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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Allgemeines Tempolimit (G-SIG: 12010326)

Neue Untersuchungen zum "Allgemeinen Tempolimit", Gründe für die im In- und Ausland bestehenden Tempolimits, entstehende Kosten bei der Einführung von 120 km/h auf westdeutschen und 110 km/h auf ostdeutschen Autobahnen, Kohlendioxidreduzierung, Rolle des Bundesverkehrsministers Dr. Krause

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

28.08.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/95115.07.91

Allgemeines Tempolimit

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche weitergehende Analyse bzw. Fortschreibung der Daten zum Thema „Allgemeines Tempolimit" hat die Bundesregierung in den vergangenen 13 Jahren (seit Einführung der Richtgeschwindigkeit 130) durchgeführt bzw. durchführen lassen?

2

Welche neuen bundesdeutschen und internationalen Untersuchungen zum ' Thema „Allgemeines Tempolimit" wurden in den letzten Jahren ausgewertet, und zu welcher Schlußfolgerung ist die Bundesregierung dabei gelangt?

3

Welchen Grund gibt es für die im In- und Ausland bestehenden Tempolimits?

4

Welche Erkenntnisse hinsichtlich einer positiven Veränderung des Fahrverhaltens durch Geschwindigkeitsbegrenzung liegen der Bundesregierung vor, und wie sind diese zu bewerten?

5

Inwieweit ergibt sich aus den Gesetzen der Physik und der Physiologie, daß bei niedrigeren Durchschnitts-, Spitzen- und Differenzgeschwindigkeiten (zwischen den hintereinanderfahrenden Autos) Zahl und Schwere von Unfällen verringert werden?

6

Gibt es eine begründete Annahme, daß diese naturwissenschaftlichen Gesetze auf deutschen Autobahnen — im Gegensatz zu den weltweiten Erfahrungen — durch das Verhalten der Fahrzeugführer neutralisiert bzw. konterkariert werden könnten?

7

Inwieweit sind Angaben zutreffend, daß ein Tempolimit (etwa 120 km/h bei den westdeutschen Autobahnen und 110 km/h bei den Ostautobahnen) zu einem deutlichen Rückgang der Unfallzahlen und insbesondere der Zahl der Getöteten (— 11 Prozent) und Schwerverletzten (— 23 Prozent) führen würde?

8

Welche Kosten würden bei der Einführung eines allgemeinen Tempolimits in Höhe von 120 km/h auf westdeutschen Autobahnen und Tempo 110 bei den Ostautobahnen entstehen?

9

In welchem Zeitraum könnte eine solche allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden?

10

Wieviel Prozent des heute durch den KFZ-Verkehr erzeugten CO2 könnte durch ein solches Tempolimit reduziert werden?

11

Mit welchen anderen Maßnahmen und zu welchen Kosten könnte eine vergleichbare CO 2-Reduzierung kurzfristig erreicht werden?

12

Inwieweit sind Pressemeldungen zutreffend (Frankfurter Rundschau vom 9. Juli 1991), wonach die Forderung des früheren Abteilungsleiters Straßenverkehr nach Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf bundesdeutschen Fernstraßen mit ursächlich für seine Entlassung durch Bundesverkehrsminister Dr. Günther Krause war?

13

In welchen Aufsichtsräten oder ähnlichen Verwaltungsgremien von westdeutschen Automobilkonzernen bzw. Beteiligungsgesellschaften ist der Bundesminister für Verkehr, Dr. Günther Krause, seit wann Mitglied?

Bonn, den 10. Juli 1991

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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