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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verteilung des Aufkommens aus der Lkw-Vignette (G-SIG: 13011921)

Vignettenregelung zwischen den Vertragsstaaten (Übereinkommen vom 9.2.1994) nach unterschiedlichen Schlüsseln

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

17.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/566726. 09. 96

Verteilung des Aufkommens aus der Lkw-Vignette

der Abgeordneten Elke Ferner, Klaus Barthel, Wolfgang Behrendt, Dr. Eberhard Brecht, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Petra Ernstberger, Annette Faße, Gabriele Fograscher, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Günter Gloser, Angelika Graf (Rosenheim), Manfred Hampel, Klaus Hasenfratz, Uwe Hiksch, Reinhold Hiller (Lübeck), Frank Hofmann (Volkach), Ingrid Holzhüter, Lothar Ibrügger, Brunhilde Irber, Sabine Kaspereit, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Thomas Krüger, Horst Kubatschka, Konrad Kunick, Brigitte Lange, Dr. Elke Leonhard, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Jutta Müller (Völklingen), Gerhard Neumann (Gotha), Günter Oesinghaus, Karin Rehbock-Zureich, Günter Rixe, Siegfried Scheffler, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Gisela Schröter, Ilse Schumann, Erika Simm, Wieland Sorge, Jörg-Otto Spiller, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Uta Titze-Stecher, Hans Georg Wagner, Berthold Wittich, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Heidemarie Wright

Vorbemerkung

Das Übereinkommen vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen sieht für die Verteilung des Aufkommens aus der Lkw-Vignette zwei Schlüssel vor: Während der Schlüssel zur Verteilung der Gebühren von Fahrzeugen aus Drittstaaten (Artikel 13 Abs. 3) klar und übersichtlich ist, ist er äußerst unübersichtlich, soweit es sich um die Verteilung des Gebührenaufkommens von solchen Fahrzeugen handelt, die im Vertragsgebiet zugelassen sind (Artikel 13 Abs. 2). Ein genereller Verzicht auf die Anwendung dieses Schlüssels (Artikel 13 Abs. 2) hätte jedoch zur Folge, daß die Bundesrepublik Deutschland auf Einnahmen verzichtet, die ihr aus den Vignettenzahlungen in den Partnerländern zuständen. Dies wäre haushaltspolitisch nicht vertretbar. Dies würde darüber hinaus die allgemeine Akzeptanz für eine europäische Vignettenregelung beeinträchtigen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch war 1995 das Gesamtaufkommen aus dem Verkauf der Vignette in allen Vertragsstaaten?

Wie hoch wird es für 1996 geschätzt bzw. wie hoch ist der letzte Ist-Stand 1996?

2

Wie hoch war das Vignettenaufkommen (1995 und Ist-Stand 1996) jeweils in den folgenden Staaten:

— Bundesrepublik Deutschland,

— Niederlande,

—Luxemburg,

—Belgien,

—Dänemark?

3

Zu welchen Anteilen wurde das gemeinsame Aufkommen (1995 und Ist-Stand 1996) von Fahrzeugen erbracht, die in den folgenden Staaten zugelassen sind:

— Bundesrepublik Deutschland,

— Niederlande,

— Luxemburg,

—Belgien,

—Dänemark,

—übrige EU-Staaten zusammen,

—Drittstaaten außerhalb der EU?

4

Welcher Anteil des Vignettenaufkommens von Fahrzeugen, die in den übrigen EU-Staaten bzw. Drittländern zugelassen sind, entfiel auf die folgenden Länder:

—Bundesrepublik Deutschland,

— Niederlande,

— Luxemburg,

— Belgien,

—Dänemark?

5

Zu welchen Anteilen wurde das Aufkommen in der Bundesrepublik Deutschland von Fahrzeugen erbracht, die in den folgenden Staaten zugelassen sind:

— Bundesrepublik Deutschland,

—Niederlande,

—Luxemburg,

—Belgien,

— Dänemark,

— übrige EU-Staaten zusammen,

—Drittstaaten außerhalb der EU?

6

Welche Verkehrsleistungen wurden von Fahrzeugen, die in den folgenden Staaten zugelassen sind, 1995 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht:

—Bundesrepublik Deutschland,

—Niederlande,

— Luxemburg,

— Belgien,

—Dänemark,

—übrige EU-Staaten zusammen,

— Drittstaaten außerhalb der EU?

7

Um wieviel übersteigt der Betrag, den die Bundesrepublik Deutschland aus dem Gebührenaufkommen von Fahrzeugen aus dem Vertragsgebiet erhält, denjenigen Betrag, der von Fahrzeugen erbracht wird, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind?

8

Inwiefern sieht die Bundesregierung das Ziel der Vignettenregelung erreicht, die Lkws aus den übrigen Vertragsstaaten und Drittländern mehr als vorher an den Kosten für die Erhaltung des deutschen Fernstraßennetzes zu beteiligen?

9

Welche Gründe führten dazu, daß die Verteilung des Gebührenaufkommens unter den Vertragsstaaten nach unterschiedlichen Schlüsseln erfolgt, je nachdem ob es von Fahrzeugen stammt, die in den Vertragsstaaten zugelassen sind oder von solchen Fahrzeugen, die in Drittstaaten zugelassen sind?

10

Hält die Bundesregierung diese Regelungen für korrekturbedürftig?

Wenn ja, warum und inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

11

Welchem Vertragsstaat steht das Gebührenaufkommen eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Lkws zu, wenn für diesen die Vignette in einem Vertragspartner-Staat, z. B. in Luxemburg erworben wird?

12

Warum steigen die Kosten des Inkassos für die Vignettengebühr trotz sinkenden Aufkommens seit 1995 kontinuierlich an (von rd. 48 Mio. DM 1995 auf rd. 73 Mio. DM [Haushaltsansatz] in 1997), und werden bereits 1997 rd. 10 % des Vignettenaufkommens betragen?

13

In welchem Verhältnis stehen die Erlöse aus dem Vignettenverkauf zu den Kosten des Inkassos in den anderen Vertragsstaaten?

Bonn, den 26. September 1996

Elke Ferner Klaus Barthel Wolfgang Behrendt Dr. Eberhard Brecht Hans Büttner (Ingolstadt) Christel Deichmann Petra Ernstberger Annette Faße Gabriele Fograscher Monika Ganseforth Iris Gleicke Günter Gloser Angelika Graf (Rosenheim) Manfred Hampel Klaus Hasenfratz Uwe Hiksch Reinhold Hiller (Lübeck) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Sabine Kaspereit Susanne Kastner Siegrun Klemmer Walter Kolbow Thomas Krüger Horst Kubatschka Konrad Kunick Brigitte Lange Dr. Elke Leonhard Ulrike Mascher Christoph Matschie Heide Mattischeck Jutta Müller (Völklingen) Gerhard Neumann (Gotha) Günter Oesinghaus Karin Rehbock-Zureich Günter Rixe Siegfried Scheffler Horst Schmidbauer (Nürnberg) Gisela Schröter Ilse Schumann Erika Simm Wieland Sorge Jörg-Otto Spiller Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner Uta-Titze-Stecher Hans Georg Wagner Berthold Wittich Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Heidemarie Wright

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