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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umweltverträgliche Beschaffung der Deutschen Post AG (G-SIG: 13012638)

Erfüllung der Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durch Behörden und Einrichtungen des Bundes und seiner privatrechtlichen Unternehmen, insbesondere die Deutsche Post AG

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

16.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/812126. 06. 97

Umweltverträgliche Beschaffung der Deutschen Post AG

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Gerhard Jüttemann, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Entsprechend § 37 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) hat die öffentliche Hand die Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, daß in Gesellschaften privaten Rechts, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen geprüft wird, ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreudigkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich mit anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen oder aus Abfällen zur Verwertung hergestellt worden sind.

Die Deutsche Post AG, die sich vollständig im Eigentum des Bundes befindet, setzt vielfach, im Gegensatz zu § 37 Krw-/AbfG, anstelle von umweltverträglichem Recyclingpapier umweltbelastendes Primärfaserpapier ein. Dies gilt nachweislich für Briefbögen, Kuverts, Versandtaschen und Prospekte, die innerhalb des Unternehmens genutzt werden sowie für Postshop-Produkte.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welchen Einfluß nimmt die Bundesregierung, um die Anforderungen des Krw-/Abf G a) in den Behörden des Bundes und den ihr unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstigen Stellen, b) in den Gesellschaften privaten Rechts, an denen der Bund beteiligt ist, durchzusetzen?

2

Welchen Einfluß nimmt die Bundesregierung, um die Anforderungen des § 37 Krw-/AbfG innerhalb der Deutschen Post AG durchzusetzen?

3

Unterscheidet sich der Einfluß der Bundesregierung auf die Post, als diese noch als Bundesbehörde existierte, von dem Einfluß, den die Bundesregierung auf die Deutsche Post AG als nunmehr privatrechtliches Unternehmen bezüglich der Umsetzung fortschrittlicher Umweltstandards ausüben kann?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Unterschied?

Bonn, den 25. Juni 1997

Eva-Maria Bulling-Schröter Gerhard Jüttemann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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