Pfändung von Renten
der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Nach dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 13. Juni 1994 ist durch die Neufassung des § 54 SGB I erstmals auch die Pfändung von Renten möglich geworden. In den meisten Fällen wird dadurch Altersarmut hervorgerufen oder befürchtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In wie vielen Fällen wurden seit der Gesetzesänderung Renten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Landesversicherungsanstalten gepfändet?
In wie vielen Fällen wurden bisher Rentenanwartschaften bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. den Landesversicherungsanstalten gepfändet?
Wie gliedern sich die gepfändeten Anwartschaften nach Fälligkeit der Renten, welche werden beispielsweise frühestens in bis zu zwei Jahren, in bis zu fünf Jahren oder darüber hinaus fällig?
Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, die Pfändung von Renten und Rentenanwartschaften einzuschränken oder auszuschließen?
Wenn nein, warum nicht?