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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen (G-SIG: 13012984)

Anspruchsberechtigte bei Wohnberechtigungsscheinen bzw. Sozialwohnungen in den neuen Bundesländern, Wohnbelastungsquote beim verfügbaren Einkommen, Verfügbarkeit belegungs- und mietpreisgebundener Wohnungen, Mieterhöhungsbegrenzung für nach dem Altschuldenhilfegesetz belegungsgebundene Wohnungen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

15.01.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/949316. 12. 97

Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen

der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Ab 1. Januar 1998 gilt auch in den neuen Bundesländern das Vergleichsmietensystem ohne Einschränkungen. Es läßt regelmäßige Mieterhöhungen zu. Zusätzlich werden durch die Abschaffung der Kappungsgrenze für Modernisierungsumlagen weitere Mietsteigerungen zu erwarten sein. Gleichzeitig nimmt jedoch die Anzahl der einkommensschwachen Familien und Haushalte, vor allem durch die weiter wachsende Arbeitslosigkeit, und die Anzahl der Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen zu.

Nach dem bislang geltenden Zweiten Wohnungsbaugesetz ist die Förderung des Sozialwohnungsbaus - ergänzt durch Mietpreis- und Belegungsbindungen und durch das Wohngeld - dazu bestimmt, eine ausreichende Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten entsprechend den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen zu ermöglichen und diese namentlich für diejenigen Wohnungssuchenden sicherzustellen, die hierzu selbst nicht in der Lage sind.

Für den Osten des Landes wurde im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik versäumt, den ehemals volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsbestand als Sozialwohnungsbestand anzuerkennen. Dieser gesamte Bestand gilt, obwohl mit staatlicher Förderung errichtet und von der Bundesrepublik Deutschland nach dem Altschuldenhilfegesetz (AHG) mit Zinshilfen gefördert, als frei finanziert. Durch das AHG wurde den neuen Bundesländern lediglich die Möglichkeit der Belegungsbindung eines Teiles der Wohnungen eingeräumt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch sind die Anzahl und der Anteil der privaten Haushalte in den einzelnen neuen Bundesländern und Ostberlin, die nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein bzw. eine Sozialwohnung hätten?

2

Wie hoch ist die Anzahl und dieser Anteil in den westlichen Bundesländern und Westberlin?

3

Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil an diesen Haushalten, die mit einer Sozialwohnung versorgt sind?

4

Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil der privaten Haushalte in den östlichen Bundesländern und Ostberlin, deren Wohnbelastungsquote über 25 Prozent des verfügbaren Einkommens beträgt?

5

Wie hoch ist diese Anzahl und dieser Anteil in den westlichen Bundesländern und Westberlin?

6

Wie stellt sich die Situation speziell bei den Einpersonen-Haushalten dar?

7

Wie viele belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen (Anzahl und Anteil am Wohnungsbestand) gibt es in den einzelnen neuen Bundesländern und Ostberlin, aufgegliedert nach den Unternehmensformen — kommunale Wohnungsgesellschaften, — Wohnungsgenossenschaften, — sonstige Vermieter? Wie viele davon sind ausschließlich belegungsgebunden?

8

Wie viele belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen (Anzahl und Anteil am Wohnungsbestand) gibt es in den einzelnen westlichen Bundesländern und Westberlin, aufgegliedert nach den Unternehmensformen — kommunale Wohnungsgesellschaften, — Wohnungsgenossenschaften, — sonstige Vermieter?

9

Wie groß wird die Anzahl und der Anteil der Wohnungen in den einzelnen neuen Bundesländern und Ostberlin sein, für die nach dem 1. Januar 1998 eine Mietpreisbindung existiert?

10

Wie viele und welche Mietpreis- und Belegungsbindungen mit welcher Dauer wurden in den neuen Ländern bei den einzelnen Unternehmensformen — aufgrund des sozialen Wohnungsneubaus, — aufgrund der Förderung der Modernisierung bei der sozialen Stadterneuerung, — nach Inanspruchnahme von Altschuldenhilfe laut Gesetz, — aufgrund sonstiger Vereinbarungen über Belegungsbindungen bzw. Rechtsverordnungen begründet?

11

Welche Anzahl und welchen Anteil mietpreis- und/oder belegungsgebundener Wohnungen wird es nach jetziger Voraussicht in den alten und in den neuen Bundesländern nach dem Jahr 2003 geben?

12

Reicht dieser Bestand an belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen nach Auffassung der Bundesregierung aus, um für die Zukunft ein ausreichendes Angebot an Wohnungen für Mieterinnen und Mieter verfügbar zu haben, die sich am freien Wohnungsmarkt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um gegebenenfalls vorhandene Defizite an mietpreisgebundenen Wohnungen auszugleichen?

14

Hält es die Bundesregierung für geboten, für die in den östlichen Bundesländern und Ostberlin nach dem Altschuldenhilfegesetz belegungsgebundenen Wohnungen eine Mieterhöhungsbegrenzung einzuführen, wie sie nach dem Entwurf des Wohnungsbaureformgesetzes, speziell des Anpassungsgesetzes, für den Sozialwohnungsbestand in den westlichen Bundesländern vorgesehen ist?

Bonn, den 12. Dezember 1997

Klaus-Jürgen Warnick Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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