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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Landschaftsschutzgebiet Tobeltal und Standortübungsplatz Lerchenfeld bei Ulm (G-SIG: 12010200)

Exakte Grenze des Standortübungsplatzes Lerchenfeld, Rechtsgrundlage für die Einbeziehung des unter Landschaftsschutz stehenden Tobeltales in die militärische Nutzung, Pläne für eine Erweiterung des Standortübungsplatzes, Auswirkungen der Neustrukturierung (Verringerung) der Bundeswehr für den Raum Ulm

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.07.1991

Aktualisiert

29.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/86121.06.91

Landschaftsschutzgebiet Tobeltal und Standortübungsplatz Lerchenfeld bei Ulm

der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit vielen Jahren gibt es Unmut unter der Bevölkerung rund um den Standortübungsplatz Lerchenfeld bei Ulm, da die Bundeswehr entgegen der eindeutig aus öffentlich zugänglichem Kartenmaterial (vgl. topographische Karten 1:25 000 des Landesvermessungsamtes und rechtsgültiger Flächennutzungsplan der Stadt Ulm) hervorgehende Grenzziehung des Standortübungsplatzes Lerchenfeld mittlerweile durch die Beschilderung das unter Landschaftsschutz stehende „Tobeltal" in „Besitz" genommen hat und militärisch nutzt.

Dies hat zur Folge, daß Bürgerinnen und Bürgern das Betreten dieser Flächen untersagt wird und die dort angelegten Wege der Naherholung entzogen wurden und teilweise zerstört sind.

Außerdem wird die Landschaftsfläche zwischen der tatsächlichen und der gezeichneten Grenzlinie ökologisch beeinträchtigt und die Diskussion um die Erweiterung des Standortübungsplatzes auf der Basis falsch markierter Grenzen geführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wo verläuft die exakte Grenze des Standortübungsplatzes Lerchenfeld (mit Kartenausschnitt) und auf welcher Grundlage steht diese Grenzziehung (welche Verordnung, Datum, zuständige Behörde)?

2

Sollte die Grenze nach Meinung der Bundesregierung tatsächlich westlich vom Tobeltal verlaufen (und damit die öffentlich zugänglichen Karten und der Flächennutzungsplan der Stadt Ulm falsch sein)

a) durch welchen rechtswirksamen Verwaltungsakt wurde das Tobeltal als Standortübungsplatz bezeichnet?

b) Wann und aufgrund welches Verwaltungsaktes wurde das seit 1938 (mit Bestätigung vom 28. Januar 1954 durch die Verordnung zum Schutz des Blautales und seiner Nebentäler) unter Landschaftsschutz stehende Tobeltal aus dieser Verordnung herausgenommen und somit eine militärische Nutzung ermöglicht?

c) Wenn es einen solchen Verwaltungsakt nicht gibt, warum finden dann die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg keine Anwendung, nach denen es nicht erlaubt wäre einen regelmäßigen militärischen Übungsbetrieb durchzuführen?

d) Welches Verfahren wäre notwendig gewesen, um ein bundeseigenes Gelände — wie dies zum großen Teil auf das Tobeltal zutrifft — welches als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, zum militärischen Übungsplatz umzuwidmen?

3

Ist die Erweiterung des Standortübungsplatzes Lerchenfeld endgültig vom Tisch?

Wenn ja, ist damit auch das laufende Anhörungsverfahren nach dem Landschaftsschutzgesetz beendet?

Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit einer endgültigen Entscheidung?

Wird die Entscheidung den Betroffenen (den Gemeinden, der Stadt Ulm und der Bürgeraktion Lerchenfeld/Tobeltal) schriftlich mitgeteilt?

4

Welche Veränderungen bringt die Neustrukturierung der Bundeswehr für den Raum Ulm (Welche Kasernen stehen zur Disposition, werden Wohnungen frei ...)?

Bonn, den 20. Juni 1991

Christina Schenk Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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