Fünf Jahre nach Rio: Kritische Bilanz beim Klimaschutz
der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Christoph Matschie, Adelheid Tröscher, Ursula Burchardt, Elke Ferner, Susanne Kastner, Ernst Schwanhold, Matthias Weisheit, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Wolfgang Behrendt, Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Dr. Eberhard Brecht, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Gabriele Fograscher, Reinhold Hemker, Dr. Barbara Hendricks, Uwe Hiksch, Ingrid Holzhüter, Horst Kubatschka, Klaus Lennartz, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Jutta Müller (Völklingen), Günter Oesinghaus, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Reinhold Robbe, Dr. Hermann Scheer, Günter Schluckebier, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Gisela Schröter, Dr. Mathias Schubert, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Wolfgang Spanier, Dr. Bodo Teichmann, Ute Vogt (Pforzheim), Gert Weisskirchen (Wiesloch), Heidemarie Wieczorek-Zeul
Vorbemerkung
Im Zentrum des VN-Erdgipfels von Rio stand der Schutz des Klimas durch die Reduktion der menschenverursachten Treibhausgase. Die Verhinderung einer globalen Klimakatastrophe ist eine Menschheitsherausforderung. In ihr bündeln sich die großen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Der Artikel 2 der Rio-Erklärung zum Schutz des Klimas fordert deshalb: „Die Vertragsstaaten sollen sich auf die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau einigen, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Für dieses Ziel sind vor allem die Industrieländer gefordert, insbesondere die nationalen CO 2-Emissionen schnell zu reduzieren."
Am 7. November 1990 hat das Bundeskabinett auf der Basis der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre" des Deutschen Bundestages sowie der Interministeriellen Arbeitsgruppe CO 2-Reduktion der Bundesregierung beschlossen, die CO2-Emissionen in den alten Bundesländern um 25 Prozent und in den neuen Bundesländern um einen noch deutlich höheren Prozentsatz bis zum Jahr 2005 - bezogen auf das Emissionsvolumen des Jahres 1987 - zu verringern. Auf der VN-Klimakonferenz 1995 in Berlin hat der Bundeskanzler diese Vorgabe noch verschärft, indem er 1990 zum Basisjahr für die Reduktion gemacht hat. Die Bundesrepublik Deutschland wollte sich damit international als Vorreiter beim Klimaschutz profilieren, so auch der frühere Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Prof. Dr. Klaus Töpfer: „Es wäre falsch, mit der Einleitung nationaler Maßnahmen zum Schutz des Klimas zu warten, bis die notwendigen internationalen Rechtsinstrumente geschaffen sind. "
Doch Ankündigungen und Taten fallen auseinander. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat nicht die Kraft, sich gegen die geballten Interessenvertreter in Bundesregierung und Wirtschaft durchzusetzen. Vom Bundeskanzler bekommt sie keine erkennbare Unterstützung. Das Ergebnis dieses Versagens wird auch international ein gravierender Glaubwürdigkeitsverlust der deutschen Umweltpolitik sein. Mehr noch: Die Bundesregierung verspielt damit auch wirtschaftliche Chancen, weil der Klimaschutz ein wichtiger Motor für die ökologische Modernisierung der Volkswirtschaft und damit für eine entscheidende Basisinnovation des nächsten Jahrhunderts sein kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie haben sich die CO 2-Emissionen gegenüber 1987 und 1990 — in den alten Bundesländern, — in den neuen Bundesländern und — gesamtdeutsch entwickelt?
Wie war in diesen drei Bereichen jeweils die Emissionsentwicklung in den Jahren — 1995 und — 1996?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Kabinett-beschluß von 1990 zum Klimaschutz einzuhalten?
Denkt sie daran, durch eine entsprechende Erweiterung der ordnungsrechtlichen und ökonomischen Instrumente das Ziel noch zu erreichen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Prognos-Studie „Die Energiemärkte Deutschlands im zusammenwachsenden Europa bis 2020", wonach ohne grundsätzliche Veränderungen der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen das Klimaschutzziel in der Bundesrepublik Deutschland weit verfehlt wird?
Teilt sie die Aussagen, daß
der Anteil der regenerativen Energien am gesamten Energieverbrauch von heute 2,3 Prozent bis zum Jahr 2020 nur auf 3,6 Prozent ansteigen wird;
gegenüber 1990 die CO 2-Emissionen bis zum Jahr 2020 lediglich um 10,5 Prozent zurückgehen werden, wobei diese Reduktion fast ausschließlich auf den Zeitraum 1990 bis 1994 und die neuen Bundesländer zurückzuführen ist;
die CO 2-Emissionen im Verkehrssektor insbesondere wegen des Mengenwachstums vornehmlich beim Straßengüter- und im Luftverkehr bis zum Jahr 2020 um 14 bis 25 Prozent zunehmen werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein solches Ergebnis auch wirtschaftlich ein Debakel für die Bundesrepublik Deutschland wäre, wenn vom Ziel der effizienten Energie- und Ressourcennutzung und der Erschließung neuer Märkte ausgegangen wird?
