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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Entsorgung von Munition (G-SIG: 12011015)

Restbestände der von der NVA übernommenen Munitionsmengen, Maßnahmen und Verfahren zum Abbau, Kosten, anfallende Problemstoffe, Beachtung gesetzlicher Vorschriften, ökologische Belastungen, Wiederverwertung der Bestandteilen von Munition

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

05.11.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/331524.09.92

Entsorgung von Munition

der Abgeordneten Regina Kolbe, Arne Fuhrmann, Wolfgang Roth, Holger Bartsch, Stephan Hilsberg, Gabriele Iwersen, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Christian Müller (Zittau), Manfred Opel, Ernst Schwanhold, Dr. Dietrich Sperling, Dr. Peter Struck, Uta Titze, Uta Zapf, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie groß sind die gegenwärtigen Restbestände der von der NVA übernommenen ca. 300 000 t Munition, und mit welchen Maßnahmen und welchen Verfahren wurde welcher Anteil abgebaut (in Mengen quantifizieren)?

2

Welche Kosten sind bislang aufgewandt worden und werden weiterhin entstehen durch die Bewachung und Entsorgung dieser Munitionsbestände, welche Erlöse konnten durch den Verkauf erzielt werden, und wie wurde mit den Erlösen verfahren?

3

Nach welchen Verfahren wurde bislang Munition entsorgt, und nach welchen Konzepten und in welchen zeitlichen Dimensionen will die Bundesregierung die verbleibenden Restbestände entsorgen lassen?

4

Welche Problemstoffe wurden bislang und werden voraussichtlich zukünftig in welchen Mengen bei der Delaborierung anfallen, und wie soll mit diesen Problemstoffen verfahren werden?

5

Welche Auflagen, Vorschriften und Gesetze sind für den Umgang und die Vernichtung von Munition zu beachten, und wie stellt die Bundesregierung sicher, daß auf jeden Fall und an jedem Entsorgungsort diese Richtlinien beachtet werden?

6

Welche Gefahren für die benachbarte Bevölkerung und welche ökologischen Belastungen sind mit den verschiedenen Maßnahmen der Entsorgung verbunden?

7

Wie will die Bundesregierung diesen Gefahren und Belastungen begegnen?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zur Munitionsvernichtung auch das Abfeuern, Sprengen oder Verbrennen taugliche Maßnahmen sind?

9

Welche Fördermaßnahmen nutzt die Bundesregierung, um eine Wiederverwertung der Bestandteile von Munition zu unterstützen und um Anlagen zur Wiederverwertung auch für andere Abfallsorten umzurüsten?

10

Mit welchen unterschiedlichen Kosten rechnet die Bundesregierung bei den verschiedenen Entsorgungskonzepten für die verbleibenden Munitionsbestände, die nicht veräußerbar oder nutzbar sind?

11

Welche Auflagen erteilt die Bundesregierung für die Entsorgung von in der Bundesrepublik Deutschland verbleibender Munition aus den Beständen der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte?

12

Wer trägt die Gesamtverantwortung für die Entsorgung von Munition aus den Beständen der NVA und der Westgruppe und die Einhaltung der Auflagen?

Bonn, den 24. September 1992

Regina Kolbe Arne Fuhrmann Wolfgang Roth Holger Bartsch Stephan Hilsberg Gabriele Iwersen Fritz Rudolf Körper Walter Kolbow Dr. Elke Leonhard-Schmid Christian Müller (Zittau) Manfred Opel Ernst Schwanhold Dr. Dietrich Sperling Dr. Peter Struck Uta Titze Uta Zapf Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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