Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/6712
14. 01.97
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Gerd Andres, Doris Barne tt ,
Klaus Barthel, Arne Börnsen (Ritterhude), Tilo Braune, Edelgard Bulmahn, Hans
-
Martin Bu ry, Christel Deichmann, Ludwig Eich, Petra Ernstberger, Anne tte Faße,
Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Günter Gloser,
Angelika Graf (Rosenheim), Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Klaus
Hasenfratz, Monika Heubaum, Uwe Hiksch, Reinhold Hiller (Lübeck), Brunhilde
Irber, Jann-Peter Janssen, Susanne Kastner, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow,
Horst Kubatschka, Konrad Kunick, Detlev von Larcher, Dr. Christine Lucyga, Heide
Mattischeck, Ursula Mogg, Jutta Mü ller (Völklingen), Volker Neumann (Bramsche),
Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Edith Niehuis, Günter Oesinghaus, Leyla Onur, Kurt
Palis, Dr. Martin Pfaff, Georg Pfannenstein, Dr. Eckhart Pick, Karin Rehbock-Zureich,
Reinhold Robbe, Dr. Hansjörg Schäfer, Siegfried Scheffler, Horst Schild, Heinz
Schmitt (Berg), Gisela Schröter, Dietmar Schütz (Oldenburg), Ernst Schwanhold,
Bodo Seidenthal, Erika Simm, Wieland Sorge, Uta Titze-Stecher, Siegfried Vergin,
Hans Georg Wagner
— Drucksache 13/6571 —
Investitionsbedarf im Bereich der Deutschen Bahn AG
Es ist unbestritten, daß in den vergangenen 40 Jahren der Schwerpunkt
der Investitionen des Bundes auf dem Ausbau des Straßennetzes lag. Es
besteht daher erheblicher Nachholbedarf beim Ausbau der Bahn-
Infrastruktur, um das auch von der Bundesregierung angestrebte Ziel einer
Erhöhung der Verkehrsanteile des Personen- und Güterverkehrs der
Bahn zu erreichen. Die Verteilung der Haushaltsmittel zwischen
Straßenbau und Ausbau der Schieneninfrastruktur im Einzelplan 12 läßt
nicht erwarten, daß der erhebliche Nachholbedarf der Bahn in den
nächsten Jahren auch nur ansatzweise erfüllt werden kann. Für eine
seriöse langfristige Schienenvorrangpolitik ist eine Bilanzierung des
Gesamtinvestitionsbedarfs im Bereich der Maßnahmen, die vom Bund zu
finanzieren sind, erforderlich.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
9. Januar 1997 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Vorbemerkung
Die Stärkung der umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene
und Wasserstraße bleibt ein vorrangiges Ziel der
Bundesregierung. Die verkehrs- und investitionspolitische
Schwerpunktsetzung des Bundesverkehrswegeplans '92 (BVWP '92) und seine
Investitionsstruktur dokumentieren dies. Danach sind rd. 47 % der
Gesamtinvestitionen für die Schiene und rd. 7 % für die
Wasserstraße vorgesehen. Auch vor dem Hintergrund, daß die
tatsächlichen Beförderungsleistungen z. B. 1995 im Personenverkehr
7,0 % auf der Schiene und 81,4 % auf der Straße bzw. im
Güterverkehr 16,6 % auf der Schiene und 64,4 % auf der Straße
ausmachten, bedeutet dies eine überproportionale Ausstattung der
Schiene mit Investitionsmitteln. Ziel ist, die Schiene mit Hilfe einer
modernen, leistungsfähigen Infrastruktur in die Lage zu
versetzen, stärker als bisher am Verkehrsmarkt zu partizipieren.
Die im BVWP '92 festgelegte Investitionsstruktur wird auch
angesichts der zur Haushaltskonsolidierung notwendigen
Einsparungen beibehalten: So stehen für den Zeitraum 1996 bis 1999
den rd. 32,5 Mrd. DM Bundesfernstraßeninvestitionen rd. 35,7
Mrd. DM Bundesschienenwegeinvestitionen gegenüber.
