Sicherheitspolitische Begründung und Umfang des militärischen Tiefflugs über der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Gernot Erler, Dieter Heistermann, Albrecht Müller (Pleisweiler), Hans Gottfried Bernrath, Peter Büchner (Speyer), Dr. Ulrich Böhme (Unna), Dr. Andreas von Bülow, Klaus Daubertshäuser, Katrin Fuchs (Verl), Norbert Gansel, Konrad Gilges, Gerlinde Hämmerle, Dr. Ingomar Hauchler, Erwin Horn, Gabriele Iwersen, Horst Jungmann (Wittmoldt), Susanne Kastner, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Dr. Klaus Kübler, Robert Leidinger, Dr. Dietmar Matterne, Gerhard Neumann (Gotha), Horst Niggemeier, Manfred Opel, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dr. Hermann Scheer, Brigitte Schulte (Hameln), Dr. Hartmut Soell, Heinz-Alfred Steiner, Uta Titze, Siegfried Vergin, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Rudi Walther (Zierenberg), Reinhard Weis (Stendal), Uta Zapf, Dr. Peter Struck, Dr. Hans-Jochen Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
I. Zur Entwicklung des militärischen Tiefflugs über der Bundesrepublik Deutschland
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen49
Wie viele Flugstunden wurden bisher im Jahr 1991 im militärischen Flugbetrieb durch die Luftwaffe der Bundeswehr geflogen, und wie viele davon fanden im niedrigen Höhenband statt?
Wie viele Flugstunden wird die Bundesluftwaffe bis Ende 1991 geflogen haben, und wie viele davon im niedrigen Höhenband?
Wie viele Stunden militärischen Flugbetriebs haben (aufgeschlossen nach Herkunftsländern) bisher in diesem Jahr die Alliierten über die Bundesrepublik Deutschland geflogen, und wie viele davon im niedrigen Höhenband?
Wie viele Flugstunden werden die Alliierten, aufgeschlossen nach Herkunftsländern, bis Ende 1991 über der Bundesrepublik Deutschland geflogen haben, und wie viele davon im niedrigen Höhenband?
Wie viele Flugstunden absolviert die Bundesluftwaffe 1991 zusätzlich über See und im Ausland, aufgeschlüsselt nach Ländern?
Welchen Anteil am jeweiligen nationalen Gesamtübungsprogramm in Prozent haben die Tiefflugstunden der Alliierten über der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt nach Ländern?
Wie viele Tiefflugstunden pro Jahr gehören derzeit zum Übungsstandard der Bundeswehrpiloten, und welche Standards gelten in den übrigen NATO-Ländern?
In welchem Umfang haben nach Erkenntnis der Bundesregierung die Sowjetunion und die ehemaligen Mitglieder des Warschauer Vertrages in diesem Jahr Tiefflugübungen durchgeführt bzw. werden bis Ende 1991 durchgeführt haben?
In welchem Verhältnis steht dieses Tiefflugaufkommen unserer östlichen Nachbarn zu dem vergangener Jahre?
Wie viele Tiefflugstunden pro Jahr gehören derzeit zum Übungsstandard der Sowjetpiloten, und welche Standards gelten in den übrigen osteuropäischen Ländern des ehemaligen Warschauer Vertrages?
Wie hat sich die Tiefflugpraxis der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte im Jahr 1991 über dem Beitrittsgebiet entwickelt, absolut und im Vergleich zu früheren Jahren?
Über welche Daten verfügt die Bundesrepublik Deutschland bezüglich des weiteren Tiefflugbetriebes der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte?
Wie groß ist die Fläche, die durch den Wegfall der Flugüberwachungszone (ADIZ) und durch die Verkleinerung der Entflechtungs- bzw. Identifizierungszone zusätzlich für militärischen Flugbetrieb genutzt werden kann?
Welches sind die Entlastungseffekte im einzelnen, die durch die Nutzung dieses zusätzlichen Luftraumes bisher oder in Zukunft bei der Gesamtverteilung militärischer Flugübungen entstehen?
Wie viele Tiefflugstunden wird die Bundesluftwaffe in den Jahren 1991, 1992, 1993 und 1994 über dem Beitrittsgebiet absolvieren?
