Wirtschaftliche und militärische Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit Marokko und mögliche Auswirkungen auf den Westsahara-Konflikt
der Abgeordneten Gerd Poppe, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Januar dieses Jahres hätte die Bevölkerung der Westsahara nach der vom UNO-Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution 690 vom 29. Januar 1991 über ihre politische Zukunft — für die Eigenstaatlichkeit oder den Anschluß an Marokko — abstimmen sollen. In der Debatte des Deutschen Bundestages vom 19. Juni 1991 wurde dieser Friedensplan mit einem entsprechenden Antrag mehrheitlich unterstützt. Das im VN-Friedensplan vorgesehene Referendum wurde jedoch auf vorerst unbestimmte Zeit verschoben.
Marokko verweigert direkte Gespräche mit der sahrauischen Seite und erklärt wiederholt, im Falle einer Volksabstimmung nur die Bestätigung der „Marokkanität der Westsahara" zu akzeptieren. Zu diesem Zwecke werden militärische wie demographische Druckmittel eingesetzt und die Bereitschaft, das Referendum unter Aufsicht der UNO durchführen zu lassen, von Veränderungen des Wahlkörpers abhängig gemacht. VN-Generalsekretär Butros Ghali hat den beiden Konfliktparteien in seinem ersten Bericht an den Sicherheitsrat ein Ultimatum bis Ende Mai 1992 gesetzt, sich über die zentrale Frage der Stimmberechtigung zu einigen, um ein Scheitern des Friedensplanes zu verhindern.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fragen wir nach der wirtschaftlichen und militärischen Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Marokko und deren möglichen negativen Auswirkungen auf den Friedensprozeß in der Westsahara.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Welchen Umfang hatte die militärische Zusammenarbeit mit Marokko seit Kriegsbeginn in der Westsahara?
Gibt es Ausbildungsprogramme für marokkanische Militärangehörige?
Erhielt Marokko Material aus den Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee?
Wieviel Prozent der im 3-Jahrespaket 1991 bis 1993 beschlossenen 2 Mio. DM Ausstattungshilfe für Marokko fließen in die „Berufsschule" der Rüstungsfirma H. & K. in Rabat?
Wie begründet die Bundesregierung die finanzielle Unterstützung des „Ausbildungszentrums” der Firma H. & K., das die Firma laut Firmenangabe für militärische „Ausbildungstechnik" eingerichtet hat?
Welche und wie viele Rüstungsgüter, die seit Kriegsbeginn 1975 zum Teil über Drittländer an Marokko geliefert wurden, stammen aus deutschen Industrieunternehmen?
Welche Verbindung besteht zwischen der mit Bundeshilfe ausgestatteten „Berufsschule" der Rüstungsfirma H. & K. in Rabat und dem Bundesamt für Wehrtechnik und -beschaffung?
Findet an dieser Einrichtung Militärausbildung an wehrtechnischem Gerät statt?
Wie erklärt die Bundesregierung ihre Position „strikter Neutralität" im völkerrechtlich eindeutigen Westsahara-Konflikt, während andere Völkerrechtsverletzungen, wie z. B. die Besetzung Kuwaits, mit massiven wirtschaftlichen und militärischen Druckmitteln beantwortet werden?
Wie vereinbart die Bundesregierung die zahlreichen Einladungen der Bundeswehr an Militärdelegationen aus Marokko mit ihrer erklärten „strengen Neutralitätspolitik" ?
Wie ist die langjährige Präsenz eines deutschen Militärattachés in Rabat unter Berücksichtigung dieser Neutralität zu erklären?
Welche politischen Implikationen verbindet die Bundesregierung mit dem jüngsten Besuch einer hochrangigen deutschen Militärdelegation in Marokko?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die hierzulande ausgebildeten Militärs und Polizisten nicht nach Ausbildungsabschluß im Kriegsgebiet der Westsahara tätig werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß deutsche Unternehmen mit Niederlassungen in Marokko eine Kriegsabgabe in Höhe von 10 % der Körperschaftsteuer leisten?
Dies ist laut der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft in Köln eine Solidaritätsabgabe, um der marokkanischen Regierung aufgrund der „besonderen Lasten des Krieges in Südmarokko eine neue Einkommensquelle zu erschließen" .
Ist der Bundesregierung bekannt und wie bewertet sie die Tatsache, daß viele der deutschen Behörden und die mit öffentlichen Zuschüssen finanzierten Institutionen sich über den Kolonialstatus der Westsahara hinwegsetzen und in ihren Informationsmaterialien die völkerrechtswidrige Annexion des Landes durch Marokko anerkennen (so etwa die DEG, die Bundesstelle für Außenhandelsinformationen, die Außenhandelsstelle für die mittelständische Wirtschaft NRW, das Auswärtige Amt mit einer vertraulichen „Länderaufzeichnung Marokko", die Bochumer Industrie- und Handelskammer, die zuschußfinanzierte Afrika-Stiftung)?
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Carl-Dieter Spranger, hat unlängst geäußert, die Menschenrechtsfrage solle bei der Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit zum entscheidenden Kriterium gemacht werden.
Inwieweit ist vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit bekanntgewordenen Mißachtung von Menschen-, Bürger- und Völkerrecht durch die marokkanische Regierung die Gewährung umfangreicher Finanzhilfen seitens der Bundesregierung zu verstehen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den von ihr am 19. Juni 1991 mit einem entsprechenden Antrag mehrheitlich unterstützten VN-Friedensplan umzusetzen?
Setzt sich die Bundesregierung auf EG-Ministerratsebene dafür ein, über die verschiedenen Kooperationsabkommen mit Marokko (Finanz-, Handels-, Fischereiabkommen, Kooperation im Rahmen der Trevi-Gruppe) die europäischen Einflußmöglichkeiten zur Unterstützung des VN-Friedensplanes in der Westsahara voll auszuschöpfen?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag Marokkos, seinen Sicherheitsapparat zur Abwehr von afrikanischen Flüchtlingen einzusetzen?
Inwieweit ist das diesbezügliche marokkanische Memorandum vom Juni 1991 innerhalb der Trevi-Gruppe akzeptiert und umgesetzt worden?
Erwägt die Bundesregierung — ähnlich wie im Fall Kroatiens — auf das Scheitern friedlicher Konfliktlösungsmodelle mit der Anerkennung der Demokratischen Arabischen Republik Sahara zu reagieren?