Verwendung und Weitergabe von Waffen, Geräten, Ausrüstungen, Munition und anderen militärischen Gegenständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA)
der Abgeordneten Gernot Erler, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Andreas von Bülow, Freimut Duve, Dr. Horst Ehmke (Bonn), Katrin Fuchs (Verl), Norbert Gansel, Konrad Gilges, Dr. Peter Glotz, Dieter Heistermann, Erwin Horn, Gabriele Iwersen, Horst Jungmann (Wittmoldt), Susanne Kastner, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Hans Koschnick, Dr. Klaus Kübler, Dr. Uwe Küster, Robert Leidinger, Dr. Dietmar Matterne, Markus Meckel, Gerhard Neumann (Gotha), Horst Niggemeier, Manfred Opel, Dieter Schanz, Dr. Hermann Scheer, Brigitte Schulte (Hameln), Dr. Hartmut Soell, Heinz-Alfred Steiner, Margitta Terborg, Uta Titze, Günter Verheugen, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Rudi Walther (Zierenberg), Reinhard Weis (Stendal), Gert Weisskirchen (Wiesloch), Uta Zapf, Dr. Christoph Zöpel, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Am 3. Oktober 1990 hat die Bundesrepublik Deutschland die Ausrüstung einer hochgerüsteten und gut ausgestatteten Armee übernommen. Die Hinterlassenschaft der Nationalen Volksarmee (NVA) umfaßt nach Auskunft der Bundesregierung vom 30. Oktober 1991 mehr als 15 000 Stück verschiedener Waffensysteme. In jedem Einzelfall muß eine Entscheidung über Weiterverwendung, vorübergehende Weiterverwendung, sonstige Verwendung, Verwertung oder Entsorgung getroffen werden. Dieser Prozeß ist mit großem Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Gegenstand aufmerksamer parlamentarischer Kontrolle muß dieser Prozeß aber auch deshalb sein, weil die Weitergabe von Rüstungsgütern durch Verkauf oder unentgeltliche Abgabe, im Rahmen von Verteidigungs- oder Ausstattungshilfe, wehrtechnischer Zusammenarbeit oder im Kontext humanitärer Hilfe aktives staatliches Handeln der Bundesregierung darstellt und politische Wirkungen entfaltet. Die Umstände und der Zeitpunkt der vorgesehenen Waffenlieferung an Israel durch den BND zum Zwecke wehrtechnischer Untersuchungen sind ein Beispiel dafür, daß mangelnde politische und parlamentarische Kontrolle bei der Verwertung des NVA-Materials zur potentiellen Schädigung von Interessen der Bundesrepublik Deutschland führen kann.
Die folgenden Fragen dienen dazu, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß künftig eine wirksamere politische und parlamentarische Kontrolle bei dem komplexen Prozeß der Verwertung der NVA-Hinterlassenschaft ermöglicht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Bestand und Katalogisierung des übernommenen NVA-Materials
1. Wie stellt sich der lückenlose Katalog, dargestellt nach Waffengruppen, der am 3. Oktober 1990 von der NVA übernommenen Waffensysteme dar, einschließlich Angabe der gebräuchlichen Typenbezeichnungen?
2. In welchem Umfang, aufgegliedert nach Verwendungsgruppen, wurde Munition übernommen?
3. In welchem Umfang, aufgegliedert nach Gebrauchszwecken, wurden weitere Ausrüstungsgegenstände und Material übernommen?
4. In welchem Umfang wurden Bekleidung und persönliche Ausrüstung übernommen?
5. In welchem Umfang wurde vorhandene Verpflegung übernommen?
6. Welchen Wert, dargestellt in DM und entsprechend der Aufgliederung in die Punkte 1 bis 5, hatten die übernommenen Waffensysteme und Materialien am 3. Oktober 1990?
7. Welche Waffensysteme (Zahl und Typenbezeichnungen) wurden im Zuge der Katalogisierung in die Kategorie I zur Weiterverwendung in der Bundeswehr eingeordnet?
8. Welche Waffensysteme (Zahl und Typenbezeichnungen) wurden in die Kategorie II zur vorübergehenden Weiternutzung in der Bundeswehr eingeordnet?
9. Welche Waffensysteme (Zahl und Typenbezeichnungen) wurden in die Kategorie III zur Aussonderung eingeordnet?
10. Welchen Prozentanteil an den Systemen und welchen DM-Anteil stellen die Systeme in den Kategorien I bis III jeweils dar?
II. Bisherige Weitergabe und Verwendung von Waffensystemen und Ausrüstungsgegenständen der NVA
11. Welche Staaten haben welche Waffensysteme und Ausrüstungsgegenstände im Rahmen der NATO-Verteidigungshilfe erhalten?
12: Welche weiteren Lieferungen im Rahmen der NATO-Verteidigungshilfe sind vereinbart worden bzw. vorgesehen?