Ist der Klimaschutz aus der Sicht der Bundesregierung eine „no-regret-Strategie", da sie - bei entsprechender Rahmensetzung - erhebliche industriepolitische und wettbewerbspolitische Vorteile eröffnet?
Mit welchen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Effekten rechnet die Bundesregierung bei einer Klimaschutzpolitik, die das Ziel der CO 2-Reduktion um 25 Prozent erreicht?
Warum schreibt die Bundesregierung in der Energie-, Verkehrs-, Landwirtschafts- und Wohnungsbaupolitik nicht die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz als Leitziel fest?
Wie ist es mit dem Kabinettbeschluß von 1990 zu vereinbaren, daß die Energierechtsnovelle des Bundesmiministers für Wirtschaft Energieeinsparen und regenerative Energien völlig ignoriert, der Bundesminister für Verkehr bis heute keine Anstalten macht, eine Flottenverbrauchsregelung einzuführen, in der Baupolitik noch immer eine völlig unzureichende Wärmeschutzbestimmung gilt und der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von naturnahen Anbau- und Tierhaltungsmethoden nichts wissen will?
Warum werden von der Bundesregierung die Arbeitsergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe CO 2-Reduktion nicht umgesetzt, die nachgewiesen haben, daß durch entsprechende politische Rahmensetzungen minus 25 Prozent CO2 bis zum Jahr 2005 zu erreichen sind?
Bereitet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß der sich selbst überlassene Markt offenkundig nicht in der Lage ist, den Schutz des Klimas zu erreichen, und es deshalb auch noch zu lenkenden politischen Maßnahmen kommen muß, ein Programm zum Klimaschutz vor?
Mit welchen Maßnahmen sollen die regnerativen Energien gefördert werden?
Was umfaßt der Instrumentenmix, der das Klimaschutzziel von 1990 erreichen kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des damaligen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Prof. Dr. Klaus Töpfer, von 1990, daß die Bundesregierung nicht auf die Festlegung internationaler Instrumente für den Klimaschutz warten darf, sondern national vorangehen muß, auch weil sich ein derartiges Verhalten ökonomisch durch eine Innovationswelle und Wettbewerbsvorteile auf Zukunftsmärkten, die Verringerung von Energie- und Rohstoffkosten und mehr Beschäftigung auszahlen würde?
Wann setzt die Bundesregierung die Ankündigung einer restverschmutzungsabhängigen CO 2-Abgabe um?
Welche Initiativen hat sie für eine EU-weite Einführung einer ökologischen Steuer unternommen bzw. welche sind geplant?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung, in Kyoto zu Fortschritten beim Klimaschutz zu kommen, nachdem die Beratungen über ein internationales Abkommen zum Klimaschutz im März 1997 ergebnislos beendet wurden?
Wird die Bundesregierung notfalls (in Abstimmung mit der EU) einen eigenen Protokollvorschlag vorlegen?
Hält die Bundesregierung den EU-Vorschlag für ausreichend, bei Methan, Kohlendioxid und Distickstoffoxid nur eine Verringerung um 15 Prozent bis zum Jahr 2010 vorzusehen?
Hält sie es für richtig, daß diese drei Treibhausgase auch noch zusammengerechnet und miteinander verrechnet werden können?
Obwohl dieser Vorschlag allgemein kritisiert wird, warum soll er zudem nur unter der Bedingung gelten, daß ein weltweites Klimaschutzabkommen in Kyoto beschlossen wird?
Warum hat die Bundesregierung dem EU-Vorschlag zugestimmt?
Ist die Bundesregierung bereit, auf der Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto den Protokollvorschlag der AOSIS-Staaten für eine globale Verringerung der CO 2-Emissionen um 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu unterstützen?
Wie viele gemeinsame Maßnahmen wurden bisher durchgeführt vor dem Hintergrund des Vorschlags der Vereinten Nationen, im Rahmen der Klimarahmenkonvention eine „Gemeinsame Umsetzung" (Joint Implementation) vorzunehmen?
Wo liegen konkrete Anträge auf Joint Implementation vor?
Wie soll dieses Instrument im Verhältnis zu nationalen Reduktionspflichten ausgestaltet werden?
Wird die Bundesregierung einen Vorschlag zu Joint Implementation machen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie „Joint Implementation - Projektsimulation und Organisation", die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellt wurde?
Teilt sie die Auffassung, daß Joint Implementation nur möglich sein kann, wenn national Obergrenzen für Emissionen festgelegt und eingehalten werden?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, Emissionsraten von künftigen Generationen „borgen" zu können?
Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen handelbarer Zertifikate und Verschmutzungslizenzen im internationalen Klimaschutz?
Sind dies möglicherweise Instrumente, die die Spekulation mit „Verschmutzungsrechten" anheizen und zu neuen Ungleichheiten führen?
Welche Rolle können insbesondere die OPEC-Staaten spielen, wenn sie ein Kartell bei den Emissionsbanken anstreben?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, ein internationales „Carbon Credit Programm" für sog. Annex-I-Staaten aufzulegen, wie es der „European Business Council for a Sustainable Energy Future " vorgeschlagen hat?