Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/1087
28.08.91
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 12/951 —
Allgemeines Tempolimit
1. Welche weitergehende Analyse bzw. Fortschreibung der Daten
zum Thema „Allgemeines Tempolimit" hat die Bundesregierung in
den vergangenen 13 Jahren (seit Einführung der
Richtgeschwindigkeit 130) durchgeführt bzw. durchführen lassen?
Die Bundesregierung hat regelmäßig die nationale und
internationale Unfallentwicklung beobachtet und die Daten ausgewertet.
2. Welche neuen bundesdeutschen und internationalen
Untersuchungen zum Thema „Allgemeines Tempolimit" wurden in den
letzten Jahren ausgewertet, und zu welcher Schlußfolgerung ist die
Bundesregierung dabei gelangt?
Die Bundesregierung hat in der Zeit vom 20. Dezember 1984 bis
zum 17. November 1985 auf Autobahnteilstrecken einen
Großversuch über die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung
von 100 km/h auf das Abgas-Emissionsverhalten von Pkw
durchführen lassen.
Sie hat im Januar 1985 die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
beauftragt, die Auswirkungen der im Zuge dieses Abgas-
Großversuchs angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf
das Unfallgeschehen zu untersuchen.
Die Bundesregierung hat ebenfalls Erkenntnisse aus den USA
über die Auswirkungen einer Anhebung der zulässigen Höchst-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister für Verkehr, Dr. Dieter Schulte, vom 21. August 1991 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
geschwindigkeit in einzelnen Bundesstaaten von 55 mph auf
65 mph in ihre Betrachtung mit einbezogen.
Zusammen mit den Ergebnissen der zu Frage 1 aufgeführten
Beobachtung der Unfallentwicklung hat die Bundesregierung aus
den Untersuchungen den Schluß gezogen, daß
— sich bei Betrachtung der Unfallzahlen national und
international unter Einbeziehung der Entwicklung der Fahrleistungen
die Kriterien zur Verkehrssicherheit seit der Entscheidung zur
Einführung der Richtgeschwindigkeit im Jahr 1978 nicht derart
verändert haben, daß eine Revision der Entscheidung
zugunsten der Richtgeschwindigkeit aus Gründen der
Verkehrssicherheit gerechtfertigt wäre;
— aufgrund des Ergebnisses des Abgas-Großversuchs ebenfalls
kein Anlaß bestand, ein generelles Tempolimit auf
Bundesautobahnen einzuführen.
3. Welchen Grund gibt es für die im In- und Ausland bestehenden
Tempolimits?
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden in den meisten
Ländern 1973/1974 während der Energiek rise, also aus
wirtschaftlichen Gründen eingeführt.
4. Welche Erkenntnisse hinsichtlich einer positiven Veränderung des
Fahrverhaltens durch Geschwindigkeitsbegrenzung liegen der
Bundesregierung vor, und wie sind diese zu bewerten?
Aussagen zu Auswirkungen von
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf das Fahrverhalten enthält der Bericht der BASt (Projekt-
Gruppe „Autobahngeschwindigkeiten") über die „Auswirkungen
einer Richtgeschwindigkeit im Vergleich zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen", der Grundlage der
Entscheidung zur Einführung der Richtgeschwindigkeit 130 km/h
war.
Die Entscheidung für die Richtgeschwindigkeit wurde u. a. auch
auf der Grundlage dieser Ergebnisse getroffen.
5. Inwieweit ergibt sich aus den Gesetzen der Physik und der
Physiologie, daß bei niedrigeren Durchschnitts-, Spitzen- und
Differenzgeschwindigkeiten (zwischen den hintereinanderfahrenden Autos)
Zahl und Schwere von Unfällen verringert werden?
Die Auswertung des Unfallgeschehens hat ergeben, daß nicht die
Höhe der gefahrenen Geschwindigkeiten, sondern die im
Einzelfall nicht situationsangepaßte Geschwindigkeit entscheidend für
die Unfallverursachung war.
6. Gibt es eine begründete Annahme, daß diese
naturwissenschaftlichen Gesetze auf deutschen Autobahnen — im Gegensatz zu den
weltweiten Erfahrungen — durch das Verhalten der Fahrzeugführer
neutralisiert bzw. konterkariert werden könnten?