13. Welche Teilnehmerstaaten der sogenannten Golf-Koalition haben zur Unterstützung im Golfkrieg welches NVA-Gerät erhalten?
14. Welche Abgabemodalitäten (Schenkung, Zahlung, Rückgabe) sind dabei vereinbart worden?
15. Sind die Lieferungen im Rahmen der Unterstützung im Golfkrieg abgeschlossen, und wann hat welcher Empfänger die letzte Lieferung erhalten?
16. Welche Staaten haben NVA-Gerät zum Zweck der wehrtechnischen Auswertung angefordert, und um welche Systeme handelte es sich dabei?
17. An welche Staaten wurden welche NVA-Systeme zur wehrtechnischen Auswertung geliefert?
18. Welche Staaten haben Interesse am Erwerb von NVA-Systemen gegenüber der Bundesregierung gezeigt, und auf welche Systeme im einzelnen hat sich dieses Interesse bezogen?
19. Mit welchen Interessenten steht die Bundesregierung, abgesehen von den bereits erfolgten Vertragsabschlüssen mit Uruguay und Finnland, derzeit in Verhandlung über die Lieferung von NVA-Systemen?
20. An welche Staaten der Dritten Welt sind welche Systeme und Materialien aus dem NVA-Erbe im Zuge der Ausstattungshilfe geliefert worden?
21. Welche weiteren Lieferungen im Zuge der Ausstattungshilfe sind vereinbart oder vorgesehen?
22. Welche Staaten haben welche Ausrüstungsgegenstände im Rahmen der humanitären Hilfe erhalten, und welche weiteren Lieferungen dieser Art sind vorgesehen?
23. An welche Hilfsorganisationen sind welche Ausrüstungsgegenstände gegangen, und welche weiteren Überlassungen sind vorgesehen?
24. Wie stellen sich die DM-Werte der einzelnen Lieferungen oder vorgesehenen Lieferungen dar, aufgegliedert nach den Fragen II, 11, 12, 13, 17, 20, 21, 22, 23?
25. In welchen Fällen der hier nachgefragten Weitervergabe und Verwendung von NVA-Material hat es bisher eine Unterrichtung bzw. Kontrolle des Parlaments oder eine Information der Öffentlichkeit gegeben?
26. In welcher Weise wendet die Bundesregierung bei der Weitergabe von Waffen und Ausrüstungsgegenständen aus dem NVA-Bestand die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 28. April 1982 an?
27. In welchen Fällen mußte die Bundesregierung bisher in Anwendung der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 28. April 1982 von der Erfüllung von Lieferwünschen absehen?
28. Welches sind für die Bundesregierung Kriterien für die in den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 28. April 1982 genannten vitalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland, wenn Entscheidungen über die Weitergabe von NVA-Waffen und Ausrüstungsgegenständen anstehen?
III. Erlöse aus der Verwertung des NVA-Erbes und ihre Verwendung
29. Welche Erlöse hat die Bundesregierung bisher durch den Verkauf von NVA-Material erzielt?
30. Welche weiteren Erlöse erwartet die Bundesregierung aus dem Verkauf von NVA-Material?
31. Gibt es in den Durchführungsbestimmungen des Einigungsvertrages oder in Form anderweitiger Abmachungen Regelungen über die Verwendung der Erlöse, die aus dem Verkauf von NVA-Material stammen, und wie sehen diese Bestimmungen aus?
32. Gibt es eine Zweckbindung der Erlöse aus NVA-Material zugunsten der neuen Bundesländer und für Konversionsprogramme?
33. In welcher Weise hat die Bundesregierung im einzelnen die Vorschriften dieser Zweckbindung, wenn es sie gibt, eingehalten?
34. Welcher Gesamtsaldo ergibt sich aus den zu übernehmenden Werten der NVA und dem Erlös aus dem Waffen- und Materialverkauf einerseits sowie den Kosten für die Registrierung, Katalogisierung, Bewachung, Delaborierung und Entsorgung andererseits, zum einen aus heutiger Sicht, zum anderen in einer Projektierung bis zum Jahr 1995?
Fragen34
Wie stellt sich der lückenlose Katalog, dargestellt nach Waffengruppen, der am 3. Oktober 1990 von der NVA übernommenen Waffensysteme dar, einschließlich Angabe der gebräuchlichen Typenbezeichnungen?
In welchem Umfang, aufgegliedert nach Verwendungsgruppen, wurde Munition übernommen?
In welchem Umfang, aufgegliedert nach Gebrauchszwecken, wurden weitere Ausrüstungsgegenstände und Material übernommen?
In welchem Umfang wurden Bekleidung und persönliche Ausrüstung übernommen?
In welchem Umfang wurde vorhandene Verpflegung übernommen?
Welchen Wert, dargestellt in DM und entsprechend der Aufgliederung in die Punkte 1 bis 5, hatten die übernommenen Waffensysteme und Materialien am 3. Oktober 1990?
