Wohnungsfürsorge für Bundesbehörden in Berlin und Brandenburg
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Rolf Kutzmutz und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Unter der Überschrift „Angst vor zweitem Wandlitz" berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) am 9./10. April 1998 über Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Wohnungsfürsorgemaßnahmen für nach Berlin/Brandenburg ziehende Bundesbedienstete aus Bonn.
Am Ortsrand von Teltow („ausgerechnet über dem Hauptgrundwasserstrom") sollen für 350 Bundesbedienstete und ihre Familien Eigentumsmaßnahmen (100 baureife Parzellen und 250 Einfamilienhäuser) vom Investor Deutsche Post AG realisiert werden.
Gegen dieses Projekt hat die Bürgerinitiative „Maßvolles Bauen" inzwischen 2 120 Unterschriften gesammelt.
Laut Kaufbewerberrichtlinie, einem Erlaß des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) vom 30. August 1998, sollen zur Bildung von Wohneigentum den Betroffenen bebaute oder unbebaute Grundstücke oder Wohnungen aus dem Eigentum des Bundes zum Kauf angeboten werden. In der Unterrichtung über den Sachstand des umzugsbedingten Wohnungsbaus in Berlin des BMBau vom 22. November 1996 an die Baukommission des Ältestenrates wird u. a. darüber informiert, daß die Standorte für rund 1 200 Eigenheimgrundstücke im nahen Berliner Umland in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen gesichert sind. Weder in diesem Bericht, noch im letzten Bericht des BMBau mit Stand vom 24. März 1998 (in diesem wird von 1 818 Neubaueigentumsmaßnahmen in Brandenburg und von 2 322 Maßnahmen in Berlin ausgegangen) wird darauf hingewiesen, daß der Bund Grundstücke von privat erwirbt, um diese dann als bundeseigene Grundstücke an Bundesbedienstete (sofern sie es wollen) zu veräußern. Im Artikel der MAZ wird aber berichtet, daß ein Pulheimer Architekt ein Areal in Teltow und eines in Stahnsdorf an die Bundesfinanzverwaltung verkaufte und dabei rund 14 Mio. DM „verdiente". Dies ist um so unverständlicher, als der Bund in Berlin sowie in Brandenburg über ausreichend Flächen, insbesondere frühere Liegenschaften der sowjetischen Armee und der NVA der DDR, verfügt. Die für den umzugsbedingten Wohnungsbau geplante Liegenschaft in Karlshorst (Bezirk Berlin-Lichtenberg) mit einem Potential von rund 700 Wohnungen wird trotz Forderungen aus Berlin nicht vorrangig entwickelt, sondern ist auf Grund des geringeren Bedarfs vom Bund erst einmal zurückgestellt worden.
Vom gleichen Immobilienhändler erwarben laut MAZ ein für Wohnungsfragen im Rahmen des Berlin-Umzugs zuständiger Beamter des BMBau sowie seine Schwester und deren Ehemann in unmittelbarer Nähe vom künftigen Bundesbediensteten-Standort in Stahnsdorf zwei private Baugrundstücke für rund die Hälfte des gültigen Bodenrichtwertes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Seit wann sind der Bundesregierung die in dem Zeitungsartikel der MAZ vom 9./10. April 1998 dargestellten „Ungereimtheiten" und Probleme bekannt?
Inwiefern wurden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages darüber in der Sitzung der Baukommission des Ältestenrates am 1. April 1998 und in der Sitzung der Personalkommission am 3. April 1998 von der Bundesregierung informiert, zumal in beiden Sitzungen ein Bericht „Wohnungsversorgung in Berlin und Brandenburg aus Anlaß der Verlagerung von Parlament und Regierung" des BMBau auf der Tagesordnung stand?
Was tut die Bundesregierung, um die Bewohnerinnen und Bewohner in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnungsbaustandorten des Bundes im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung und darüber hinaus in die Bauplanung einzubeziehen?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den Anliegen der Teltower Bürgerinitiative „Maßvolles Bauen", und was tut die Bundesregierung, um die bestehenden Konflikte mit den Teltowern zu lösen?
Inwieweit stimmen die Informationen der MAZ über die Grundstückskäufe des Bundes in Teltow und Stahnsdorf?
Wurden weitere Immobiliengeschäfte zwischen dem Bund und dem o. g. Architekten bzw. seiner Firma getätigt, und wenn ja, welche?
An welchen weiteren Standorten und in welchem Umfang (Flächengröße und Kaufpreis) wurden für den umzugsbedingten Wohnungsbau des Bundes in Berlin und Brandenburg Grundstücke erworben (bitte getrennt nach Erwerb von Grundstücken für Mietwohnungen und von Grundstücken für Eigentumsmaßnahmen ausweisen)?
Welche Beschlüsse und grundsätzlichen Auffassungen gibt es in der Bundesregierung zum Erwerb von privaten Grundstücken, um diese dann als bundeseigene Grundstücke für Bundesbedienstete zur Verfügung zu stellen?
In welchem Umfang ergeben sich aus solchen Grundstücksgeschäften Kosten oder zusätzliche Einnahmen für den Bund?
Wie hoch waren bisher die finanziellen Aufwendungen des Bundes für die Entwicklung von Eigentumsmaßnahmen für den umzugsbedingten Wohnungsbau in Berlin und Brandenburg (bitte nach Jahren, Kosten gesamt und durchschnittlichen Kosten je Eigentumsmaßnahme aufschlüsseln)?
Welche Gründe hat die Bundesregierung, an Stelle einer vorrangigen Entwicklung des ehemaligen sowjetischen Militärgeländes in Karlshorst (Berlin-Lichtenberg) mit einem Potential von rund 700 Wohnungen, Bauvorhaben wie die in Teltow zu verfolgen?
Inwieweit stimmen die Informationen der MAZ über den privaten Grundstückserwerb des im BMBau für umzugsbedingte Wohnungsfragen zuständigen Beamten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bei Bestätigung des von der MAZ erhobenen Verdachtes?