Bundeswohnungen in Berlin-Karlshorst
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Berlin-Umzug und dem Bau von Wohnungen für Bundesbedienstete sollten nach dem ursprünglichen Konzept auf dem Gelände ehemaliger Liegenschaften der sowjetischen Armee in Berlin-Karlshorst (Bezirk Lichtenberg von Berlin) 700 Wohnungen gebaut werden. Es handelt sich im wesentlichen um bundeseigenes Gelände. Der Berliner Bezirk Lichtenberg hat sich auf das Vorhaben vorbereitet und erhofft sich davon günstige Impulse für seine Entwicklung. Es handelt sich um den einzigen größeren in Ostberlin ins Auge gefaßten Standort für derartige Wohnungsbauvorhaben. Der Bezirk hat mehrfach seine Bereitschaft erklärt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnungen auf dem Standort Karlshorst zügig zu schaffen.
Inzwischen ist bekanntgeworden, daß dieses Vorhaben, auf Grund geringeren Bedarfs als bisher angenommen, zunächst zurückgestellt wurde. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS zur Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete in Berlin und Brandenburg (Antwort: Drucksache 13/10730) hat sich die Bundesregierung erneut dazu bekannt, die ins Auge gefaßten Flächen in Karlshorst zu entwickeln und baldmöglichst einer Bebauung zuzuführen, wobei sie auf die Hilfe des Landes Berlin angewiesen ist.
Zum vorgesehenen Wohnungsbaustandort gibt es einen Briefwechsel des Bezirksamtes Lichtenberg mit dem ehemaligen Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Prof. Dr. Klaus Töpfer. Daraus geht hervor, daß der Bund für den Wohnungsbau eigene Grundstücke verwenden will und nicht auf Flächen von Kleingartenanlagen angewiesen ist. Dies war auch das Ergebnis einer Aussprache der Gruppe der PDS mit Vertretern des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und der Bundesbauverwaltung vor Ort.
Der städtebauliche Wettbewerb zur Findung der städtebaulichen Architekturidee als Entwurfsgrundlage für ein verbindliches Verfahren wurde einschließlich der notwendigen Überarbeitungen am 15. September 1997 abgeschlossen. Nach dem ausgewählten Architektenentwurf sollen nun doch Teile von Kleingartenanlagen mit in die Gestaltung einbezogen werden.
Als dem Bezirksamt Lichtenberg dieses Ergebnis bekannt wurde, wehrte sich der Bezirk gegen die Inanspruchnahme von Kleingärten für die Bauvorhaben des Bundes. In einem Bebauungsplan wurden die Kleingartenanlagen durch den Bezirk festgeschrieben.
Die im städtebaulichen Wettbewerb zustandegekommene Figur und Struktur des Wohnungsbaustandortes wurde im Rahmen der Flächen des Bundes ausgewiesen. Durch die beabsichtigte Teilung des Planungsgebietes sollen diese Flächen zügig entwickelt werden.
Der Senat beabsichtigt nun, durch die Änderung des Flächennutzungsplanes von Berlin mit der Ausweisung von Kleingartenanlagenland als Wohnungsbaufläche die im städtebaulichen Wettbewerb zustandegekommene Lösung durchzusetzen, obwohl der Bezirk Lichtenberg, gestützt auf Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung, eine Lösung angeboten hat, die unter weitgehender Berücksichtigung der Wettbewerbsergebnisse ausschließlich bundeseigene Flächen vorsieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Vertritt die Bundesregierung auch heute noch den Standpunkt, daß für den Wohnungsbau bundeseigene Grundstücke verwendet werden können und nicht auf Flächen von Karlshorster Kleingartenanlagen zurückgegriffen werden muß?
Warum hat die Bundesregierung keine Einwände erhoben, als bei der Ausschreibung des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg (z. B. zum Erhalt der Kleingartenanlagen und zur Ablehnung einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße vom Dezember 1993), die der ehemalige Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Prof. Dr. Klaus Töpfer, kannte, keine Beachtung fanden?
Sind der Bundesregierung die Bestrebungen des Berliner Senats bekannt, entgegen allen Versicherungen der Bundesregierung, kein Kleingartenland für die geplanten Baumaßnahmen in Anspruch zu nehmen, gegen die öffentliche Meinung im Bezirk und gegen eine beachtliche Zahl geäußerter Einwendungen im Planungsverfahren nun doch mit der Änderung des Flächennutzungsplanes die Flächen von Kleingartenanlagen in Anspruch zu nehmen?
Wie bewertet sie diese Bestrebungen, und welche Maßnahmen wird sie einleiten, um ihre Zusicherung gegenüber dem Bezirk Lichtenberg einzuhalten?
Wie und mit welchen Positionen hat sich die Bundesregierung als Träger öffentlicher Belange im Änderungsverfahren des Senats zum Flächennutzungsplan Berlins, der eine Umwidmung von Grünland (Kleingartenanlagen) in Bauland vorsieht, beteiligt?
Welches terminliche Ziel setzt sich die Bundesregierung für den Beginn der Erschließung und Bebauung des Karlshorster Standortes?
Welche Hindernisse müssen nach Ansicht der Bundesregierung noch aus dem Weg geräumt werden, um mit den Arbeiten beginnen zu können?