Wie wird sich das Gesamtaufkommen des militärischen Flugbetriebs über dem Beitrittsgebiet entwickeln, wenn die Bundesregierung ab Mitte der 90er Jahre die dafür vorgesehenen Einheiten der Bundesluftwaffe in die neuen Bundesländer verlegt?
Welches sind die Entlastungseffekte im einzelnen, die sich durch die Nutzung des Luftraums des Beitrittsgebiets jetzt und in Zukunft für die Verteilung von militärischen Flugstunden auf die alten Bundesländer ergeben?
Welche Flugbeschränkungsgebiete, Flugplatzkontrollzonen oder sonstigen Einschränkungen wurden für den Luftraum über dem Beitrittsgebiet festgelegt?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Tief flug-Area im Beitrittsgebiet einzurichten, und welche räumliche Vorstellung verfolgt sie dabei?
Wieviel Prozent des Luftraums des Beitrittsgebiets steht ohne Einschränkung für den militärischen Flugbetrieb zur Verfügung?
In welcher Weise hat die Bundesregierung Bevölkerung, Kommunen und Landesregierungen im Beitrittsgebiet über die Aufnahme von Tiefflugübungen und die dabei zu beachtenden Regeln informiert?
Wurde die Bevölkerung des Beitrittsgebiets darüber informiert, bei welchen Stellen sie nach der Praxis der seit September 1991 begonnenen Tiefflüge fragen bzw. gegebenenfalls Beschwerden vortragen kann, und auf welche Weise erfolgt diese Information?
In welchem Umfang hat es im Jahr 1991 über der Bundesrepublik Deutschland Tiefstflüge bis 150 m Höhe im Rahmen des Katalogs von Ausnahmeregelungen für die allgemeine Anhebung der Tiefflughöhe auf 300 m vom 17. September 1990 gegeben, aufgeschlüsselt nach Art der Ausnahmeregelung?
Gibt es eine pauschale Genehmigung für die Tiefflugübungen unterhalb von 300 m, oder werden die Ausnahmegenehmigungen jeweils einzeln bewilligt?
Wie verteilen sich gegenwärtig die Flugübungen unter 300 m zwischen der Bundesluftwaffe und den Alliierten, und zu welcher geographischen Verteilung der Belastungen kommt es dabei?
Welche Ausbildungsziele im NATO-Lehrgang „Technical Leadership Program" machen Tiefstflüge unter 300 m notwendig?
In welchem Umfang werden, wie angekündigt, künftig bei zwei NATO-Großübungen pro Jahr Tiefstflüge unter 300 m über der Bundesrepublik Deutschland stattfinden?
In welchen anderen NATO-Ländern werden wie oft jährlich entsprechende Übungen mit Tiefflügen unter 300 m abgehalten?
Welches sind die militärischen Übungsziele bei den NATO-Großübungen, mit denen die zusätzlichen Tiefstflüge begründet werden?
Aus welchem Grund gelten die Ausnahmegenehmigungen für Tiefstflug unter 300 m auch noch im Herbst 1991 für die deutsche AMF-Staffel, die nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung vom Mai dieses Jahres „unverzüglich wieder geprüft" werden sollten, sobald sich die Situation in der Golf-Region beruhigt hat?
Ist aus der Aufrechterhaltung der Ausnahmeregelung für die AMF-Staffel zu schließen, daß die Bundesregierung davon ausgeht, die deutsche AMF-Staffel könnte jederzeit wieder in der Golf-Region zum Einsatz kommen, oder ist ein anderes Einsatzgebiet vorgesehen?
Wann wird die Bundesregierung die für die AMF-Staffel im Zusammenhang mit dem Golf-Krieg beschlossene Ausnahmegenehmigung für Tiefstflüge unter 300 m zurückziehen?
Welche weiteren Ausnahmeregelungen für Tiefstflüge unter 300 m plant die Bundesregierung in nächster Zeit zu schaffen?
In welchem Umfang finden Tiefstflüge unter 300 m auch im Beitrittsgebiet statt bzw. sind dort vorgesehen?
Hält die Bundesregierung an ihrer bisherigen, in zahlreichen Informationsmaterialien niedergelegten Argumentation fest, militärischer Tiefflug diene dazu, sich gegen einen gegnerischen Überraschungsangriff dadurch wehren zu können, indem eigene Luftstreitkräfte die feindliche Luftabwehr im Tiefstflug überwinden und Aufmarschräume und Truppenansammlungen des Feindes angreifen?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Argumentation, daß Tiefflug grundsätzlich dort geübt werden muß, wo mögliche Einsätze stattfinden werden?
