Zum Standard-Pflegesatz-Modell
der Abgeordneten Petra Bläss und Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Das sog. Standard-Pflegesatz-Modell wurde Ende 1996 von den Spitzenverbänden der Pflegekassen und den Kommunalen Spitzenverbänden unter Ausschluß der Sozial-, Wohlfahrts- und Behindertenverbände der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Es sieht die Einführung bundesweit einheitlicher Pflegesätze vor, die jedoch um etwa 25 bis 30 % unter den gegenwärtigen, zudem noch sehr unterschiedlichen Sätzen, liegen. Seitdem wurden in sehr verschiedenen Gremien und Veranstaltungen die mit der Einführung des Standard-Pflegesatz-Modells verbundenen Konsequenzen dargelegt und diskutiert. In vielen Briefen und Stellungnahmen werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die Ergebnisse der Diskussion der in der Pflege arbeitenden und Verantwortung tragenden Personen informiert und zum Handeln aufgefordert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welcher Form waren die Bundesregierung sowie der beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) bestehende Pflegebeirat an der Erarbeitung und inhaltlichen Gestaltung des Standard-Pflegesatz-Modells beteiligt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Inhalt des Standard-Pflegesatz-Modells sowie zu den der Erarbeitung zugrundeliegenden Annahmen und Grundsätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Standard-Pflegesatz-Modell unter dem Aspekt der Gewährleistung einer humanen, ganzheitlichen und aktivierenden Pflege sowie der Möglichkeiten zur Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege?
Treffen Aussagen zu, daß die zu zahlenden Pflegesätze sich vermindern, und welche Schlußfolgerungen ergeben sich aus der Sicht der Bundesregierung daraus für die Qualität der Pflege?
Wie erklärt die Bundesregierung, daß Vertreterinnen und Vertreter des BMA sich weigerten, beispielsweise zu der Veranstaltung am 11. April 1997 in Hofgaismar, zum Inhalt sowie zu den aus dem Standard-Pflegesatz-Modell sich ergebenden Konsequenzen Stellung zu nehmen?
Kann die Bundesregierung schlüssig und anhand von Modellberechnungen nachweisen, daß Bewertungen des Standard-Pflegesatz-Modells als „Modell zur gefährlichen Pflege" und als „eine direkte Aufforderung zur unterlassenen Hilfeleistung" nicht zutreffend ist?
Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die sich aus der Einführung des Standard-Pflegesatz-Modells resultierenden Einsparungen für die Pflegekassen (gesetzlich, privat) beziffert, und sind diese Berechnungen Grundlage für Veränderungen in den Beitragssätzen für die Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung?
Wie bewertet die Bundesregierung ihre früheren Aussagen, daß Überschüsse in der Pflegeversicherung ausschließlich zugunsten der pflegebedürftigen Menschen eingesetzt werden, und welche Überlegungen bestehen zur Umsetzung dieser Ankündigung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand sowie zur Entwicklung der Personalsituation in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege sowie zu den vorherrschenden Vergütungssätzen und tariflichen Strukturen (bitte differenziert nach Jahren, Geschlecht, Qualifikation sowie Ost- und Westdeutschland angeben)?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Sicht der Bundesregierung mit der Einführung des Standard-Pflegesatz-Modells für die Personalsituation, für das Qualifikationsniveau sowie für die Vergütung in den Pflegebereichen und Einrichtungen?
Treffen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Aussagen zu, daß das Standard-Pflegesatz-Modell ohne Beteiligung der Sozial- und Behindertenverbände sowie des Pflegebeirates erarbeitet wurde, und wie bewertet die Bundesregierung dieses?