Entwicklung der Strukturen und des Personals in der Bundesanstalt für Arbeit
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Petra Bläss und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im Rahmen der Verwaltungsreform in der Bundesanstalt für Arbeit und der Auswirkungen des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes auf die Struktur und den Personalumfang der Arbeitsämter werden in verschiedenen Bundesländern Arbeitsämter zusammengelegt, und es wird Personal entlassen. Uns ist bekannt geworden, daß das Arbeitsklima durch eine ausgedehnte Arbeitszeit, durch die erhöhten Anforderungen an die Selbstqualifizierung aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen und das Verhältnis zu den Arbeitslosen enorm angespannt ist. Wie aus der Presse bekannt wurde, dürften diese Umstände im Arbeitsamt Bonn im Verlaufe des vergangenen Jahres mit ursächlich für vier Verzweiflungstaten gewesen sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
In welchen Bundesländern hat die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitsämter aufgelöst bzw. Arbeitsämter miteinander fusioniert?
Welche neuen Arbeitsämter gibt es? (Bitte die Arbeitsämter vor dem 1. Januar 1997 und ab dem 1. Januar 1998 nach Bundesländern getrennt aufführen.)
Wie viele Beschäftigte haben die Arbeitsämter 1998 im Vergleich zu 1990 (bitte Angaben zu den Beschäftigten nach Jahren, Landesarbeitsämtern und Geschlecht)?
a) Wie viele Beschäftigte der Arbeitsämter beendeten aus welchen Gründen 1995, 1996 und 1997 ihr Arbeitsverhältnis (bitte Angaben nach Landesarbeitsämtern, Jahren und Geschlecht)?
b) Wie vielen Beschäftigten wurde speziell im Jahr 1997 gekündigt, bzw. wie viele Arbeitsverhältnisse wurden 1997 auf andere Art und Weise beendet (bitte Angaben nach Geschlecht und den Arten der Arbeitsverhältnisse)?
c) Wie viele weitere Kündigungen bzw. Beendigungen von Arbeitsverhältnissen sind bis zum Jahr 2000 vorgesehen?
Was waren die Hauptgründe für die Auflösung von Arbeitsverhältnissen der Kolleginnen und Kollegen aus den Arbeitsämtern?
Wie viele Arbeitsberaterinnen und Arbeitsberater sowie Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler verließen 1997 die Arbeitsämter (bitte Angaben nach Landesarbeitsämtern)?
Welche anderen besonderen Berufsgruppen verließen 1997 die Arbeitsämter (bitte Angaben nach Landesarbeitsämtern, Berufsgruppen und Geschlecht)?
Wie hat sich die Betreuungsdichte, also das Verhältnis von Arbeitsamtsmitarbeiterinnen und Arbeitsamtsmitarbeitern zu den zu betreuenden Arbeitslosen in den Arbeitsämtern seit 1988 entwickelt (bitte Angaben für die einzelnen Jahre nach Landesarbeitsämtern und jeweiligen Arbeitsämtern mit besonders hoher oder besonders niedriger Betreuungsdichte)?
Welche Maßnahmen seitens des Arbeitgebers Bundesanstalt für Arbeit wurden getroffen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsämtern vor dem Hintergrund einer zunehmenden Betreuungsdichte der Arbeitsämter seit Beginn der 90er Jahre zu entlasten?
Wie hoch war 1997 das durchschnittliche Bruttogehalt von Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern nach vier bzw. acht Jahren Beschäftigung im früheren Bundesgebiet und in den neuen Bundesländern (bitte Angaben nach Landesarbeitsamtsbezirken, Zeiträumen und Geschlecht)?
a) Welche Möglichkeiten haben Arbeitsamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zur Weiterbildung?
b) Wie wurden sie speziell für den Umgang mit dem neuen Arbeitsförderungs-Reformgesetz bis zum 1. April 1997 und bis zum 1. Januar 1998 qualifiziert?
c) Wie viele Qualifizierungen zu den neuen gesetzlichen Regelungen wurden in der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1995, 1996 und 1997 durchgeführt?
Trifft es zu, daß die Arbeitsämter in Berlin mit der ÖTV eine Tarifvereinbarung abgeschlossen haben, in der eine besondere wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 38,5 Stunden pro Woche vereinbart wurde?
a) Wenn ja, wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit für die Berliner Arbeitsamtsmitarbeiterinnen und Arbeitsamtsmitarbeiter?
b) Gelten Sonderregelungen für die Arbeitszeit auch für Arbeitsamtstrukturen in anderen Bundesländern? Wenn ja, in welchen Bundesländern arbeiten Arbeitsamtsmitarbeiterinnen und Arbeitsamtsmitarbeiter wie lange?
c) Welche Ausgleichsmöglichkeiten bietet der Arbeitgeber Bundesanstalt für Arbeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsämtern an (z. B. vorübergehende Teilzeit, Sabbatjahr o. ä.)?
Wie viele Überstunden wurden seit 1990 durchschnittlich in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken pro Woche von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistet (bitte Angaben nach Jahren, Landesarbeitsämtern und durchschnittlichen wöchentlichen Überstunden)?
a) Welche Möglichkeiten des Ausgleichs von Überstunden gewährleistet der Arbeitgeber Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsämtern?
b) In welchem Umfang werden die von den Arbeitgebern eingeräumten Möglichkeiten durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsämtern in Anspruch genommen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Atmosphäre in den Arbeitsämtern für die Arbeitsamtsmitarbeiterinnen und Arbeitsamtsmitarbeiter ein, die durch die hohe Betreuungsdichte, durch vermehrte Überstunden und durch die Konfrontation mit den Problemen der Arbeitslosen gegeben ist?
a) Welche Möglichkeiten zur Entzerrung der Arbeitsverdichtung werden durch den Arbeitgeber im Zusammenwirken mit den Personalräten in Angriff genommen?
b) Ist es auch für andere Arbeitsämter - außer dem Arbeitsamt Bonn - eingeplant, Psychologen einzustellen?