Eine Beschränkung der Betrachtung auf die im Einzelplan 12
aufgeführten jährlichen Haushaltsansätze (für 1996 rd. 8,1 Mrd. DM
für die Bundesfernstraßen und rd. 7,2 Mrd. DM für die
Bundesschienenwege) ist wegen der unterschiedlichen rechtlichen und
organisatorischen Grundlagen der Infrastrukturfinanzierung der
beiden Verkehrsträger nicht zulässig; die Eigenmittelbeiträge der
Deutschen Bahn AG (DB AG) zur
Schieneninfrastrukturfinanzierung (rd. 6,9 Mrd. DM für den Zeitraum 1996 bis 1999) sind Teil der
Gesamtinvestitionen und damit bei einem Investitionsvergleich
Straße - Schiene ohne Einschränkung zu berücksichtigen.
1. Wie hoch ist der Gesamtinvestitionsbedarf bis zum Jahr 2010 für den
Ausbau von Terminals des Kombinierten Verkehrs (KV) nach dem
von der Deutschen Bahn AG vorgelegten Terminalkonzept?
Das KV-Standort-Entwicklungskonzept Schiene - Straße 2010 für
Terminalverkehr der DB AG vom 18. Januar 1996 sieht für den
Zeitraum 1996 bis 2010 für den Ausbau der Infrastruktur des
Kombinierten Verkehrs in Deutschland einen Investitionsbedarf
von insgesamt 3 623,5 Mio. DM (Preisstand 1992), der sich wie
folgt zusammensetzt:
Aus- und Neubau Umschlagbahnhöfe 3 011,0 Mio. DM,
Neubau KV-Drehscheiben 598,0 Mio. DM,
Ausbau Schienenanbindung Seehäfen 14,5 Mio. DM,
Summe 3 623,5 Mio. DM.
Unter Berücksichtigung der bereits im Zeitraum 1992 bis 1995
getätigten Investitionen von 464 Mio. DM für den Aus- bzw. Neu
-
bau von Umschlagbahnhöfen des Kombinierten Verkehrs ergibt
sich ein Gesamtbedarf von 4 087,5 Mio. DM für den Kombinierten
Verkehr im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung.
2. Wie viele Mittel wird der Bund in diesem Zeitraum, aufgegliedert
nach Jahren, für diesen Investitionsbereich zur Verfügung stellen?
Da sich die mittelfristige Finanzplanung des Bundes derzeit nur
bis in das Jahr 2000 erstreckt, ist eine Angabe, wie viele Mittel der
Bund im Zeitraum bis zum Jahr 2010 zur Verfügung stellen wird,
nicht möglich. Derzeit entsteht der Fünfjahresplan Schiene 1998
bis 2002, der unter der Annahme aufgestellt wird, daß die
Investitionsansätze der mittelfristigen Finanzplanung von jährlich
insgesamt 7,2 Mrd. DM für den Ausbau des Schienenwegenetzes des
Bundes auch in den Jahren bis 2002 hierfür zur Verfügung stehen.
Angaben über die Jahresscheiben zu den einzelnen Maßnahmen
sind derzeit noch nicht möglich.
3. Wie hoch ist der Gesamtinvestitionsbedarf bis zum Jahr 2010 für die
Entmischung von Güterverkehr und Personenverkehr der Bahn
(Konzept Netz 21)?
Die DB AG untersucht in ihrer internen Konzeption „Netz 21"
Möglichkeiten zur Entmischung von Güter- und Personenverkehr
sowie zur Harmonisierung der Betriebsabwicklung. Die
Umsetzung erfordert verschiedenartige investive Maßnahmen,
nämlich
1. Maßnahmen (Ausbaustrecken und Neubaustrecken), die
teilweise bereits im Bundesverkehrswegeplan 1992 enthalten sind,
2. Ertüchtigung der Strecken in den Knoten und
3. Bau zusätzlicher Gleise für den Schienenpersonennahverkehr
in den Ballungsräumen.
