Rückzug der Deutschen Bundesbahn aus der Fläche
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Trotz Ländervereinbarungen zur zukünftigen Gestaltung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs und vielfältiger regionaler Bemühungen zur Sicherung von Güter- und Personentransporten auf der Schiene trägt sich die Deutsche Bundesbahn mit dem Gedanken der Stillegung von Bahnstrecken, dem Übergang von zweigleisigem auf eingleisigen Betrieb auf verschiedenen Streckenabschnitten und der Schließung von Dienststellen.
Auch die Deutsche Reichsbahn ist in Überlegungen zur Stillegung von Eisenbahnstrecken bzw. Dienststellen eingetreten bzw. hat entsprechende Verfahren eingeleitet.
Für verschiedene Strecken oder Streckenabschnitte erhalten die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn Ausgleichszahlungen für die Aufrechterhaltung des Betriebs oder die Instandhaltung der Infrastruktur.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Verfahren nach §§ 44 und 14 Bundesbahngesetz sind z. Z. bei Bundes- und Reichsbahn eingeleitet?
Wann haben die betroffenen Landesregierungen ihre Stellungnahmen abgegeben, und wie lauten diese im einzelnen?
Wann haben die Verwaltungsräte der beiden Sondervermögen ihre Stellungnahmen abgegeben, und wie lauten diese im einzelnen?
Welchen Termin zum Verfahrensabschluß streben Bundes- und Reichsbahn für die Verfahren an?
Für welche einzelnen Eisenbahnstrecken und Streckenabschnitte, differenziert nach Verkehrsart (Personen- und Güterverkehr), erhalten Bundes- und Reichsbahn Ausgleichszahlungen aufgrund der EWG-Verordnungen 1191/69 und 1107/70?