Weiternutzung eines durch stalinistischen Terror zwangsenteigneten Gebietes in der Ruppiner Heide (GUS-Truppenübungsplatz Wittstock) durch die Bundeswehr
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat ihre Absicht bekundet, so in ihrer Antwort vom 28. April 1992 auf unsere Kleine Anfrage „Truppenübungsplätze im Land Brandenburg" (Drucksachen 12/2307 und 12/2477) und laut „Nutzungskonzept für die Luft/Boden-Schießplätze in der Bundesrepublik Deutschland" vom Juni 1992 (Aktenzeichen MfVg Fü L III 4 — Az 56-10-30/07, S. 4), den gegenwärtig noch von den GUS-Streitkräften genutzten Truppenübungsplatz Wittstock in der Ruppiner Heide als Bombenabwurf- und Schießplatz für Luft/Boden-Raketen weiterzunutzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Gelände des Truppenübungsplatzes Wittstock 1948/49 von der sowjetischen Besatzungsmacht in einer terroristischen Aktion den rechtmäßigen Eigentümern geraubt wurde und diese dagegen weder Rechtsmittel noch öffentlichen Protest geltend machen konnten, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Enteignung, gemessen an den Grundsätzen des Grundgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach Beendigung der sowjetischen Besatzung in Deutschland aufrechterhalten werden sollte?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Übernahme des von den Stalinisten zwangsenteigneten Grundbesitzes durch die Bundeswehr in Übereinklang steht mit dem Grundgesetz und mit den Bestimmungen des Einigungsvertrages sowie mit dem von der Bundesregierung praktizierten Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung"?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den widerrechtlich an der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung ihres Grundbesitzes gehinderten Eigentümern oder deren Erben bei Weiternutzung des Geländes (142 km 2) durch die Bundeswehr eine angemessene Pacht zu zahlen oder sie zu entschädigen, und falls ja, wieviel Mittel wird die Bundesregierung dafür aus dem Bundeshaushalt beantragen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluß des Brandenburgischen Landtages sowie die Beschlüsse der Kreistage von Wittstock, Neuruppin und Kyritz, die sich für eine nichtmilitärische Nutzung der Ruppiner Heide nach Abzug der Besatzungstruppen ausgesprochen haben, und inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Überlegungen dies und die zahlreichen Proteste der brandenburgischen Bürgerinnen und Bürger?
Welchen Anteil werden nach dem gegenwärtigen Stand der Planung nach Abzug der Besatzungstruppen die militärisch genutzten Flächen im Land Brandenburg einnehmen (absolut und prozentual), und wie wird nach dem gegenwärtigen Stand der Planung das Verhältnis im Vergleich zu den militärisch genutzten Flächen der alten Bundesländer sein (absolut und prozentual)?
Wie begründet die Bundesregierung den nach dem gegenwärtigen Stand der Planung zu erwartenden erheblich höheren Anteil an militärisch genutzter Fläche im Land Brandenburg, und wie beabsichtigt sie, dies in Übereinstimmung zu bringen mit dem für die Einwohner des Landes Brandenburg und der Bundeshauptstadt unbedingt erforderlichen Freizeit- und Erholungsbedarf?
Sind der Bundesregierung die Planungen des Landes Brandenburg und der an den Truppenübungsplatz Wittstock grenzenden Kreise und Gemeinden für eine zivile Nutzung des Gebietes bekannt, und hat die Bundesregierung unabhängige und zivile Gutachter vor ihrer Planungsentscheidung gehört, und falls ja, wann ist dies erfolgt und mit welchem Ergebnis, und hat die Bundesregierung dies bei ihrer Planungsentscheidung berücksichtigt?
War der Bundesregierung bzw. den verantwortlichen Dienststellen der Bundeswehr bei ihren Planungen bekannt, daß sich in Nähe des geplanten Bombenabwurf- und Luft-/Bodenschießplatzes das erst vor kurzem stillgelegte und nun als atomares Zwischenlager genutzte Kernkraftwerk Reinsberg befindet, und erlaubt die Nähe des Kernkraftwerkes bei Anwendung der für die alten Bundesländer geltenden Maßstäbe überhaupt die vorgesehene militärische Nutzung des Platzes?
Wie erklärt die Bundesregierung den eklatanten Widerspruch, der sich aus den Feststellungen im obengenannten Nutzungskonzept der Bundeswehr ergibt, wo einerseits konstatiert wird: „Bei der Untersuchung der in den neuen Bundesländern genutzten Luft-/Boden-Schießplätze schieden die der ehemaligen NVA wegen ihrer räumlichen Ausdehnung, der grenznahen Lage zu Polen bzw. der Nähe zu einem Kernkraftwerk aus einer näheren Betrachtung aus.", andererseits aber die Führung der Bundeswehr zum Ergebnis kommt: „Wittstock empfiehlt sich aufgrund der Lage, geringen Bevölkerungsdichte und vor allem der Eignung für Standard- und taktische Einsatzübungen."
Hat die Bundesregierung den baulichen Zustand des ehemaligen Atomkraftwerkes Reinsberg vor ihrer Planungsentscheidung von unabhängigen Experten überprüfen lassen, und kann sie Informationen bestätigen, denen zufolge das ehemalige Atomkraftwerk Reinsberg so gebaut wurde, daß es nicht oder nur unzulänglich gegen abstürzende Flugzeuge oder verirrte Bomben bzw. Raketen vom naheliegenden Schießplatz geschützt ist?
Ist die Bundesregierung über den genauen Zeitplan für den Abzug der GUS-Truppen vom Truppenübungsplatz Wittstock und den anliegenden Liegenschaften und Militärobjekten der Besatzungstruppen unterrichtet, und falls ja, wie lautet diese Planung?
Kann die Bundesregierung Informationen von Angehörigen der GUS-Truppen bestätigen, daß der Truppenübungsplatz Wittstock entgegen der ursprünglichen Planung bereits Ende dieses Jahres geräumt werden soll, und wie ist gewährleistet, daß beim Abzug der GUS-Truppen das Gelände in einem solchen Zustand den rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben werden kann, der die sofortige oder baldige zivile Nutzung ermöglicht?
Kann die Bundesregierung Beobachtungen von in der Nähe des Truppenübungsplatzes wohnenden Bürgerinnen und Bürgern bestätigen, daß auf dem noch von den GUS-Truppen genutzten Truppenübungsplatz Wittstock umfangreiche Bauarbeiten, so die Sanierung des Heizhauses und weitere Hoch- und Tiefbauarbeiten stattfinden, und falls ja, in wessen Auftrag erfolgen diese?
Hat die Bundesregierung der GUS finanzielle Leistungen oder Garantien für derartige Arbeiten auf dem Truppenübungsplatz zugesichert oder gegeben, und falls ja, in welcher Absicht und wie ist dies haushaltsrechtlich abgesichert?
Hat die Bundesregierung oder haben Dienststellen der Bundeswehr oder von der Bundesregierung oder der Bundeswehr beauftragte Dritte diese Arbeiten veranlaßt, und falls ja, in welcher Absicht und wie ist dies haushaltsrechtlich abgesichert?
Sind deutsche Unternehmen an Arbeiten auf diesen als Truppenübungsplatz der Besatzungsmacht mißbrauchten Liegenschaften brandenburgischer Bürgerinnen und Bürger beteiligt, und falls ja, welche und auf welcher rechtlichen Grundlage, und wurde die Zustimmung der Eigentümer hierfür eingeholt?