Bauvorhaben „Luisenblock" und damit verbundenes Sozialplanverfahren für Mieterinnen und Mieter des Wohnblocks Luisenstraße/Schiffbauerdamm
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Der bundeseigene Wohnblock „Luisenstraße/Schiffbauerdamm" ist Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den Aufbau des Parlaments- und Regierungsviertels in Berlin. Im Zuge der Baumaßnahmen des Bundes im sog. Luisenblock wurden anhand eines Lärm- bzw. Erschütterungsgutachtens Belästigungswerte für die Menschen des angrenzenden Wohnhauses ermittelt, die das Maß des Zumutbaren übersteigen. Nach § 180 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei einer solchen Belästigung im Gebiet einer Entwicklungsmaßnahme ein Sozialplanverfahren durchzuführen. Nach § 180 Abs. 3 BauGB hat das Land Berlin dem Bund als Verursacher der Beeinträchtigungen die Durchführung des Sozialplanverfahrens analog den Berliner Sozialplanrichtlinien übertragen. Der Bund hat über seinen Bauträger, der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH (BBB) die Arbeitsgemeinschaft für Sozialplanung und angewandte Stadtforschung (AG SPAS) als Berliner Mieterberatungsgesellschaft mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Als Stichtag für den Beginn des Verfahrens wurde der Tag der entsprechenden Beschlußfassung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, der 22. April 1997, bestimmt.
Auf einen Brief der Mieterinnen und Mieter vom 6. September 1996 antwortete der Abgeordnete des Bundestages Dr.-Ing. Dietmar Kansy am 15. Oktober 1996 „daß sich für die Anwohner die Lebensqualität nach Vollendung der Baulichkeiten des Parlamentsbereiches nicht verschlechtern wird. Während der Bauzeit werden auf die unmittelbaren Nachbarn nicht vermeidbare Belastungen zukommen. Wir als Deutscher Bundestag werden darauf hinwirken, daß diese Belastungen minimiert werden und auf keinen Fall Gefahrensituationen auftreten."
Die Beräumungsarbeiten und die Bauvorbereitungsleistungen auf dem Gelände haben mittlerweile begonnen. Mit dem Einsetzen der Tiefbauarbeiten für die zentrale Erschließung im Oktober 1997 werden die Beeinträchtigungen der Bewohne rinnen und Bewohner voraussichtlich die zumutbare Grenze überschreiten. Daher sollen möglichst viele der betroffenen 162 Mietparteien bis zu diesem Zeitpunkt in andere Wohnungen umgesetzt werden. Die Mietparteien sollen dabei zwischen einer Endumsetzung und einer Zwischenumsetzung für voraussichtlich 3,5 Jahre wählen. Darüber wurden die Mieterinnen und Mieter in einer Mieterversammlung am 10. Juni 1997 durch die BBB (welche den Unmut der Mieterinnen und Mieter über den Umgang mit ihnen weiter steigerte) informiert. In Gesprächen mit den Mietern hat die AG SPAS bereits angedeutet, daß die Termine gestreckt werden müssen, zumal die Urlaubszeit mit zu berücksichtigen ist (Ferien in Berlin vom 19. Juni bis 3. August 1997).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Maßnahmen hat der Bund im Zusammenwirken mit dem Senat bezüglich des angrenzenden Wohnblocks bisher eingeleitet bzw. geplant, um die Voraussetzungen für das Bauvorhaben Luisenblock zu schaffen?
Welche Zeitplanvorstellungen für das Sozialplanverfahren und den Bauablauf hat die Bundesregierung gegenwärtig, und hält sie den auf der Mieterversammlung am 10. Juni 1997 dargelegten Terminablauf für realistisch?
Hält es die Bundesregierung für möglich, daß ein sachgerechtes Sozialplanverfahren für 162 Mietparteien in einem Zeitraum von drei Monaten durchgeführt werden kann?
Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein und können diese garantiert werden?
Wenn nein, wie sollen die gesetzlichen Grundlagen und die darauf aufbauenden Sozialplanrichtlinien des Landes Berlin eingehalten werden?
In welcher Höhe sind die Kosten für das Sozialplanverfahren veranschlagt?
Welche Anzeichen gibt es gegenwärtig bzw. sind bereits jetzt absehbar, daß es zu Verzögerungen im zeitlichen Ablauf kommen wird?
Welche Auswirkungen hätte eine Verzögerung im Bauablauf in der Luisenstraße auf das gesamte Bauvorhaben im künftigen Parlaments- und Regierungsviertel und den Zeitplan für den Umzug von Bundestag und Bundesregierung?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Tatsache, daß die Grundstücke Luisenstraße 22 b, c und d, Schiffbauerndamm 25 sowie Luisenstraße 29 laut Grundbuch noch nicht Eigentum des Bundes sind?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Einhaltung des Zeitplanes ohne Beeinträchtigungen für die Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten?
Sind den Mieterinnen und Mietern bereits Ersatz- und Umsetzwohnungen angeboten worden? Wie viele?
Wenn ja, in welchen Bezirken, aus welchen Wohnungsbeständen (bitte differenziert nach bundeseigenen Wohnungen, belegungsgebundenen städtischen bzw. genossenschaftlichen Wohnungen, Wohnungen des 1. Förderweges und modernisierten Altbauwohnungen mit Belegungsbindung angeben), zu welchen Konditionen und in welchem Zeitraum wurden Angebote unterbreitet?
Welche weiteren Wohnungen sollen noch (von wem und zu welchen Konditionen?) zur Verfügung gestellt werden (bitte differenziert nach Bezirken, bundeseigenen Wohnungen, belegungsgebundenen städtischen bzw. genossenschaftlichen Wohnungen, Wohnungen des 1. Förderweges und modernisierten Altbauwohnungen mit Belegungsbindung angeben)?
Wenn nein, wie soll sichergestellt werden, daß bis zum geplanten Baubeginn im Oktober 1997 die notwendigen Voraussetzungen für eine „Entmietung" geschaffen werden können?
Wie viele Mieterinnen und Mieter haben bereits aufgrund der vorgelegten Wohnungsangebote ihre Wohnung in dem Wohnblock verlassen bzw. werden bis zum Oktober 1997 ausziehen?
Wie viele Mieterinnen und Mieter haben sich bereits selbst mit anderen Wohnungen versorgt, deswegen ihre Wohnung in dem Wohnblock verlassen bzw. werden bis zum Oktober 1997 ausziehen?
Welche Maßnahmen wird der Bund im Zusammenwirken mit dem Senat für diejenigen Mieterinnen und Mieter ergreifen, die ihre Wohnung nicht verlassen werden?
In welcher Weise kooperiert der Bund mit dem Senat, mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin und mit der Interessenvertretung der Mieterinnen und Mieter, um einen Verfahrensablauf zu gewährleisten, der den Interessen der Betroffenen gerecht wird?
Welche Vorstellungen bezüglich einer Nutzung des Grundstückes und Wohnhauses Luisenstraße/Ecke Schiffbauerdamm hat der Bund als Eigentümer nach Abschluß. der Bauarbeiten im Parlaments- und Regierungsviertel, insbesondere des sog. Luisenblockes?