetzt?
Behält sich die NATO weiterhin das Recht zur nuklearen
Eskalation vor, um einen Krieg zu beenden?
Gehört es weiterhin zum strategischen Kalkül der nuklearen
Einsatzplanung der NATO, mögliche Gegner im unklaren zu
belassen, ob die Allianz Kernwaffen einzusetzen gedenkt oder
nicht?
Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, daß
Kernwaffen dazu dienen sollten, die Unsicherheit des Gegners zu
verstärken?
Werden Kernwaffen in der NATO-Doktrin als Waffen des
letzten Zugriffs (last resort weapons) angesehen oder nicht?
Welche Konfliktszenarien sind für solche Fälle in Betracht zu
ziehen?
Geht die gültige NATO-Doktrin weiterhin vom Konzept der
flexiblen Erwiderung aus, oder wurde dieses Konzept inzwischen
wesentlich verändert?
Wenn ja, in welcher Hinsicht?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung gegenwärtig
unter einer „geeigneten Zusammensetzung von nuklearen und
konventionellen Streitkräften" (NATO-Gipfel von Rom,
7./8. November 1991) zu verstehen?
Von welchen Faktoren ist diese Zusammensetzung abhängig?
Von welchen konkreten, nachprüfbaren Kriterien ist das
Nukleardispositiv der NATO bestimmt?
4. Trifft es zu, daß sich die NATO den Ersteinsatz von
Atomwaffen vorbehält, zumindest diesen Ersteinsatz nicht verbindlich
ausschließen will?
Trifft es zu, daß sich die NATO den Ersteinsatz von
Atomwaffen vorbehalten hat, um die (vermutete) konventionelle
Überlegenheit des Warschauer Paktes auszugleichen?
Wenn ja, wie wird die Option des atomaren Ersteinsatzes nach
dem Ende des Kalten Krieges begründet?
Wie läßt sich ggf. diese „first-use-policy" mit den
Grundaussagen des IGH-Gutachtens vereinbaren, das schon die
Drohung mit dem Kernwaffeneinsatz generell für
völkerrechtswidrig erklärt?
Wie vereinbart sich ggf. die Definition der Kernwaffen als
Waffen des letzten Zugriffs mit der Option des Ersteinsatzes?
Hält die Bundesregierung an ihrer Erklärung vom 21. April
1993 fest, daß sie sich nicht für den Verzicht auf diese
Ersteinsatz-Option der Allianz einsetzen wird? ”
Könnte eine verbindliche Erklärung der Atomwaffenmächte
über den Nichtersteinsatz nach Einschätzung der
Bundesregierung als vertrauensbildende Maßnahme wirken?
5. Wodurch sieht sich das westliche Bündnis gegenwärtig und in
absehbarer Zukunft bedroht?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß ein Angriff auf das
Territorium von NATO-Mitgliedstaaten mit konventionellen
Mitteln nicht abgewehrt werden kann?
Wenn ja, wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie stellt sich das militärische Kräfteverhältnis zwischen
NATO und Anrainerregionen (Nordafrika/Nahost/Balkan/
Mittel- und Osteuropa/Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) dar?
Gegen welche Gefahren außerhalb des NATO-Territoriums
hält das Bündnis Atomwaffen vor?
Gegen wen bzw. gegen welche Gefährdung hält die
Nordatlantische Allianz noch „taktische bzw. substrategische
Atomwaffen" auf dem westeuropäischen Territorium vor?
In welchen Anrainerregionen drohen nach Einschätzung der
Bundesregierung gegenwärtig und in absehbarer Zeit
Instabilitäten, die ein Engagement der NATO erforderlich machen?
Welche Rolle soll dabei den Kernwaffen zukommen?
Sollen durch das atomare Potential der NATO-Staaten
Instabilitäten in der Welt ausgeglichen werden?
Wenn ja, auf welche Weise?
Gilt die Drohung des Atomwaffeneinsatzes auch gegen
Länder, die nicht über Kernwaffen verfügen?
Sollen A-Waffen gegen Länder eingesetzt werden, die
(möglicherweise) über B- und C-Waffen verfügen oder sich in den
Besitz solcher Waffen bringen wollen?
Ist ein solches Szenario in der NATO-Einsatzplanung
vorgesehen?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung heute überhaupt
regionale Konfliktszenarien denkbar, in denen Kernwaffen
zum Einsatz kommen könnten oder sollten?