Die Gesamtinvestitionen „Netz 21" kann die DB AG derzeit noch
nicht abschätzen. Sie erhofft sich aber mit „Netz 21" spürbare
Einsparungspotentiale beim Aus- und Neubau von Strecken
gegenüber dem Bundesverkehrswegeplan 1992.
4. Welche Mittel wird der Bund in diesem Zeitraum, gegliedert nach
Jahren, für diesen Zweck bereitstellen?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
5. Wie hoch ist der Gesamtinvestitionsbedarf für die Entwicklung und
den Einsatz elektronischer Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung
auf vorhandenen Trassen der Bahn (CIR-ELKE)?
Es ist vorgesehen, auf dem Streckenabschnitt Offenburg - Basel
das Projekt CIR-ELKE (Computer Integrated Railroading/
Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Kernnetz) zu erproben (CIR-
ELKE-Pilot). Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf
264 Mio. DM (ohne Fahrzeuginvestitionen und Maßnahmen zur
Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit).
6. Welche Mittel in welcher Höhe wird der Bund bis zum Jahr 2005 für
solche kapazitätssteigernden Maßnahmen
a) im Bereich der Infrastruktur,
b) im Bereich der dazugehörenden fahrzeugseitigen
Ausstattungen zur Verfügung stellen?
Zu 6a)
Die Auswahl weiterer möglicher Strecken und die Ermittlung der
hierfür erforderlichen Investitionen können konkret erst nach
Vorliegen der Ergebnisse der Pilotanwendung auf der Strecke
Offenburg - Basel erfolgen. Im übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
Zu 6b)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes können Investitionen in Fahrzeuge nicht mit
Bundesmitteln finanziert werden.
7. Wie hoch ist bis zum Jahr 2010 der Gesamtinvestitionsbedarf für
den Ausbau von Schienenwegen, die dem
Schienenpersonennahverkehr dienen, nach § 8 Abs. 2 des
Schienenwegeausbaugesetzes?
Nach § 8 Abs. 2 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sind
20 % der Mittel für Investitionen in Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes, die dem Schienenpersonennahverkehr dienen,
zu verwenden. Aus dieser Bestimmung über die Verwendung von
Mitteln läßt sich nicht auf den tatsächlichen Investitionsbedarf für
diesen Zweck schließen. Er ist schon deshalb nicht eindeutig zu
beziffern, da er u. a. auch von den Bet riebsprogrammen der
einzelnen Strecken abhängt, die jederzeit geändert werden können.
8. Welche Mittel in welcher Höhe, gegliedert nach Jahren, wird der
Bund in diesem Zeitraum für solche Maßnahmen zur Verfügung
stellen?
Ungeachtet dessen, daß auf einem Großteil des Netzes
Schienenpersonennahverkehr abgewickelt wird und Investitionen in
diesen Netzteil deshalb dem besagten Verwendungszweck
anzurechnen sind und darüber hinaus ein Großteil der Investitionen in
das Bestandsnetz (Ersatzinvestitionen) in Strecken fließen, die
ausschließlich dem Nahverkehr dienen, enthält der
Dreijahresplan 1995 bis 1997 eine mit 1,5 Mrd. DM dotierte Sammelposition
„SPNV-Vorhaben". Bezüglich des Fünfjahresplanes 1998 bis 2002
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Wie hoch ist der Gesamtinvestitionsbedarf bis zum Jahr 2010 für die
Lärmsanierung an bestehenden Schienenstrecken?
Für Lärmschutzmaßnahmen an vorhandenen und im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht wesentlich geänderten
Schienenwegen (sog. Lärmsanierung) fehlt eine verpflichtende
Rechtsgrundlage. Die Frage, ob und unter welchen
Voraussetzungen Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden
können, ohne daß dies gesetzlich vorgeschrieben ist, ist mit dem
Ergebnis geprüft worden, daß die hierfür erforderlichen Mittel des
Bundes oder Dritter nicht zur Verfügung standen oder stehen. Ein
Investitionsbedarf im Sinne der Fragestellung liegt daher nicht
VOL
10. Welche Mittel in welcher Höhe, gegliedert nach Jahren, wird der
Bund in diesem Zeitraum für solche Investitionen zur Verfügung
stellen?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.]