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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Gesetz über den Deutschen Wetterdienst: Wettbewerbssituation auf dem Markt für meteorologische Dienstleistungen (G-SIG: 13012914)

Monopolstellung des Deutschen Wetterdienstes als Anbieter von Wetterdaten, Benachteiligung der Wettbewerber durch firmeninterne Quersubventionierung, Bundeszuschüsse an den DWD, Planungen für die Novellierung des Gesetzes über den DWD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

20.02.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/911218.11.97

Gesetz über den Deutschen Wetterdienst: Wettbewerbssituation auf dem Markt für meteorologische Dienstleistungen

der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Wolfgang Behrendt, Ingrid Becker-Inglau, Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Michael Bürsch, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Dagmar Freitag, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Ingomar Hauchler, Dieter Heistermann, Dr. Barbara Hendricks, Walter Kolbow, Klaus Lennartz, Christa Lörcher, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Dr. Willfried Penner, Georg Pfannenstein, Dieter Schanz, Bernd Scheelen, Dieter Schloten, Walter Schöler, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Jörg-Otto Spiller, Dr. Bodo Teichmann, Hildegard Wester

Vorbemerkung

Bis zum Ende der achtziger Jahre waren in Mitteleuropa ausschließlich die staatlichen Wetterdienste für die Wetterinformation tätig. Seitdem wurden zuerst die Zeitungen und dann auch Hörfunk und Fernsehen mit individuell aufbereiteten Wetterinformationen beliefert. Die Rohdaten, die bei den nationalen Wetterdiensten eingekauft werden, werden entsprechend dem Verwendungszweck analysiert und aufbereitet. Meteomedia und Meteofax beschäftigen derzeit rund 40 Mitarbeiter, davon 24 bei Meteofax in Berlin.

Nach wie vor bestehen allerdings Konflikte im Verhältnis zwischen Wetterdienst und privaten Anbietern. Das ergibt sich insbesondere aus der Doppelrolle des Deutschen Wetterdienstes: Zum einen hat er das Monopol für die meteorologischen Rohdaten, zum anderen ist er privater Anbieter von Wetterinformationen.

Im Gegensatz zu den staatlichen Wetterdiensten in Frankreich, den USA oder Großbritannien hat sich der Deutsche Wetterdienst (DWD) Anfang der neunziger Jahre zunächst geweigert, Daten zur Verfügung zu stellen. Bei den Verhandlungen verlangte der Deutsche Wetterdienst anfangs sehr hohe Preise für die Weitergabe der Daten. Schließlich hat man sich auf Verträge geeinigt, die neben einem Festbetrag auch einen umsatzabhängigen Gebührenanteil umfassen. Dagegen zahlen die kommerziell tätigen Dienste des DWD keine Entgelte für die Benutzung der Daten.

Beim DWD gibt es keine Trennung in der Wahrnehmung von hoheitlichen und marktwirtschaftlichen Tätigkeiten. Das bedeutet durch die Quersubventionierung eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung, denn der DWD kann dadurch seine Leistungen zu Preisen anbieten, zu denen Mitbewerber aufgrund der ungleichen Ausgangsbedingungen nicht in der Lage sind.

Dennoch: Trotz der verstärkten kommerziellen Tätigkeiten des DWD und auch erheblicher Stelleneinsparungen steigt der Zuschußbedarf des DWD durch den Bundeshaushalt weiter stark an. Dies vergrößert den Wettbewerbsvorteil des DWD gegenüber privaten Anbietern.

Am 16. Juli 1997 hat das Bundeskabinett eine Novelle zum Gesetz über den Deutschen Wetterdienst verabschiedet, die die Schieflage noch vergrößert und für die unabhängigen privaten Wetterdienste zur Existenzgefährdung werden kann.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche hoheitlichen Aufgaben und welche sonstigen Leistungen hält die Bundesregierung beim Deutschen Wetterdienst, dem Anbieter von Rohdaten und sonstigen Grundleistungen, für unverzichtbar?

2

Wie sehen die Tätigkeiten aus, die der DWD zugunsten der Allgemeinheit ausführt? Sollte der DWD sich auf diese hoheitlichen Aufgaben beschränken, oder unter welchen Rahmenbedingungen sollte die kommerzielle Tätigkeit des DWD ausgeübt oder ausgeweitet werden?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Monopolstruktur des Deutschen Wetterdienstes als Anbieter von Rohdaten?

4

Wie ist diese Stellung als Anbieter der Rohdaten vereinbar mit der kommerziellen Tätigkeit des DWD, die durch die Doppelfunktion erhebliche Kosten- und damit Wettbewerbsvorteile hat? Wie werden die kommerziellen Dienste kalkuliert?

5

Wie sollen langfristig die hoheitlichen Aufgaben des DWD gesichert werden?

6

In welchem Umfang ergeben sich aus der Doppelfunktion des DWD ungerechtfertigte Quersubventionen und mögliche Dumpingpreise?

7

Mit welchen unabhängigen Wetterdiensten hat der DWD Verträge?

8

Wie hoch belief sich der Bundeszuschuß an den DWD in den Jahren 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995, 1996, 1997? Wie hoch sind die Mittel für 1998 angesetzt?

9

Worauf sind die steigenden Zuschüsse trotz eines erheblichen Personalabbaus beim DWD und der verstärkten kommerziellen Tätigkeit zurückzuführen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Klage, daß zwischen DWD und unabhängigen Anbietern von Wetterinformationen zunehmend ein verzerrter Wettbewerb herrscht?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungen der unabhängigen Anbieter?

12

Teilt sie die Auffassung, daß die unabhängigen Anbieter durch den Bundeszuschuß an den DWD und dessen Quersubventionen in ihrer Existenz gefährdet sind?

13

Was will die Bundesregierung tun, um mehr Chancengleichheit bei den meteorologischen Diensten zu gewährleisten?

14

Wie sind die Erfahrungen in anderen EU-Staaten über das Verhältnis bzw. die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Wetterdiensten und privaten Anbietern? Wie sind die Wettbewerbsbedingungen geregelt?

15

Was sind die wichtigsten Ziele und Veränderungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Deutschen Wetterdienst?

16

Wie ist der konkrete Zeitplan für die Novellierung des Gesetzes?

17

Wie soll die Wettbewerbsgleichheit hergestellt werden, wenn der DWD einerseits die Vorteile einer Anstalt des öffentlichen Rechts behält, aber andererseits erweiterte privatwirtschaftliche Tätigkeiten (zugunsten einzelner Kunden und Nutzer) erbringt?

18

Welchen Einfluß hat die Bundesregierung auf den DWD, vor allem auf die Steuerung und Erfolgskontrollen?

Bonn, den 18. November 1997

Michael Müller (Düsseldorf) Wolfgang Behrendt Ingrid Becker-Inglau Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Dr. Michael Bürsch Marion Caspers-Merk Dr. Marliese Dobberthien Dagmar Freitag Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Dr. Ingomar Hauchler Dieter Heistermann Dr. Barbara Hendricks Walter Kolbow Klaus Lennartz Christa Lörcher Christoph Matschie Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Günter Oesinghaus Adolf Ostertag Dr. Willfried Penner Georg Pfannenstein Dieter Schanz Bernd Scheelen Dieter Schloten Walter Schöler Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Jörg-Otto Spiller Dr. Bodo Teichmann Hildegard Wester

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