Die Auswertung des Unfallgeschehens hat ergeben, daß die Zahl
der auf den Autobahnen tödlich Verunglückten je 1 000 Unfälle
mit Personenschaden geringer ist als in allen übrigen
europäischen Staaten, die Geschwindigkeitsbeschränkungen haben.
7. Inwieweit sind Angaben zutreffend, daß ein Tempolimit (etwa
120 km/h bei den westdeutschen Autobahnen und 110 km/h bei
den Ostautobahnen) zu einem deutlichen Rückgang der
Unfallzahlen und insbesondere der Zahl der Getöteten (— 11 Prozent) und
Schwerverletzten (— 23 Prozent) führen würde?
Auf den Ostautobahnen gibt es zur Zeit ein Tempolimit von
100 km/h. Welche Auswirkungen auf das Unfallgeschehen eine
Erhöhung auf 110 km/h hätte, ist nicht bekannt. Es gibt auch
keine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Untersuchung (z. B.
Großversuch), welche Auswirkung auf die Unfallzahlen die
Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf den Autobahnen in
den alten Ländern hätte.
8. Welche Kosten würden bei der Einführung eines allgemeinen
Tempolimits in Höhe von 120 km/h auf westdeutschen Autobahnen
und Tempo 110 bei den Ostautobahnen entstehen?
Die Frage nach den Kosten für die Einführung eines allgemeinen
Tempolimits kann nicht allein auf den ,,Einführungsakt"
beschränkt werden.
Für ihre Beantwortung müssen die gesamtwirtschaftlichen
Auswirkungen berücksichtigt werden.
9. In welchem Zeitraum könnte eine solche allgemeine
Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein generelles
Tempolimit auf Autobahnen einzuführen.
10. Wieviel Prozent des heute durch den KFZ-Verkehr erzeugten CO 2
könnte durch ein solches Tempolimit reduziert werden?
Wissenschaftliche Untersuchungen über die Auswirkungen der
genannten Tempolimits auf Autobahnen auf die CO 2-Emissionen
des Kfz-Verkehrs liegen nicht vor.
Rückschlüsse für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vor
dem 3. Oktober 1990 lassen sich zur Zeit nur aus dem Abgas
-
Großversuch von 1985 sowie weiteren Abschätzungen des
Umweltbundesamtes ziehen. Danach könnten, bezogen auf das Jahr
1990, etwa 1 v. H. bis 2 v. H. der durch den Kfz-Verkehr insgesamt
verursachten CO 2-Emissionen gemindert werden.
11. Mit welchen anderen Maßnahmen und zu welchen Kosten könnte
eine vergleichbare CO 2-Reduzierung kurzfristig erreicht werden?
CO2 bzw. Verbrauchsminderungen von deutlich mehr als 2 v. H.
lassen sich durch ein umweltschonendes Fahrverhalten innerorts
und außerorts erreichen. Der Bundesminister für Wirtschaft, der
Bundesminister für Verkehr und der Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit bereiten zur Zeit eine
Öffentlichkeitskampagne vor, die über umweltschonende Nutzung und
umweltschonenden Betrieb von Kraftfahrzeugen aufklären soll.
12. Inwieweit sind Pressemeldungen zutreffend (Fr ankfurter
Rundschau vom 9. Juli 1991), wonach die Forderung des früheren
Abteilungsleiters Straßenverkehr nach Einführung eines allgemeinen
Tempolimits auf bundesdeutschen Fernstraßen mit ursächlich für
seine Entlassung durch Bundesverkehrsminister Dr. Günther
Krause war?
Diese Pressemeldungen sind unzutreffend.
13. In welchen Aufsichtsräten oder ähnlichen Verwaltungsgremien von
westdeutschen Automobilkonzernen bzw.
Beteiligungsgesellschaften ist der Bundesminister für Verkehr, Dr. Günther Krause, seit
wann Mitglied?
Der Bundesminister für Verkehr ist weder Mitglied in einem
Aufsichtsrat noch in einem Verwaltungsgremium irgendeines
Konzerns.]