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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verweigerung der Rentenzahlung für Teilzeitkräfte durch die Deutsche Post AG (G-SIG: 13012240)

Verweigerung der Rentenzahlung an ehemalige Teilzeitkräfte der Post trotz Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom März 1995, Auszahlung der ausstehenden Renten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

31.01.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/678917. 01. 97

Verweigerung der Rentenzahlung für Teilzeitkräfte durch die Deutsche Post AG

der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Laut „Frankfurter Rundschau" vom 9. Januar 1997 verweigert die Deutsche Post AG mehr als 14 000 ehemaligen Teilzeitkräften die Rentenzahlung, obwohl das Bundesarbeitsgericht im März 1995 rechtskräftig entschieden hat, daß der Anspruch auf Zahlung von Renten für Teilzeitkräfte auch rückwirkend für die Zeit vor 1991 gilt, als es einen entsprechenden Tarifvertrag noch nicht gab. Die verweigerten Rentenzahlungen haben einen Umfang von 1 Mrd. DM.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie beurteilt die Bundesregierung als Eigentümerin der Deutschen Post AG die Verweigerung der Rentenzahlung?

2

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung als Eigentümerin, Einfluß auf die Deutsche Post AG zu nehmen, damit die 14 000 ehemaligen Teilzeitkräfte zu ihrem Recht kommen?

3

Was gedenkt die Bundesregierung konkret zu unternehmen, damit die ausstehenden Rentenzahlungen schnellstmöglich erfolgen?

Bonn, den 17. Januar 1997

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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