Asbesthaltige Baumaterialien in Wohnungen und Wohnhäusern, öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Nachrichtenagentur AFP meldete am 15. April 1997: „Die meisten Wohnblocks und Plattenbauten aus DDR-Zeiten in Thüringen sind asbestverseucht. Das ergab eine Studie des Technischen Überwachungs-Vereins (TÜV) Thüringen, die am Dienstag in Erfurt vorgestellt wurde. Demnach wurden in 90 Prozent der insgesamt 34 untersuchten Wohnhäuser verschiedener Bauweisen, die zwischen 1964 und 1988 errichtet wurden, Asbeststoffe nachgewiesen. Asbesthaltige Baumaterialien fanden sich unter anderem in den Trennwänden zwischen Küche und Bad, in Schornsteinen und Schachtverkleidungen, an Balkonen sowie als Fugenkitte in Fenstern und Treppenhäusern. Durch Materialalterung, Temperaturwechsel, Bohrungen oder Abriss können demnach Asbestfasern freigesetzt werden. Setzen sich die Fasern in den Bronchien und in der Lunge fest, kann dies zu Krebserkrankungen führen. Der TÜV kritisierte Wohnungsbaugenossenschaften, die Wohnblocks oft in bewohntem Zustand modernisieren und sanieren. Die Mieter seien dadurch dem Baustaub und möglicherweise freiwerdenden Asbestfasern schutzlos ausgeliefert. "
Meldungen über Asbest sind nicht neu. In Berlin-Friedrichshain waren 968 Wohnungen des Typs P2 (Baujahr 1968) mit asbesthaltigen Baumaterialien belastet. Auch viele öffentliche Bauten in Ost und West waren bzw. sind immer noch asbestverseucht.
Der Umgang mit solchen Gebäuden ist unterschiedlich, von der sofortigen Schließung und Forderung nach totalem Abriss (z. B. beim Palast der Republik in Berlin-Ost) über die Sanierung beim laufenden Betrieb (z. B. beim ICC in Berlin-West) bis zur Belassung im momentanen Zustand, da (angeblich) keine unmittelbare Gefahr besteht.
Der 3. Bauschadensbericht (Unterrichtung durch die Bundesregierung: Dritter Bericht über Schäden an Gebäuden vom 25. Januar 1996, Drucksache 13/3593) widmet sich in seinem VI. Kapitel dem Thema der Gefährdung durch asbesthaltige Bauteile. Gesundheitliche Gefährdungen, die sowohl von schwachgebundenen als auch von festgebundenen Asbestprodukten ausgehen, werden in diesem Bericht nur allgemein und unscharf beschrieben. Auch zum Umfang der betroffenen Gebäude, der dadurch unmittelbar betroffenen Menschen und der notwendigen Handlungsstrategien bleiben eine Reihe von Fragen offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Studie des TÜV Thüringen über asbestverseuchte Wohnhäuser?
In wie vielen Wohnungen und Wohnhäusern sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch asbesthaltige Baumaterialien vorhanden?
In wie vielen öffentlichen Gebäuden (darunter Kitas, Schulen und andere vor allem von Kindern frequentierte Gebäude) sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch asbesthaltige Baumaterialien vorhanden?
In wie vielen sonstigen Gebäuden sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch asbesthaltige Baumaterialien vorhanden?
Wie viele Menschen sind in der Bundesrepublik Deutschland gesundheitlichen Gefährdungen in Folge von asbestbelasteten Wohnungen und Gebäuden ausgesetzt?
(Bitte Angaben für Bund gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern.)
In welchen Wohnungsbautypen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung asbesthaltige Baustoffe verwendet, wie viele Wohnungen betrifft das jeweils, und welche Gefährdungen bestehen bei den jeweiligen Bautypen?
Welche praktischen Hilfen und Fördermittel wurden bisher (seit 1990) durch den Bund für die Beseitigung asbesthaltiger Baustoffe gewährt (bitte detaillierte Auflistung)?
Welche Forschungsaufträge, Studien, Modellvorhaben wurden seit 1990 durch den Bund zum Thema asbesthaltige Baustoffe und ihre Beseitigung durch die Bundesregierung ausgelöst, und welche Ergebnisse wurden damit erreicht?
Welche weiteren gesetzgeberischen Schritte hält die Bundesregierung für erforderlich, um gesundheitliche Gefährdungen durch Asbestprodukte zu beseitigen, und wann (etwa) wird die Bundesregierung entsprechende Gesetzesvorlagen in den Deutschen Bundestag einbringen?
Mit welchen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen (Verordnungen, Empfehlungen, gesonderten Förderprogrammen, wissenschaftlichen Begleitungen usw.) und öffentlichkeitswirksamen Aufklärungsaktivitäten wird die Bundesregierung helfen, gesundheitliche Gefährdungen von Menschen zu beseitigen?
Welche gesetzlichen Regelungen, Maßnahmen, Förderprogramme und Aufklärungsaktivitäten der Länder zum Umgang und zur Beseitigung von Asbest in Gebäuden und Wohnungen sind der Bundesregierung bekannt?
Gibt es noch bundeseigene Gebäude oder vom Bund angemietete bzw. genutzte Gebäude, die mit asbesthaltigen Baustoffen belastet sind?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen sind bei diesen Gebäuden eingeleitet bzw. geplant (bitte die jeweiligen Maßnahmen und den Kostenumfang auflisten)?
Welche Zeiträume hält die Bundesregierung für erforderlich, um durch entsprechende Maßnahmen noch bestehende gesundheitliche Gefährdungen durch asbesthaltige Baustoffe zu beseitigen, und auf welche Summe wird der dafür erforderliche Kostenaufwand geschätzt?