In welchen konkreten Situationen sollte nach Auffassung der
Bundesregierung mit der Anwendung der Kernwaffe gedroht
werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die US-Einsatzdoktrinen
auch taktische Kernwaffen (sog. low-yield-weapons) als
Abschreckungsmittel gegen konventionelle Bedrohungen
vorsehen?
Wird darüber in der Nuklearen Planungsgruppe der NATO
(NPG) gesprochen?
Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund des IGH-
Gutachtens Gespräche darüber in der NPG anregen?
6. Wie vereinbart sich nach Auffassung der Bundesregierung die
Erklärung der Kernwaffenstaaten vom 4. April 1996, niemals
Kernwaffen gegen Nichtkernwaffenstaaten einzusetzen außer
im Falle eines Angriffs auf ihr Territorium (negative
Sicherheitsgarantien), mit der beabsichtigten
Abschreckungswirkung durch Kernwaffen?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine Situation
denkbar, in der es ein Kernwaffenstaat für politisch und
moralisch angemessen hält, Kernwaffen gegen
Nichtkernwaffenstaaten einzusetzen?
Sollen Kernwaffen nach Einschätzung der Bundesregierung
sog. nukleare Schwellenländer davon abhalten, sich in den
Besitz von Massenvernichtungsmitteln zu bringen?
Was ist, wenn die diesbezügliche Abschreckung versagt?
Ist für diesen Fall der sog. preemptive Eingriff vorgesehen?
Wenn ja, mit welchen militärischen Instrumenten?
Kann die Bundesregierung preemptive Aktionen durch die
NATO oder durch einzelne NATO-Partner kategorisch
ausschließen?
Wie bewertet die Bundesregierung die in den „Allgemeinen
Prinzipien für die Antwort der NATO auf das
Proliferationsproblem" der Senior Defense Group on Proliferation
enthaltene Aussage, nach der „eine ausgewogene Kombination von
Fähigkeiten, einschließlich nuklearer Streitkräfte und
konventioneller Reaktionsfähigkeiten" gewährleistet werden
müsse, „um den Wert der ABC-Waffen eines Verbreiterstaates
zu verringern, indem die durch sie entstehenden militärischen
Vorteile zunichte gemacht werden und die Möglichkeit einer
massiven Reaktion auf ihren Einsatz geschaffen wird"? (Siehe
NATO-Brief, September 1996, S. 13)
Ist bei der zu schaffenden Möglichkeit einer massiven
Reaktion an den Einsatz nuklearer Streitkräfte gedacht?
Unterstützt die Bundesregierung die obengenannten NATO-
Planungen?
7. Ist nach der Vorstellung der Bundesregierung ein
kontrollierter bzw. selektiver Einsatz der Kernwaffen bei der
Krisenbewältigung in regionalen Konflikten denkbar?
Wenn nein, wie soll ein Abschreckungseffekt durch
Kernwaffen erreicht werden?
Über wie viele doppelt verwendungsfähige (nuklear und
konventionell) Flugzeuge verfügt die NATO gegenwärtig?
Welche Aufgabe kommt dieser Flugzeugflotte der NATO im
Rahmen der Krisenreaktion zu?
Stehen dafür auch die der nuklearen Teilhabe zugeordneten
Tornado-Flugzeuge der Bundeswehr zur Verfügung?
Gab es während des Golfkrieges Konsultationen zwischen den
NATO-Partnern über einen Einsatz von Kernwaffen als
mögliche Reaktion auf irakische Giftgasangriffe?
8. Sieht die Bundesregierung in der Präsenz US-amerikanischer
Kernwaffen in Europa weiterhin ein entscheidendes
transatlantisches Bindeglied?
Hält die Bundesregierung eine Partnerschaft, die sich auf
Massenvernichtungswaffen stützt, noch für zeitgemäß?
Würde die transatlantische Partnerschaft nach Einschätzung
der Bundesregierung in Frage gestellt, wenn die
Nuklearpräsenz der Vereinigten Staaten in Europa beendet würde?
Hält die Bundesregierung die Präsenz US-amerikanischer
Streitkräfte ohne Atomwaffen in Europa für nicht ausreichend,
um den nuklearen Schutzgarantien dennoch Glaubwürdigkeit
zu verleihen?
Bonn, den 15. Oktober 1996
Andrea Gysi
Heinrich Graf von Einsiedel
Hanns-Peter Hartmann
Dr. Willibald Jacob
Manfred Müller (Berlin)
Steffen Tippach
Gerhard Zwerenz
Dr. Gregor Gysi und Gruppe]