Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 12/1192
12. Wahlperiode
25.09.91
Sachgebiet 8053
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
' — Drucksache 1211128 —
Chemiedepot in Pforzheim-Huchenfeld
Die Bundeswehr lagert in ihrem Depot Pforzheim-Huchenfeld
chemische Materia lien und Stoffe ein, die bei der Bevölkerung große Unruhe
hervorrufen. Die Besorgnis hat bereits zur Gründung eines Vereins
gegen die Einlagerung geführt.
1. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß im
Bundeswehrdepot Pforzheim-Huchenfeld chemische Mate rialien
und Stoffe für Zwecke der Bundeswehr eingelagert werden sollen
bzw. bereits sind?
2. Welche chemischen Mate rialien und Stoffe sind im
Bundeswehrdepot Pforzheim-Huchenfeld in welchen Mengen eingelagert?
3. Welche chemischen Mate rialien und Stoffe sollen zukünftig im
Bundeswehrdepot Pforzheim-Huchenfeld in welchen Mengen
eingelagert werden?
Das Teildepot/Gerät (TDpGer) Huchenfeld ist ein Depot, in dem
ein Teil der Dekontaminationsmittel Perchlorethylen (A 4) und
Calciumhypochlorit (C 8) für die Bundeswehr zentral eingelagert
werden sollen, um ein Höchstmaß an Lagersicherheit zu
gewährleisten.
Die Chemikalien dienen zur Entstrahlung und Entgiftung im
Verteidigungsfall.
Es ist geplant, 716 400 Liter A 4 (ca. 1 160 t) und 625 t C 8 im
TDpGer Huchenfeld einzulagern. Die Einlagerung wurde
unterbrochen, da die Stadt Pforzheim Rechtsmittel dagegen eingelegt
hat.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister der Verteidigung vom 23. September 1991 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Seit 1987 lagern 444 520 Liter A 4 (ca. 710 t) im TDpGer
Huchenfeld. C 8 wurde dort noch nicht eingelagert.
Das TDpGer Huchenfeld dient der Versorgung von Truppenteilen
der Region mit ABC-Abwehr-, Feldzeug- und
Quartiermeistermaterial. Im Rahmen dieses Auftrages werden neben
Dekontaminationsmitteln auch besondere Arbeitsstoffe, das sind alltägliche
Gefahrstoffe wie Farben, Lacke und Reinigungsmittel, bevorratet.
Derzeit wird von den besonderen Arbeitsstoffen folgender
Lagerraum beansprucht:
— Säuren und Laugen 17 m3
— CKW-haltige Stoffe 28 m3
— Chemikalien (z. B. Reinigungsmittel) 54 m3
— Farben, Lacke, Klebstoffe 96 m3
4. Welcher Unterschied besteht für die Bundesregierung zwischen
einem Versorgungslager, in dem chemische Materialien und Stoffe
eingelagert sind und einem Chemielager?
Die Begriffe „Versorgungslager" und „Chemielager" werden in
der Bundeswehr nicht verwendet. Lagerraum für Gefahrstoffe in
Depots wird unter Berücksichtigung von Art und Höchstmenge
einzulagernder Stoffe nach den geltenden baufachlichen
Richtlinien des Bundes und der Länder erstellt bzw. umgebaut. Für die
Einlagerung von A 4 und C 8 wurden im TDpGer Huchenfeld
umfangreiche bauliche Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen.
Diese wurden vom TÜV abgenommen.
5. Wie und durch wen wurde die Bevölkerung von Pforzheim über
diese Lagerung von chemischen Mate rialien informiert?
Die Einlagerung der Dekontaminationsmittel A 4 und C 8
bedeutet keine grundsätzliche Nutzungsänderung für das TDpGer
Huchenfeld. Ein Baurechtsverfahren für die Baumaßnahmen, die
der Verbesserung der Bedingungen für eine gefahrlose Lagerung
dienten, war daher nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Regelung der Gefahrenabwehr und des
wasserrechtlichen Verfahrens wurde die Stadt Pforzheim im Jahr 1989
bzw. das Wasserwirtschaftsamt Freudenstadt im Februar 1990
eingeschaltet.
Die Bundeswehr informierte die Gemeindevertretung des Ortes
Huchenfeld und die Stadtverwaltung Pforzheim über die
Einlagerung von A 4 und C 8 mehrfach seit 1989 und ermöglichte
Ortsbesichtigungen.
Am 19. Juni 1991 wurde durch eine Delegation des
Bundesministeriums der Verteidigung und Behördenvertreter der Stadt
Pforzheim eine öffentliche Informationsveranstaltung in Pforzheim
durchgeführt, an der ca. 500 Bürger teilnahmen.
Im Anschluß daran konnte die interessierte Bevölkerung an drei
Tagen Lagerorte und Lagergut besichtigen.
6. Trifft die Meldung des Pforzheimer Kuriers vom 27. Juni 1991 zu, daß
die Verantwortlichen der Bundeswehr die Mitteilung über die
Einlagerung von Phosgengas gegenüber betroffenen Bürgern
„vergessen" haben?
Da die Bundesrepublik Deutschland international verbindlich auf
Herstellung, Besitz und Verfügungsgewalt über chemische
Kampfstoffe verzichtet hat, befindet sich ein chemischer
Kampfstoff wie Phosgen nicht im Besitz der Bundeswehr.
Richtig ist, daß bei extremer Hitzeentwicklung A 4, das selber
allerdings nicht brennt und auf offenes Feuer eine Löschwirkung
hat, geringe Mengen von Phosgen entwickeln kann.
Diese Situation ist durch Brandschutzmaßnahmen im Depot nach
menschlichem Ermessen ausgeschlossen.
7. Welche Pläne bzw. Konzepte hat die Bundesregierung erstellt, um
eine Gefährdung der Bevölkerung bei einem Unfa ll mit
Perchlorethylen auszuschließen?
Die Lagerhallen für die ruhenden Bestände A 4 und C 8
- halten eine Temperatur von 14° C, die ein Ausgasen von
Sauerstoff und Chlor aus dem C 8 weitgehend herabsetzt,
- sind auf eine Luftfeuchtigkeit von unter 50 v. H. geregelt, um
die Korrosion der Lagerbehältnisse nahezu auszuschließen,
- sind mit sehr hohen baulichen Brand-, Gewässer- und
Bodenschutzmaßnahmen versehen und
- werden auf etwaige Gaskonzentrationen - auch
Perchlorethylen - automatisch abgespürt.
Vom normalen Betriebsablauf abweichende Zustände/Ereignisse
in den Lagerhallen werden automatisch der Feuerwache der
Berufsfeuerwehr Pforzheim gemeldet.
Etwaige Leckagen werden so sofort entdeckt und entsprechende
Erstmaßnahmen eingeleitet. Eine Gefährdung der Bevölkerung
durch einen Unfall kann vernünftigerweise ausgeschlossen
werden.
Für den aktiven Brandschutz im TDpGer Huchenfeld ist die Stadt
Pforzheim zuständig. Ihre Berufsfeuerwehr deckt das
Gefahrenabwehr-/Brandrisiko bei den derzeit eingelagerten Gefahrstoffen
materiell und personell ab. Art und Umfang einer Unterstützung
der städtischen Feuerwehr durch die Bundeswehr bei der
beabsichtigten Einlagerung weiterer Mengen A 4 und des C 8 sollen im
noch zu erstellenden Feuerwehreinsatzplan mit der Stadt
Pforzheim vereinbart werden.]