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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Aussichten von Absolventen ausländischer Hochschulen an deutschen Hochschulen und auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland (G-SIG: 13012871)

Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG über eine allgemeine Regelung der Anerkennung der Hochschuldiplome, Aussichten von Absolventen mit einem Bachelor- oder Mastergrad an deutschen Hochschulen, im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Datum

17.12.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/890330. 10. 97

Aussichten von Absolventen ausländischer Hochschulen an deutschen Hochschulen und auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland

des Abgeordneten Hanns-Peter Hartmann und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Mit der Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (RL 89/48/EWG), und deren Ergänzungen ist formal die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen zwischen den EU-Mitgliedstaaten garantiert.

Eine dreijährige Hochschulausbildung würde demzufolge auch einen Bachelorabschluß einschließen. Die Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie ist bereits abgelaufen. In den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes wurde in § 19 die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen integriert. Laut Anmerkung zu § 19 wird damit das Ziel verfolgt, deutsche Hochschulen zum einen attraktiver für ausländische Studierende zu machen, zum anderen die Berufsaussichten deutscher Absolventen bei Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland zu erhöhen. Bisher ist der Abschluß mit einem Bacheloroder einem Mastergrad in Deutschland nicht möglich. Von Interesse wäre deshalb zunächst unter dem Gesichtspunkt der Niederlassungsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und der Freizügigkeit innerhalb des europäischen Binnenmarktes die Klärung des Problems, wie sich bisher in Deutschland die Aussichten von Absolventen mit einem an Universitäten und Hochschulen in EG - Mitgliedstaaten erworbenen Bachelor- oder Masterabschluß gestalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Rechtsvorschriften mußten zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG geändert werden?

2

War es Studenten mit einem Bachelor- oder Masterabschluß in naturwissenschaftlichen Richtungen bisher bei völliger Anerkennung ihrer Abschlüsse möglich, in Deutschland weiter zu studieren und einen Lehramts-, Diplom- oder Magisterabschluß zu erlangen?

Wenn ja:

Welche zusätzlichen Abschlüsse waren notwendig, um ein Studium fortzusetzen (Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und von den Hauptrichtungen abgeleitete Studienrichtungen wie Biochemie, Biotechnologie, Biophysik u. a.)?

Waren Rückstufungen hinsichtlich der absolvierten Semesteranzahl notwendig (wie Frage 2 a)?

2

Wenn nein, warum nicht?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, in der Bundesverwaltung (unter Ausschluß hoheitlicher Tätigkeiten) mit einem Bachelor- oder Masterabschluß eine Berufstätigkeit aufzunehmen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Aussichten von Absolventen mit einem Bachelor- oder Mastergrad auf dem deutschen Arbeitsmarkt?

5

Inwiefern bestehen Nachteile oder Vorteile, mit diesen Abschlüssen eine Tätigkeit zu finden?

6

Kann die Bundesregierung Aussagen treffen zur Gleichbehandlung von Unionsbürgern und Staatsangehörigen dritter Staaten sowie von Frauen und Männern mit einem Bacheloroder Masterabschluß bei Aufnahme einer Berufstätigkeit in Deutschland?

7

Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen dem öffentlichen Dienst und der privaten Wi rtschaft?

8

Liegen der Bundesregierung Statistiken vor über die Aufnahme einer Berufstätigkeit im öffentlichen Dienst bzw. in der Privatwirtschaft von Absolventen (nach Ablauf der Umsetzungsfrist der o. g. Richtlinie) mit einem Bachelorgrad (getrennt nach Absolventen mit deutscher Staatsbürgerschaft, Staatsbürgern aus EU- Mitgliedstaaten, Staatsbürgern aus Drittstaaten und nach Frauen und Männern), einem Mastergrad (bitte differenzieren wie bei Frage 8 a)?

Bonn, den 29. Oktober 1997

Hanns-Peter Hartmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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