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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Pfändung von Renten (G-SIG: 13012401)

Möglichkeit der Rentenpfändung gem. § 54 SGB I, Fälle von Rentenpfändungen und von Anwartschaftspfändungen, gesetzliche Neuregelung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

09.04.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/731621.03. 97

Pfändung von Renten

der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Nach dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 13. Juni 1994 ist durch die Neufassung des § 54 SGB I erstmals auch die Pfändung von Renten möglich geworden. In den meisten Fällen wird dadurch Altersarmut hervorgerufen oder befürchtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

In wie vielen Fällen wurden seit der Gesetzesänderung Renten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Landesversicherungsanstalten gepfändet?

2

In wie vielen Fällen wurden bisher Rentenanwartschaften bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. den Landesversicherungsanstalten gepfändet?

3

Wie gliedern sich die gepfändeten Anwartschaften nach Fälligkeit der Renten, welche werden beispielsweise frühestens in bis zu zwei Jahren, in bis zu fünf Jahren oder darüber hinaus fällig?

4

Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, die Pfändung von Renten und Rentenanwartschaften einzuschränken oder auszuschließen?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 19. März 1997

Petra Bläss Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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