Wie hat sich nach Meinung der Bundesregierung die Vorwarnzeit für einen Überraschungsangriff geändert?
Hält die Bundesregierung für den gegenwärtigen Zeitpunkt einen solchen Überraschungsangriff für möglich?
Wenn nicht, welche Entwicklung müßte eintreten, daß in Zukunft ein solcher Überraschungsangriff wieder in den Bereich der Möglichkeit rückt?
Welche Veränderungen für die Wahrscheinlichkeit von Überraschungsangriffen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der NATO sind nach Auffassung der Bundesregierung durch folgende zeitgeschichtliche Entwicklungen eingetreten: — Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrages sowie der weiteren vier Verträge mit der Sowjetunion, die den Abzug der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte sicherstellen und u. a. eine militärische Nichtangriffsklausel enthalten; — Abschluß des Vertrages über konventionelle Streitkräfte in Europa vom 19. November 1990 mit Weitreichenden Verpflichtungen der Sowjetunion zur Verringerung schwerer konventioneller Waffen; — Auflösung der militärischen wie politischen Organisation des Warschauer Paktes; — Annäherung der osteuropäischen Länder in Form von „Liaison-Beziehungen" an die NATO; — Rückzug der Sowjettruppen aus Ungarn und der ČSFR; — Niederschlagung des reaktionären Putsches, dezentralisierende Reorganisation des Sowjetreiches und Ankündigung radikaler einseitiger Truppen- und Waffenreduzierungen einschließlich eines einjährigen Atomteststopps durch die Sowjetregierung?
Welche Vorbereitungszeiten sind nach Meinung der Bundesregierung durch die genannten politischen Veränderungen für die Luftwaffe im Falle einer Krise entstanden?
Kennt die Bundesregierung die Einschätzung des US-Generals Rutherford von 1988 („Geben Sie mir vier Wochen Zeit, meine fliegenden Verbände auf einen Einsatz vorzubereiten, und ich brauche vorher keinen Tiefflug zu üben! "), und sieht sie eine Übertragbarkeit dieser Einschätzung auf die sogenannte Aufwuchsfähigkeit fliege rischer Fähigkeiten der deutschen Luftwaffe?
Welche anderen Risiken als die eines Überraschungsangriffs lassen sich nach Meinung der Bundesregierung durch Luftstreitkräfte abwehren, die ständig zu Tiefflugeinsätzen bereit sind?
Welchen möglichen Tiefflugeinsatz der Bundesluftwaffe wollte die Bundesregierung ansprechen, als sie in ihrem dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegten Bericht zum militärischen Tiefflug vom 5: September 1991 auf den Golfkrieg und die Lage in Jugoslawien verwies?
In welcher Weise ist nach Auffassung der Bundesregierung ein offenbar von ihr in Erwägung gezogener Einsatz der Luftwaffe außerhalb des NATO-Gebietes und bei europäischen Nationalitätenkonflikten mit dem Verteidigungsauftrag der Bundeswehr vereinbar?
Bedeutet der Hinweis in dem zitierten Bericht der Bundesregierung vom 5. September 1991, daß eine militärische Bedrohung Europas zwar derzeit nicht erkennbar, aber „keinesfalls für alle Zeiten" ausschließbar sei, daß die Bundesregierung Tiefflugübungen erst für verzichtbar halten würde, wenn der utopische Fall einer totalen Sicherheitsgarantie für alle Zukunft einträte?
Welche Ereignisse und Entwicklungen müßten stattfinden oder stattgefunden haben, daß nach Meinung der Bundesregierung Tiefflugübungen für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr notwendig sind?
Auf welcher rechtlichen Grundlage finden gegenwärtig die alliierten Tiefflüge über der Bundesrepublik Deutschland statt?
In welcher Weise wird die Bundesregierung bei den gegenwärtigen Verhandlungen über das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZANTS) dafür sorgen, daß künftig jede Tiefflugbewegung über der Bundesrepublik Deutschland von einer Zustimmung der Bundesregierung abhängig gemacht wird?