Welche Waffensysteme (Zahl und Typenbezeichnungen) wurden im Zuge der Katalogisierung in die Kategorie I zur Weiterverwendung in der Bundeswehr eingeordnet?
Welche Waffensysteme (Zahl und Typenbezeichnungen) wurden in die Kategorie II zur vorübergehenden Weiternutzung in der Bundeswehr eingeordnet?
Welche Waffensysteme (Zahl und Typenbezeichnungen) wurden in die Kategorie III zur Aussonderung eingeordnet?
Welchen Prozentanteil an den Systemen und welchen DM-Anteil stellen die Systeme in den Kategorien I bis III jeweils dar?
Welche Staaten haben welche Waffensysteme und Ausrüstungsgegenstände im Rahmen der NATO-Verteidigungshilfe erhalten?
Welche weiteren Lieferungen im Rahmen der NATO-Verteidigungshilfe sind vereinbart worden bzw. vorgesehen?
Welche Teilnehmerstaaten der sogenannten Golf-Koalition haben zur Unterstützung im Golfkrieg welches NVA-Gerät erhalten?
Welche Abgabemodalitäten (Schenkung, Zahlung, Rückgabe) sind dabei vereinbart worden?
Sind die Lieferungen im Rahmen der Unterstützung im Golfkrieg abgeschlossen, und wann hat welcher Empfänger die letzte Lieferung erhalten?
Welche Staaten haben NVA-Gerät zum Zweck der wehrtechnischen Auswertung angefordert, und um welche Systeme handelte es sich dabei?
An welche Staaten wurden welche NVA-Systeme zur wehrtechnischen Auswertung geliefert?
Welche Staaten haben Interesse am Erwerb von NVA-Systemen gegenüber der Bundesregierung gezeigt, und auf welche Systeme im einzelnen hat sich dieses Interesse bezogen?
Mit welchen Interessenten steht die Bundesregierung, abgesehen von den bereits erfolgten Vertragsabschlüssen mit Uruguay und Finnland, derzeit in Verhandlung über die Lieferung von NVA-Systemen?
An welche Staaten der Dritten Welt sind welche Systeme und Materialien aus dem NVA-Erbe im Zuge der Ausstattungshilfe geliefert worden?
Welche weiteren Lieferungen im Zuge der Ausstattungshilfe sind vereinbart oder vorgesehen?
Welche Staaten haben welche Ausrüstungsgegenstände im Rahmen der humanitären Hilfe erhalten, und welche weiteren Lieferungen dieser Art sind vorgesehen?
An welche Hilfsorganisationen sind welche Ausrüstungsgegenstände gegangen, und welche weiteren Überlassungen sind vorgesehen?
Wie stellen sich die DM-Werte der einzelnen Lieferungen oder vorgesehenen Lieferungen dar, aufgegliedert nach den Fragen II, 11, 12, 13, 17, 20, 21, 22, 23?
In welchen Fällen der hier nachgefragten Weitervergabe und Verwendung von NVA-Material hat es bisher eine Unterrichtung bzw. Kontrolle des Parlaments oder eine Information der Öffentlichkeit gegeben?
In welcher Weise wendet die Bundesregierung bei der Weitergabe von Waffen und Ausrüstungsgegenständen aus dem NVA-Bestand die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 28. April 1982 an?
In welchen Fällen mußte die Bundesregierung bisher in Anwendung der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 28. April 1982 von der Erfüllung von Lieferwünschen absehen?
Welches sind für die Bundesregierung Kriterien für die in den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 28. April 1982 genannten vitalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland, wenn Entscheidungen über die Weitergabe von NVA-Waffen und Ausrüstungsgegenständen anstehen?
Welche Erlöse hat die Bundesregierung bisher durch den Verkauf von NVA-Material erzielt?
Welche weiteren Erlöse erwartet die Bundesregierung aus dem Verkauf von NVA-Material?
Gibt es in den Durchführungsbestimmungen des Einigungsvertrages oder in Form anderweitiger Abmachungen Regelungen über die Verwendung der Erlöse, die aus dem Verkauf von NVA-Material stammen, und wie sehen diese Bestimmungen aus?
Gibt es eine Zweckbindung der Erlöse aus NVA-Material zugunsten der neuen Bundesländer und für Konversionsprogramme?
In welcher Weise hat die Bundesregierung im einzelnen die Vorschriften dieser Zweckbindung, wenn es sie gibt, eingehalten?
Welcher Gesamtsaldo ergibt sich aus den zu übernehmenden Werten der NVA und dem Erlös aus dem Waffen- und Materialverkauf einerseits sowie den Kosten für die Registrierung, Katalogisierung, Bewachung, Delaborierung und Entsorgung andererseits, zum einen aus heutiger Sicht, zum anderen in einer Projektierung bis zum Jahr 1995?